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Zusammenfassung

Autor: Gasbläser93
« am: 11. Juni 2019, 17:24:40 »

Zitat
Wenn du aber gut genug bist kannst du dich eventuell dahingehend durchsetzen nach deinem Zahnmedizinstudium ein zusätzliches Studium der Humanmedizin zu absolvieren, um dann Kiefer- und Gesichtschirurg zu werden.



Wobei selbst dies für SanOA Kameraden mit Studiengang Zahnmedizin danach sehr schwierig wird, da die Bundeswehr in der weiteren Ausbildung zum MKG Chirurgen bevorzugt Humanmediziner nimmt, da diese in einem zweiten Studium der Zahnmedizin fast die gesamte Vorklinik (2Jahre) anrechnen und das Studium verkürzen können, während approbierte Zahnis nur sehr wenig in Humanmedizin anrechnen können, insbesondere wenn hierbei ein Modellstudiengang vorliegt.


Edit: Zitat kenntlich gemacht!
Autor: Andi
« am: 11. Juni 2019, 13:30:37 »

Wisst ihr zufällig ob es jemals einem SanOA gelungen ist, vor dem Physikum den Studienplatz zu wechseln?

Ich kenne eine Kameradin, bei der das geklappt hat, aber auch nur aus Gründen auf die ich hier nicht näher eingehen will. Grundsätzlich bzw. generell geht das nicht.
Warum? Weil die Bundeswehr dann einen Studienplatz verliert, den sie nicht ersetzt bekommt und das kann sie sich schlicht nicht leisten.

Also zB von Zahnmedizin zu Humanmedizin, weil man einfach gemerkt hat, dass das praktische Arbeiten/Zahntechnische einem nicht liegt? :)

Das ist kein Studienplatzwechsel! Das ist der Wechsel des Studiengangs! Und nein, die Bundeswehr hat auch hierdran kein Interesse.
Wenn du aber gut genug bist kannst du dich eventuell dahingehend durchsetzen nach deinem Zahnmedizinstudium ein zusätzliches Studium der Humanmedizin zu absolvieren, um dann Kiefer- und Gesichtschirurg zu werden.

Gruß Andi
Autor: HansimGlück
« am: 11. Juni 2019, 12:29:23 »

Alles klar vielen Dank!
Wisst ihr zufällig ob es jemals einem SanOA gelungen ist, vor dem Physikum den Studienplatz zu wechseln?
Also zB von Zahnmedizin zu Humanmedizin, weil man einfach gemerkt hat, dass das praktische Arbeiten/Zahntechnische einem nicht liegt? :)
Autor: ulli76
« am: 16. Mai 2019, 19:22:07 »

Bei normalem Durchfallen muss nichts zurückgezahlt werden. Dass ein Anwärter Prüfungen nicht schafft, ist das Risiko des dienstherrn. Deswegen macht man ja vorher das ganze Theater mit der Personalauswahln.
Wenn du jetzt z.B. nicht zu verpflichtendenen Seminaren gehst, du nicht an Prüfungen teilnimmst, herauskommt, dass du in der Zeit wo du lernen solltest, irgendwas ganz anderes gemacht hast, was sich mit dem Lernerfolg nicht verträgt,..... dann ist eine Rückzahlung theoretisch möglich.
Autor: crazy
« am: 15. Mai 2019, 12:45:17 »

Man muss dazusagen die meisten SanOAs die Entlassen werden (wenn nicht sogar alle) werden erst entlassen wenn sie ihren Prüfungsanspruch komplett verloren haben.
Autor: Pericranium
« am: 14. Mai 2019, 19:41:46 »

Ich kenne ne Handvoll SanOA, die alle in der Vorklinik rausgeflogen sind und es musste keiner was zurückbezahlen.
Autor: HansimGlück
« am: 14. Mai 2019, 19:21:05 »

Servus!
Mich würde interessieren ob jemand von einem Fall weiß, bei dem ein SanOA nach Zusatzsemestern herausgeworfen wurde, und dann sein Gehalt zurückbezahlen musste.
Im Gesetz steht ja, dass das nur bei grobem Verschulden der Fall ist, aber sowas ist natürlich auch interpretierbar.
Also muss man sein Gehalt zurückzahlen, wenn man die meisten Prüfungen bestanden hat und nur wegen 1 oder 2 Prüfungen Zusatzsemester hat und deshalb rausgeworfen wird.

Vielen Dank
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