Hallo,
mich interessiert jetzt einmal, wie es eigentlich mit der Kündigung als Berufssoldat bzw. SaZ aussieht? Geht das einfach so, oder muss man als SaZ solange machen wie man verpflichtet ist und wie ist es als BS???
mfg Cookie
Was ich eben vergessen habe:
Klingt doof, aber wie ist es, wenn man BS ist und ein Jahr nicht dienen will und was anderes machen will, kann man sich irgendwie beurlauben lassen? Bestimmt nicht, oder?
Zitat von: Cookie am 11. Februar 2007, 18:41:13Geht das einfach so, oder muss man als SaZ solange machen wie man verpflichtet ist und wie ist es als BS???
Dazu finden sich einige Textstellen im Soldatengesetz.
Prinzipiell kann ein Zeit- oder Berufssoldat natürlich Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis stellen. Bei einem Zeitsoldaten kann dies auf Grund "besonderer Härte" geschehen, bei Berufssoldaten muss, so eine Fachausbildung oder ein Studium erfolgte, eine bestimmte Dienstzeit nach Ende der Ausbildung/des Studiums (mindestens dreifache Dauer der Ausbildung, maximal 10 Jahre) verstrichen sein.
Und bei allen derartigen Vorgängen kann (und wird) sich die Bundeswehr die Kosten der Ausbildung/des Studiums durch den zu entlassenden Soldaten erstatten lassen ...
Zitat von: Cookie am 11. Februar 2007, 18:45:27Klingt doof, aber wie ist es, wenn man BS ist und ein Jahr nicht dienen will und was anderes machen will, kann man sich irgendwie beurlauben lassen? Bestimmt nicht, oder?
Bestimmt nicht ;)
Es gibt Ausnahmen (Verwendungen etwa bei den Nachrichtendiensten, Mandate für Bundes- oder Landtag), aber "einfach so" wird da nichts drauß ...
"Urlaub mit oder ohne Geld- und Sachbezüge" und wie immer auf Antrag.
Zitat
Und bei allen derartigen Vorgängen kann (und wird) sich die Bundeswehr die Kosten der Ausbildung/des Studiums durch den zu entlassenden Soldaten erstatten lassen ...
Wie hoch wären bei sowas die Kosten bei einer Entlassung?
mfg Cookie
Bei einem Studium der Medizin höher als bei einem Führerschein C1E. ;)
Na da wäre ich jetzt ja nicht drauf gekommen ;D
Mir wären Zahlen lieber...
mfg Cookie
Zitat von: Cookie am 12. Februar 2007, 12:52:35
Mir wären Zahlen lieber...
He ho!
Was Wolverine damit jetzt wohl sagen wollte ist das man pauschal keine Zahlen nennen kann ;) Es hängt davon aus was du alles für Ausbildungen (Führerscheine, Studium etc.) du bei der Bundeswehr gemacht hast. Kannst dir aber sicherlich ausrechnen das es schon in die tausender gehen wird.
Gruß Aleya
Da es im Soldatengesetz in den entsprechenden Paragraphen um FACHausbildungen geht, werden damit meiner Ansicht nach solche "Kleinigkeiten" wie ein Führerschein nicht gemeint sein, sondern nur RICHTIGE Ausbildungen (im ZAW-Rahmen o.ä.). Und da geht es weniger um ein paar tausend Euro, sondern wohl eher um Beträge im 5-stelligen Bereich, bei Offizieren eher um 6- (Studium) bis 7-stellige (Luftfahrzeugführer) Beträge.
Aber Wolverine kann da vielleicht eher was zur Unterscheidung militärische Ausbildung - Fachausbildung sagen.
He ho!
Laut meines Wissens und meiner Erfahrung werden auch diese "Kleinigkeiten" zum Teil zurück verlangt. Auch wenn diese wohl weniger ins Gewicht fallen als Studium und ähnliches.
Und 5 bzw. höherstellige Zahlen gehören auch zu den tausendern..
Gruß Aleya
was gilt denn bei ner kündigung als härtefall? kann ich z.b. nachdem ich bei nem auslandseinsatz durch nen streifschuss verwundert wurde kündigen, weil ich schiss hab das mir mehr passiert und ich deswegen jetzt pazifist werde?
He ho!
Unter Härtefälle fällt meines Wissens beispielsweise, wenn ein Mitglied deiner Familie schwer Pfelgebedürftig ist und der Rest der Familie sich ohne deine Hilfe nicht mehr um ihn/sie kümmern kann. Und ähnliche bzw. andere Fälle.
Bei dem Auslandseinsatz wäre ich mir nicht so sicher, ich glaube dann würdest du nur einen anderen Posten bekommen und den Rest deiner Dienstzeit dort ableisten, so mir zumindest ein bekannter Fall.
Gruß Aleya
Das Soldatengesetz, § 55 besagt dazu:
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Also ziemliche Auslegungssache seitens der Verwaltung. Aber eine Kriegsdienstverweigerung (nichts anderes wäre ja letztlich der geschilderte Fall) dürfte darunter fallen.
Zitat von: Lady Aleya X am 12. Februar 2007, 15:11:37Laut meines Wissens und meiner Erfahrung werden auch diese "Kleinigkeiten" zum Teil zurück verlangt. Auch wenn diese wohl weniger ins Gewicht fallen als Studium und ähnliches.
Das ist dann eben die Frage - bezeichnet Fachausbildung alle Ausbildung (Erwerb einer ATN), oder eine Ausbildung ("Lehre" oder vergleichbares)?
ZitatUnd 5 bzw. höherstellige Zahlen gehören auch zu den tausendern..
Ich würde sagen, das sind Zehntausender ... ;)
Zitat von: graueEminenz am 12. Februar 2007, 15:17:00
was gilt denn bei ner kündigung als härtefall? kann ich z.b. nachdem ich bei nem auslandseinsatz durch nen streifschuss verwundert wurde kündigen, weil ich schiss hab das mir mehr passiert und ich deswegen jetzt pazifist werde?
Das wäre dann eher ein Grund für einen KDV-Antrag. ;)
Und ja, auch die (anteiligen) Kosten für militärische Ausbildung
können (wie auch Kosten von Fachausbildungen) eingefordert werden - ein
muss gibt es nicht. Wenn ich die 6 Jahre Offizierausbildung (OffzAusbildung, Studium) grob überschlage würde ich sicherlich auf einen Betrag zwischen 50000 und 100000 € kommen.
Gruß Andi
Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Das ist dann eben die Frage - bezeichnet Fachausbildung alle Ausbildung (Erwerb einer ATN), oder eine Ausbildung ("Lehre" oder vergleichbares)?
Ich denke da wird alles gesondert behandelt, pauschal kann man das nicht direkt sagen. Ausserdem ist es sicher auch ein wenig von der länge der abgeleisteten Dienstzeit abhängig. Ergo ich habe keine direkte Ahnung ;)
Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Ich würde sagen, das sind Zehntausender ... ;)
So und nun rate mal was in diesem Wort auch steckt? Es heißt doch Zehn
tausenderIch habe es ja extra so offen gelassen weil ich im Vergleich zu Andi keine direkten Zahlen hatte sondern
nur angeben konnte das es auf jedenfall in mehrere tausend gehen wird. Aber gut, schluß damit von mir aus
hast du recht wenn es dir weiterhilft;)
Gruß Aleya
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man SaZ ist und seine Zeit abgearbeitet hat und nicht weiter beim Bund bleiben will, der dich aber wieder einziehen will, weil sie dich brauchen. Dann muss doch eigentlich wieder kommen, weil Reservisten werden auch eingezogen wenn man sich braucht...????
Nein. Reservisten werden nur wieder eingezogen, wenn der große Vaterländische Krieg vor der Tür steht. Ansonsten hat man seine ruhe, wenn man seine 4/8/12/15/17 jahre voll hat.
Und was ist mit beordertern Reservisten die Wehrübungen ableisten?
Das sind auch aktive Reservisten. Wer sich aber nicht freiwillig für Wehrübungen meldet, der hört bis zum großen Vaterländischen Krieg nichts mehr vom Kreiswehrersatzamt bzw der Bundeswehr. Egal, ob er W9er, W23er, SaZ4, 8, 12, 15 oder 17 war.
Die Möglichkeit, auch ohne Verteidigungsfall Reservisten einzuziehen, besteht nach wie vor! Es ist lediglich eine politische Entscheidung, z. Zt. nur auf freiwilliger Basis Wehrübungen durchzuführen.
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass es diese Möglichkeit nicht gibt. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Reservist einezogen wird ohne das er sich freiwillig gemeldet hat? Sehr gering oder?
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=4472.0
Hi!
wenn ein SAZ Antrag auf Entlassung stellt, bekommt dieser SAZ dann trotzdem noch seine Übergangsgebühren und Abfindung, natürlich abgerechnet auf die geleistete Dienstzeit?!
Ein SaZ kann lediglich beantragen, seine Dienstzeit auf X neu festzulegen und dem muss die Bw nicht entsprechen. Wenn sie es aber macht, stehen auch Leistungen für X Jahre zu.
sicher?!
Ich stelle mit meinem Spieß zusammen aber diesen Antrag...
Und er meinte, dass das möglich ist.
Letztes Jahr wurden erst einige Soldaten so entlassen... hmm eigenartig
Hmmm, was heißt hier eigenartig? Der Beitrag von wolverine und Dein Statement widersprechen sich doch gar nicht.
Einerseits ist von "kann und muss nicht entsprechen" die Rede, andererseits von "meinte, dass das möglich ist".
Die Tatsache, dass einige Soldaten so entlassen wurden, ist als Möglichkeit in beiden Aussagen enthalten.
Also Antrag stellen und Entscheidung abwarten. Wenn die Bw dem Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit zustimmt, dann stehen Leistungen für die abgelaufene Dienstzeit zu.
Ich verstehe auch nicht, was "eigenartig" sein soll. Als SaZ unterschreibt man eine Verpflichtungserklärung (sagen wir einmal als Beispiel für 12 Jahre). Dann ist man eben grundsätzlich verpflichtet, 12 Jahre Dienst zu leisten. Jetzt ändert sich etwas und der SaZ beantragt, seine festgesetzte Dienstzeit auf (Beispiel) 8 Jahre zu verkürzen. Die Bw kann diesen Antrag schlicht ablehnen und auf den 12 bestehen. Gibt sie dem Antrag jedoch statt, ist der Petent SaZ 8 mit allen Rechten und Pflichten (eben auch Übergangsvergütung). Hat man in seiner Dienstzeit verwertbare Ausbildungen genossen, können diese natürlich auf die BfD-Ansprüche angerechnet werden.
Wenn noch ein konkretes Problem besteht, nur zu!
Nachdem ich meinen Beitrag oben abgeschickt habe, habe ich es wohl verstanden, wie du es gemeint hast ^^
Du beziehst dich nur auf die Übergangsgebühren usw.
Also das die stattgegeben werden, wenn man Dienstzeitverkürzung beantragt und damit werden die Gebühren halt auf die neue Dienstzeit berechnet.
Ok, dann wird man wohl keine Gebühren bekommen, wenn man Antrag auf Entlassung stellt (nach §55 Nr. 3).
Mal sehen, wie sich das hier weiter entwickelt.
ZAWs oder sonstige Ausbildungen habe ich in meinen 3 Jahre und 2 Monaten Dienstzeit nicht genossen.
Nur über den BFD.
Ok, meine Fragen sind geklärt.
Danke