Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor HeHo
 - 24. Oktober 2019, 09:55:52
Super, danke :) es bleibt bei dem SU
Autor HeHo
 - 23. Oktober 2019, 10:38:54
Super, danke
Autor LwPersFw
 - 23. Oktober 2019, 09:26:20
Zitat von: Ralf am 09. Oktober 2019, 13:51:02
A-1350/64
Zitat

Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten

Dieser Passus wurde heute aus der GAIP des BAPersBw KeNr 23-02-00 gestrichen, da er nicht der aktuellen Version der von Ralf genannten Vorschrift entsprach.

Neu heißt es : "Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate neu festgesetzt werden (vgl. Bezug 3 Nr. 303)."

Damit gelten die o.g. Fristen nicht mehr.

D.h. der TE kann auch eine Dienstzeitverkürzung beantragen.
Es wäre nur zu prüfen, was sachgerechter ist ... DZVerk  vs  SU bei Wegfall Geld-/Sachbezüge.
Autor LwPersFw
 - 16. Oktober 2019, 10:58:40
Zitat von: HeHo am 16. Oktober 2019, 08:54:01
z.K.: Entschieden wurde vom BAPers, dass Sonderurlaub ohne Bezüge genommen werden muss. Urlaub oder Verkürzung ist nicht möglich.

Was ja in Ihrem Fall eine der Lösungsmöglichkeiten gem. der o.g. A-1420/7 ist. Also alles gut...
Autor HeHo
 - 16. Oktober 2019, 08:54:01
z.K.: Entschieden wurde vom BAPers, dass Sonderurlaub ohne Bezüge genommen werden muss. Urlaub oder Verkürzung ist nicht möglich.
Autor HeHo
 - 10. Oktober 2019, 07:11:23
Danke Ralf,
Ich prüfe.

Auch an den Rest vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Gruß
Autor Ralf
 - 09. Oktober 2019, 19:34:16
Vielleicht ist die Lösung, dass der von mir o.a. zitierte Hinweis auf der GAIP veraltet ist und die ZDv nunmehr doch eine Verkürzung unter 2 Jahre zumindest nicht mehr kategorisch ausschließt.
Es hilft hier nur eine umfangreiche Abstimmung und Beratung mit der PersFhrg.
Autor F_K
 - 09. Oktober 2019, 17:42:19
Und was ist die Lösung der Vorschrift?
Ausbildung ein Jahr später beginnen?

... manchmal ist die praktische, sinnvolle Lösung eben nicht vollständig formgerecht - wenn aber kein Schaden entsteht, kann man solche Lösungen gehen ...
Autor LwPersFw
 - 09. Oktober 2019, 17:17:12
Zitat von: HeHo am 09. Oktober 2019, 16:55:11
Mir wurde gesagt, dass das nicht rechtens sei mit dem Urlaub. Ich dürfte nicht Soldat im Erholungsurlaub sein und gleichzeitig zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.

So ist es. Traurig wenn das der BFD-Berater nicht weiß.

In der genannten Vorschrift ist alles erläutert.
Autor HeHo
 - 09. Oktober 2019, 16:55:11
Mir wurde gesagt, dass das nicht rechtens sei mit dem Urlaub. Ich dürfte nicht Soldat im Erholungsurlaub sein und gleichzeitig zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Autor wolverine
 - 09. Oktober 2019, 15:12:22
Was spricht denn gegen den Urlaubsvorschlag? ???
Autor HeHo
 - 09. Oktober 2019, 14:53:56
Der BFD ist bereits informiert und sagt ebenfalls, dass ich Urlaub nehmen soll.
Ich frage mal beim BAPers nach.
Danke :)
Autor LwPersFw
 - 09. Oktober 2019, 14:20:09
Da Sie zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ernannt werden sollen, greifen u.U. besondere rechtliche Vorgaben !

zu finden in der Vorschrift A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"


Machen Sie umgehend einen Beratungstermin bei Ihrem örtlich zuständigen BFD-Berater und lassen Sie dies abklären!


"SaZ, welche eine Zusage für die Ausbildung im öffentlichen Dienst haben, wenden sich umgehend an den für sie zuständigen Berufsförderungsdienst vor Ort.
Dort werden die individuellen weiteren Maßnahmen erläutert."


Autor Ralf
 - 09. Oktober 2019, 13:51:02
A-1350/64
Zitat

Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten
Autor KlausP
 - 09. Oktober 2019, 12:36:07
Zitat... Mir wurde befohlen den kompletten März Urlaub zu nehmen, da es keine andere Möglichkeit, wie zB eine Dienstzeitverkürzung oder Freistellung, bei einem SAZ2 gäbe ...

Von wem kommt diese Aussage?

Ich würde einen schriftlichen Antrag auf Dienstzeitverkürzung an das BAPersBw stellen, denn nur dort ist man zuständig. Und Sie bekommen eine rechtsverbindliche Aussage.