ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 09. Oktober 2019, 13:51:02
A-1350/64Zitat
Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten
Zitat von: HeHo am 16. Oktober 2019, 08:54:01
z.K.: Entschieden wurde vom BAPers, dass Sonderurlaub ohne Bezüge genommen werden muss. Urlaub oder Verkürzung ist nicht möglich.
Zitat von: HeHo am 09. Oktober 2019, 16:55:11
Mir wurde gesagt, dass das nicht rechtens sei mit dem Urlaub. Ich dürfte nicht Soldat im Erholungsurlaub sein und gleichzeitig zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Zitat
Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten
Zitat... Mir wurde befohlen den kompletten März Urlaub zu nehmen, da es keine andere Möglichkeit, wie zB eine Dienstzeitverkürzung oder Freistellung, bei einem SAZ2 gäbe ...