Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: muhuu am 10. Januar 2004, 13:39:06

Titel: ZMK
Beitrag von: muhuu am 10. Januar 2004, 13:39:06
Hallo Kameraden,


Ich weiss (erst inoffizell), dass ich in meiner Stammeinheit, zu der ich vor kurzem versetzt worden bin, für die Fahrbereitschaft eingeplant bin.

Doch habe ich leider 10 punkte in flensburg. Kann ich damit überhaupt noch eine (positive) ZMK erhalten?

Ich denke nicht, oder?

Glaubt ihr, dass ich dann trotzdem in die FB komm und 6 Mon. den Beifahrer oder Ähnliches mache?

Vielen Dank für eure Hilfe

Titel: Re:ZMK
Beitrag von: F_K am 10. Januar 2004, 14:40:42
@ muhuu:

10 Punkte sind ja wohl reichlich  ;) , hast Du es schon mit "Punkteabbauseminar" versucht?

However: Mit so einer Punkteanzahl wird Dich niemand bei der BW zu einem Kraftfahrer ausbilden, und Du bist verpflichtet, falls die Auskunft noch nicht da ist, dies selber anzugeben (Du wirst gefragt werden und MUSST wahrheitsgemäß anworten) ...

Ein Soldat in der Fahrbereitschaft, der KEIN Kraftfahrer ist, macht nicht wirklich Sinn  ::)
Titel: Re:ZMK
Beitrag von: muhuu am 10. Januar 2004, 14:54:28
Hallo Frank, erstmals danke für deine auskunft.

Ich sollte gleich am ersten tag auf Lehrgang geschickt werden. Zu diesem Zeitpunkt felten alle ZMKs , ich und ein kamerad standen aber auf einer Liste, die besagte, dass wir die ZMK haben. Mich wunderte dies gleich. Daraufhin gab ich an: punkte zu haben, aber dass ich nicht weiss wie viel (wusste ich zu diesem zeitpunkt wirklich nicht), mir aber durchaus vorstellen kann, dass es zuviele sind.
Aus diesem Grund wurde auch jemand anders auf lehrgang geschickt und mir wurde gesagt, dass ich dann halt erst im Ferbruar gehe, wenn die ZMK da ist.

Weisst du, wo die Punktegrenze liegt und ob die BW sich darauf einlassen würde, dass ich auf Führerschein gehe, wenn ich (natürlich auf eigene Kosten) ein Punkteabbauseminar besuche?
Titel: Re:ZMK
Beitrag von: Ben am 10. Januar 2004, 15:22:11
Bei uns hatte einer 5 Punkte (er wusste das auch nicht genau)
Das wurde unmittelbar nach seinem bestandenen Lehrgang bekannt und er bekam den BW-Führerschein wieder weggenommen
Titel: Re:ZMK
Beitrag von: F_K am 10. Januar 2004, 15:35:46
@ Muhuu:

Wehrdienstleistende DÜRFEN eh nur mit 6 Monaten Restdienstzeit die Ausbildung beginnen, wenn Du also GWDLer bist, wird es eh "knapp".

Wo genau die Grenze liegt, kann ich nicht sagen, in der ZDv 43/1 steht nur, das ggf. das ZMK die Ausbildung verbietet, die Grenzen stehen dort nicht drin ..

Wobei ICH bei 10 Punkten und vermutlich geringem Lebensalter eh die Eignung / Verantwortungsbewußtsein zum Führen von Bundeswehrfahrzeugen absprechen würde  ;)

Also einfach NACHFRAGEN, BW Fahrschule anrufen, die haben solche Fragen wahrscheinlich öfters ...

(Den Punkteabbau würde ich in jedem Fall angehen, wenn man mit weniger Punkten das Abbauseminar macht, werden 4 Punkte abgezogen, nachher nur noch 2, wenns verpflichtent ist, keiner mehr ...)