hallo zusammen,
ich hab eine frage (wie eigentlich alle hier ;) ) und zwar ist mein freund seit oktober beim bund. in letzter zeit hat er wieder verstärkt probleme mit den mandeln, hat er schon seit er ein kind ist. schon bei der eingangsuntersuchung der aga meinte der arzt zu ihm die mandeln sähen ziemlich schlecht aus und müssten wahrscheinlich sehr bald raus. da er jetzt wieder starke probleme hat, hat er bald einen arzttermin. jetzt wollte ich fragen, ob jm weiß wie das läuft wenn er die mandeln herausoperiert bekommt. zuerst muss er ja im krankenhaus bleiben, aber was ist danach? wird er dann auf der stube bleiben müssen, oder kann es auch sein dass er nach hause darf? weil bei einer mandel-op ist man ja ca. 3 wochen krank geschrieben....
würde mich freuen wenn mir jm weiterhelfen könnte...
grüße jasmin
Das entscheidet sein Bw-Arzt.
Wir könnten also nur raten...
Bin zwar kein Arzt, aber habe Erfahrung mit sowas (s.u.): Es gibt drei Möglichkeiten --> KzH (Krank zu Hause), KaS [(lol, nein, die ABkürzung gibts so net) krank auf Stube] oder auf Bettenstation im nächstens SanZ bzw. BWK. Was konkret sein wird entscheidet aber wie gesagt der Arzt, er ist halt definitiv bis zu 3 Wochen dienstunfähig.
Der Arzt gibt allerdings, meines Wissens nach, ausschließlich den Rat, jemanden z.B. für x Tage nach hause zu schicken - umsetzen müssen es die Vorgesetzten in der Einheit. Die damit aus einem "Krank auf Stube" ein "Krank zu Hause" oder umgekehrt machen könnten ...
Zitat von: Timid am 13. Februar 2007, 20:22:40
Der Arzt gibt allerdings, meines Wissens nach, ausschließlich den Rat, jemanden z.B. für x Tage nach hause zu schicken - umsetzen müssen es die Vorgesetzten in der Einheit. Die damit aus einem "Krank auf Stube" ein "Krank zu Hause" oder umgekehrt machen könnten ...
Dass mit dem Rat ist korrekt - jedoch aufgrund eines Fachvorgesetzenverhältnis kann der der Arzt das auch befehlen - ist aber sehr selten, hat "unser" StA aber schon gemacht -; dass derjenige von seinem KpChef nicht nach Hause gelassen werden sollte, lag aber daran, dass er wiederholt simuliert hatte, nur diesmal hatte er wirklich was....
ZitatWer einmal lügt...
Wird zwar wieder leicht OT:
Zitat von: Dennis812 am 14. Februar 2007, 11:51:53
... jedoch aufgrund eines Fachvorgesetzenverhältnis kann der der Arzt das auch befehlen
Dann solltest Du (bzw. Euer damaliger TrArzt) unbedingt die VVO noch mal lesen.
Der Arzt ist in keinem Fall Fachvorgesetzter gegenüber seinen Patienten und schon gar nicht gegenüber dem DV seiner Patienten!
Im Arzt-Patienten-Verhältnis ist er Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich!
Dass zu diesem Aufgabenbereich die indirekte Aneignung von Disziplinarbefugnis (Gewährung von Urlaub) gehört, wage ich aber stark zu bezweifeln (müsste dann ja auch in der Dienstanweisung für den TrArzt so festgelegt sein).
Zitat von: mib am 14. Februar 2007, 12:51:05
Wird zwar wieder leicht OT:
Zitat von: Dennis812 am 14. Februar 2007, 11:51:53
... jedoch aufgrund eines Fachvorgesetzenverhältnis kann der der Arzt das auch befehlen
Dann solltest Du (bzw. Euer damaliger TrArzt) unbedingt die VVO noch mal lesen.
Der Arzt ist in keinem Fall Fachvorgesetzter gegenüber seinen Patienten und schon gar nicht gegenüber dem DV seiner Patienten!
Im Arzt-Patienten-Verhältnis ist er Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich!
Dass zu diesem Aufgabenbereich die indirekte Aneignung von Disziplinarbefugnis (Gewährung von Urlaub) gehört, wage ich aber stark zu bezweifeln (müsste dann ja auch in der Dienstanweisung für den TrArzt so festgelegt sein).
OK - vielleicht etwas falsch ausgedrückt - aber ihr wisst doch worauf ich hinaus wollte...