Guten Tag Kameraden
Die Steuererklärung steht an. Nun die Frage, kann man einen Truppenübungsplatz irgendwie von der Steuer absetzen ?
Doppelte Haushaltsführung, Einsatzwechseltätigkeit ???
hoffe hier gibts einige, die sich damit auskennen ;)
schonmal danke
gruß
Zitat von: dv_uffz am 09. Februar 2007, 16:41:08
...kann man einen Truppenübungsplatz irgendwie von der Steuer absetzen ?
Im Gegenteil: Wenn er Dir gehört musst Du die Vermietungseinnahmen als Einkommen versteuern ;D.
Falls es aber doch nur der Truppenübungsplatz
aufenthalt sein sollte: Bei einmaligen Einsatz auf dem demselben dürfte das nichts werden mit irgendwelchen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Soviel ich weiß, gehört eine gewisse Regelmäßigkeit dazu, um von "ständig wechselnden Einsatzorten" sprechen zu können. Das ist z.B. bei Handelsvertretern und Monteuren der Fall, die ständig unterwegs sind.
Ansonsten gilt für Steuererklärungen: So viel einreichen und angeben wie irgend möglich, kürzen kann (und wird) das Finanzamt immer noch.
könntest es mit der dienstreise - mehr als 24 stunden unterwegs probieren ;)
kommt allerdings auf deinen sachbearbeiter an, ob er es anerkennt
Das ist eine Frage für den Steuerberater des Vertrauens. Irgendetwas hat er zu meiner Zeit schon daraus gemacht.
Bei mir hättest du da schlechte Karten, Werbungskosten für einen Truppenplatzaufenthalt geltent zu machen.
Werbungskosten kannst du nur dann geltend machen (bis auf wenige ausnahmen) wenn du auch entsprechende Ausgaben hast.
Welche Ausgaben hast du bei einem Truppenübungsplatz aufenthalt?
danke für die antworten
zwei wochen truppenübungsplatzaufenthalt
ich bezahl weiterhin miete,strom etc. kann meine wohnung nicht in anspruch nehmen, für die ich miete zahle, und bin für die zeit auf dem übungsplatz jeden tag 24h von meinem hausstand getrennt und müsste dann eigentlich die verpflegungspauschale geltend machen können oder nicht....
gruß
Wie schon gesagt: Du kannst das über den Verpflegungsmehraufwand versuchen, aber wenn das nur die 14 Tage sind, sehe ich kaum eine Chance. Es fehlt m.E. die Regelmäßigkeit übers Jahr verteilter Zeiten. Eventuell geht noch was über Reisekosten (24-stündige Abwesenheit vom regelmäßigen Einsatzort, jeweils pro Tag), aber da wäre ich noch skeptischer. Ich weiß nicht, ob das schon mal jemand versucht hat.
Probiers doch einfach mal aus. Nein sagen - ich wiederhole mich da - kann das Finanzamt immer noch.
Wie StOPfr schon richtig sagt, beantragen kannst du alles, ob du es bekommst ist eine ganz andere Frage.
Ich habe "meinen" Steuerpflichtigen immer gesagt, "Beantragen Sie das doch einfach, Streichen tu ich das dann schon!" ;D
14 Tage seine Wohnung nicht sehen, mein Gott mir kommen die Tränen.
Was sollen unser ganzen Jungs sagen die Monatelang im Ausland sind oder mit Monatelang auf einem Schiff nicht nach Hause kommen.
Ich habe während meiner aktiven Dienstzeit meine Wohnung auch bis zu sechs Monate nicht gesehen.
Zitat von: StOPfr am 11. Februar 2007, 15:52:52
Du kannst das über den Verpflegungsmehraufwand ... Eventuell geht noch was über Reisekosten (24-stündige Abwesenheit vom regelmäßigen Einsatzort, jeweils pro Tag), ...
Das ist so ziemlich das gleiche...! ;)
Bei den Verpflegungsmehraufwendungen hast du nur das Problem, das du ja verpflegt wirst. Das du das im Prinzip selber bezahlst, wissen die meisten Finanzbeamten nicht, und wollen das dann auch nicht ansetzen.
Einsatzwechseltätigkeit ist es definitiv nicht. Da fehlt, wie schon gesagt die Regelmäßigkeit.
Fahrtkosten glaube ich eher auch nicht, da du doch bestimmt vom Standort zu Übungsplatz gefahren wirst, und nicht vom Wohnort. Also kannst du nur die normalen Kosten für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte ansetzen.
Wie schon öfter gesagt, einfach probieren...
Eine Garantie auf Richtigkeit kann natürlich nicht gegeben werden, darf ja auch gar nicht..., da dies auch keine steuerliche Beratung darstellt.
Nein Du kannst nichts absetzen, ich bin vom "Fach".
Zitat von: asdfgqw am 12. Februar 2007, 15:37:53
Nein Du kannst nichts absetzen, ich bin vom "Fach".
Auch ein Truppenübungsplatzaufenthalt ist eine Dienstreise. Obwohl
hier in der Regel keine Fahrtkosten anfallen, können die Verpflegungsmehraufwendungen
dennoch geltend gemacht werden.
Beispiel:
Oberfeldwebel Schön nimmt an einem Truppenübungsplatzaufenthalt
vom 1.–13. 7. in Baumholder teil. Abfahrt ist am 1. 7.
um 06.00 Uhr an seiner Dienststelle in Idar-Oberstein, Rückkehr
am 13. 7. um 14.30 Uhr.
Für die Dienstreise kann er für den An- und Abreisetag jeweils
12,– EUR, für die übrigen Tage 24,– EUR ansetzen. Von der
Summe in Höhe von (2 x 12,– EUR + 11 x 24,– EUR =) 288,– EUR
sind die erhaltenen Aufwandsvergütungen abzuziehen, die Differenz
kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.