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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: troxa18 am 25. Februar 2007, 22:21:09

Titel: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: troxa18 am 25. Februar 2007, 22:21:09
Hab ne wichtige Frage ... bitte um Hilfe.ü

Ich fang mal ganz von vorne an ... :

Ich wurde im Oktober 06 wegen eines drogendelikts mit cannabis in Österreich erwischt ...
Im Januar 07 hat ich dann Musterung und ich hab dort gelogen als ich gefragt wurde ob ich schonmal mit der Polizei zu tun hatte der Drogen genommen hab, weil ich auch vorhabe FWDL zu machen und gehofft habe dass die Anzeige fallengelassen wird.

Nun wurde ich aber im Februar 07 zu 40 Tagessätzen @ 2€ verurteilt ... ich weiß nicht was ich machen soll ich will unbedingt zum Bund und nehme auch sonst keine Drogen.

Ich denke das meine Verurteilung in nächster Zeit nach Deutschland kommt ... wird das nach der Musterung nochmals nachgeprüft? weil bei der Musterung bin ich T2 geworden.

Ich will mich in nächster Zeit auch zum FWDL23 melden und bin natürlich clean, soll ich dann zugeben dass ich bei der Musterung nicht die Wahrheit gesagt habe oder ist das egal? Was droht mir wenn ichs zugebe?

vielen Dank
mfg troxa
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: Flexscan am 26. Februar 2007, 01:00:20
warum meinen eigentlich alle gescheiterten Drogenexistenzen, beim Bund Karriere machen zu können........ ::)
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: troxa18 am 26. Februar 2007, 01:22:46
Schon mal was von Solidarität gehört?  ::)
Und was heißt hier Drogenexistenz wenn mer n paar mal ne Tüte raucht is mer doch kein schlechter Mensch.
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: Flexscan am 26. Februar 2007, 01:59:26
Zitat von: troxa18 am 26. Februar 2007, 01:22:46
Schon mal was von Solidarität gehört?
habe ich aber bei bei drogen oä hört für mich die Solidarität auf

Zitat
Und was heißt hier Drogenexistenz wenn mer n paar mal ne Tüte raucht is mer doch kein schlechter Mensch.
du hast gegen das Gesetz verstossen
Verstoss gegen das BTM ist kein Kavaliersdelikt wie Falschparken!!

Und dies wird bei der weiteren Entscheidung ob FWDL oder nicht eine entscheidene Rolle spielen ebenso die Tatsache, das bei der Musterung gelogen wurde.

Stichwort=charakterliche Uneignung!!


/edit
am Unrechtbewusstsein der Jugend heutzutage muss man teilweise noch arbeiten....
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: troxa18 am 26. Februar 2007, 07:03:56
Das kannst du aber auch nur sagen weil du mich nicht kennst. Lass mal bitte die Vorurteile weg und versuch mir zu helfen ... wäre nett.
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: wolverine am 26. Februar 2007, 08:06:20
Fassen wir es doch einfach zusammen: Es liegen vor 1. eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und 2. eine Falschangabe. Wenn das irgendwann so ´rauskommt, liegt ein Einstellungsbetrug vor, der sofortige Entlassung nach sich zieht.
Einzige Chance, hier halbwegs sauber wieder herauszukommen ist die sofortige und umfassende Richtigstellung gegenüber dem KWEA, dem ZNachwGew oder bei der Einschleusung gegenüber der Bw.
Damit steigen die Chancen einer Karriere als FWDL nicht, aber das muss wohl keiner erwähnen und das kann auch keiner ändern. Bewerber mit Eintragungen und zumindest versuchter Unehrlichkeit werden selten vertrauenswürdigen Berwebern ohne Eintragungen vorgezogen.

Mit "Solidarität" hat das übrigens gar nichts zu tun.
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Februar 2007, 08:32:33
Zitat von: troxa18 am 26. Februar 2007, 07:03:56
Das kannst du aber auch nur sagen weil du mich nicht kennst. Lass mal bitte die Vorurteile weg

Nicht kennen? Vorurteile? Kurz mal überrissen, was Flexscan von Dir bisher (aus Deiner eigenen Aussage) weiß:

a) Kiffer
b) Lügner

Tja, da würde ich auch einen astreinen Charakter wittern und stärkste Solidarität entfalten  :D
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: Betsy am 26. Februar 2007, 09:18:24
Oh man diese Einstellung hab ich an meiner alten Schule so oft gehört... Ich kanns nicht ab. Du hast gegen ein Gesetz verstoßen das nicht was ist wie mal eben über ne rote Fußgängerampel zu gehen (nein bitte Andi, lass mich leben ;) seh den Vergleich) wenn keine Auto kommt, es geht um Drogen!!!! "Eine Tüte ist doch nicht schlimm, was hast du denn dagegen, passiert doch nix, man wird garantiert nicht abhängig, kannst auch öfter machen...." Oh so ein Schwa**gelaber!!!!
JA, daran kann man zwar nicht gleich sagen dass dein Charakter total unter jedem Niveau ist aber er ist in jedem Fall äußerst bedenklich.

Und dann über den Sachverhalt gelogen... Eine typisch menschliche Reaktion, aber sowas ist auch keine Entschuldigung, geh hin/schreib sofort die Wahrheit.
Titel: Re: Fwdl - Vorstrafe
Beitrag von: Dennis812 am 26. Februar 2007, 10:55:18
@TE:

Bitte hier nicht um Verständnis! DU - und nur DU - hast es dir versaut. Dann kann es keine Solidarität, kein Verständnis o.ä. geben. Und mit Eintragungen in Bundeszentralregister gerade wg. BTM wird dir niemand FWDL gewähren - du wirst wohl nicht mal zum GWD herangezogen, wenn das ans Licht kommt.

Außerdem geht mir persönlich - und ich spreche hier glaube ich im Sinne der Admins/Mods - "Ist-doch-nicht-schlimm-Geschwafel" auf den Sack - daher ist hier DICHT