Autor: wolverine
« am: 04. Dezember 2019, 15:25:45 »Als Gutachter bin ich nicht qualifiziert .Das ist grundsätzlich keiner. Jeder glaubt "individuell" und man kann die gewährten Glaubensfreiheiten nicht auf den Koran oder andere Schriften reduzieren. Viele heutige Christen haben ihren christlichen Glauben für sich modifiziert (Freitagsfasten/ Fastenzeit/ Kirchgang/ Ehescheidung). Warum soll das bei Muslimen anders sein? Oder wenn einer einer Druidenreligion anhängt?
Nur geht es eben im Kern darum ob die eigene Religiosität den dienstrechtlichen Pflichten entgegensteht und nicht durch eine praktische Konkordanz auflösbar ist.