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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Dave am 26. Februar 2007, 08:52:23

Titel: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Dave am 26. Februar 2007, 08:52:23
Hi,

ich wollte mal wissen, wie sich das mit Erkrankungen außerhalb des eigenen Standortes verhält! Ich bin Luftwaffensoldat und muss jeden morgen nach Jagel zum Fliegerhorst. Allerdings sind es bis dahin 60km von meinem Zuhause aus und die nächste Heereskaserne liegt ungefähr 8km Luftlinie von meinem Wohnort entfernt.

Wenn ich z.B am Wochenende nun sehr krank werde und mich nicht in der Lage fühle am nächsten Tag zum Dienst zu fahren, wie verfahre ich da am besten? ::)

Vielen Dank!
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: MarA09 am 26. Februar 2007, 11:06:07
du rufst deinen spieß an, teilst ihm das mit. dann wirst du, je nach schwere der erkrankung, in die nächste dir erreichbare kaserne mit arzt müssen. also in die heereskaserne. der arzt dort schaut dann, was ist und entscheidet weiter.
einfach zu hause bleiben würde ich nicht, das kann disziplinare folgen haben. also, dem spieß bescheid sagen und mit ihm das weitere vorgehen abklären. niemals eigenmächtig zu hause bleiben!
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2007, 11:10:05
Komische Frage...du hast ein entsprechendes Merkblatt mit Anweisungen für Erkrankungen außerhalb des Standortes von deiner Einheit zu bekommen - und das bei Dienstantritt!

Oder du hast noch nir draufgeschaut, da steht nämlich alles, was du wissen musst drauf!

Andi
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Klaus84 am 26. Februar 2007, 11:42:46
Oder er war noch nie Krank und hat das Blatt daher noch nie unter die Lupe genommen  ;)
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Dave am 26. Februar 2007, 14:40:28
Zitat von: Klaus84 am 26. Februar 2007, 11:42:46
Oder er war noch nie Krank und hat das Blatt daher noch nie unter die Lupe genommen  ;)


Richtigggg! Ausserdem hab ich so eins nicht bekommen. Wüsste zumindest nicht, dass ich ein solches Schreiben besitze.

Noch ne Frage! Mein Spieß ist aber erst gegen 7 Uhr morgens im Büro und ich müsste normalerweise kurz nach 6 Uhr richtig Fliegerhorst fahren um dann rechtzeitig da zu sein.

Ruf ich den Spieß dann erst gegen 7 an und sag ihm , dass ich heute nicht zum Dienst kommen, kann, aufgrund von Krankheit? Oder was meint ihr?

Das ich nicht einfach so zuhause bleiben kann, ist ja klar, das geht ja "draußen" auch nicht so einfach. Sind ja nicht mehr in der Schule, wo man sich die Entschuldigungen selber schreiben konnte.
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: graueEminenz am 26. Februar 2007, 14:49:20
wie das bei euch gehandhabt wird weiß ich nicht...
bei uns wurde außerhalb der dienstzeit der uvd benachrichtigt und der hat das dann morgens dem spieß mit geteilt.
frag doch einfach mal nach.
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: madu am 26. Februar 2007, 14:52:14
Kurze Zwischenfrage!
Hast du heut noch Urlaub? Dann ruf doch deinen Spieß gleich an!

Und, so ein Merklblatt bekommt jeder...
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2007, 20:22:46
Klainer Hinweis: Solange dir kein Vorgesetzter das "go" gegeben hat, dass du zu hause bleiben kannst, um den nächsten Sanitätsbereich aufzusuchen bist du unerlaubt abwesend (Dienstvergehen), wenn du morgens den Dienst nicht antrittst!
Für dich zuständig ist der Truppenarzt, der für DEINE Einheit zuständig ist - grundsätzlich niemand anders!
Dementsprechend wendest du dich an den San UvD deines zuständigen SanBereiches und dort wird entschieden ob du einen anderen San Bereich aufsuchen darfst oder nicht oder im akuten Notfall zu einem zivilen Arzt gehen darfst. Aber auch das entbindet dich nicht davon mit deiner Einheit Rücksprache zu halten.
Krankschreiben kann dich nur "dein" Truppenarzt - niemand anders!

Und besorg dir umgehend das Merkblatt - sonst kann das nämlich mal mächtig schief gehen mit deinen Plänen.
In meinen Augen sieht das nämlich eher nach "Wochenendverlängerung" wegen akutem "null Bock" aus!

Gruß Andi
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: Tshoco am 04. März 2007, 18:46:52
Nur interesse halber:
Wie verfahre ich wenn ich am Wochenende oder an Feiertagen krank werde?
Da kann ich ja den Spieß nicht anrufen. Rufe ich dann im SanZ meines Standortes an, und der UvD dort entscheidet dann?
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: mailman am 04. März 2007, 18:50:05
Steht alles im Merkblatt, falls du das mittlerweile hast.
Titel: Re: Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes
Beitrag von: StOPfr am 04. März 2007, 18:53:33
@ Tshoco
Ich glaube, dass Andi mit dem folgenden Hinweis Deine Frage schon beantwortet hat:
Zitat von: Andi am 26. Februar 2007, 20:22:46
Dementsprechend wendest du dich an den San UvD deines zuständigen SanBereiches und dort wird entschieden ob du einen anderen San Bereich aufsuchen darfst oder nicht oder im akuten Notfall zu einem zivilen Arzt gehen darfst.
>>> Aber auch das entbindet dich nicht davon mit deiner Einheit Rücksprache zu halten.
Und sonst: Merkblatt, wie schon mehrfach empfohlen.