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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Kurland am 27. Februar 2007, 16:46:11

Titel: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 27. Februar 2007, 16:46:11
Moin,

momentan stecke ich in einem gewaltigen Gewissenskonflikt. Ich habe vergangenen Samstang Einberufungsbescheid erhalten, dass ich mich am 2.7. 2007, das ein Montag ist, in Oldensburg beim beim Lazarettregiment zu erscheinen habe.
Leider Gottest gehe ich noch zur Schule und mache ebenso in diesem Frühjahr mein Abitur, die Zeugnisausgabe findet aber am 7.07 statt sowie der darauffolgendes Abiball auch am 7.07. Ich denke ihr wisst jetzt worauf ich hinaus möchte. Nach 8 Jahren gemeinsamer Schulzeit möchte ich diese auch mit meinen besten Freunden im Sinne einer schönen Feier beenden.
Da ich noch 1 1/2 Wochen Zeit habe, Widerrufung gegen meinen Einberufungsbescheid einzulegen, muss ich jetzt wissen, ob es in der Regel geht eine Freistellung für das erste Wochenende zu beantragen/ zu erbitten und wie dann in aller Regel damit verfahren wird. Könnt ihr mir Ratschläge geben? Ist es sinnvoll, mich bei meinem zukünftigen Truppenteil direkt ( telefonisch) zu erkundigen, oder lachen die einen dann aus?

mfg Orne
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: sliderbp am 27. Februar 2007, 21:11:39
Ruf da an und frag nach. Im Normalfall wird für Zeugnisübergabe und Abiball frei gegeben.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: FordFreak am 28. Februar 2007, 00:04:03
kannst versuchen antrag auf freistellung zu stellen!aber das würd ich erstmal telefonisch versuchen da sonst die zeit doch arg knapp wird.ich denk mal in dem fall ist das KWEA zuständig!
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2007, 05:59:47
Zitat von: FordFreak am 28. Februar 2007, 00:04:03
kannst versuchen antrag auf freistellung zu stellen!aber das würd ich erstmal telefonisch versuchen da sonst die zeit doch arg knapp wird.ich denk mal in dem fall ist das KWEA zuständig!

Natürlich ist das Kreiswehrersatzamt hier nicht zuständig, sondern ausschließlich der zukünftige Disziplinarvorgesetzte!

Gruß Andi
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Dennis812 am 28. Februar 2007, 11:25:43
Zitat von: Andi am 28. Februar 2007, 05:59:47
Zitat von: FordFreak am 28. Februar 2007, 00:04:03
kannst versuchen antrag auf freistellung zu stellen!aber das würd ich erstmal telefonisch versuchen da sonst die zeit doch arg knapp wird.ich denk mal in dem fall ist das KWEA zuständig!

Natürlich ist das Kreiswehrersatzamt hier nicht zuständig, sondern ausschließlich der zukünftige Disziplinarvorgesetzte!

Gruß Andi

Exakt - und glaub mir, es funktioniert! Ruf in der Einheit an (Zentrale --> Durchwahl 0) - lass dich verbinden (Spieß oder KpChef) - schicke ggf. auf Verlangen eine Kopie der "Einladung" - und gut ist. Dann solltest du zumindest früher heim können, falls am ersten WE Dienst sein sollte.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 28. Februar 2007, 20:20:13
Moin,

vielen lieben Dank für die fixen und aussagekräftigen Antworten, ihr habt mir in diesem Punkto weitergeholfen... .
Um keinen neuen Thread anzufangen, stelle ich hier eine weitere, mir sehr wichtige,Frage:
Um ganz ehrlich zu sein habe, ich mich mit dem Wunsch im Sommer einberufen zu werden, ein wenig übernommen, sprich, habe mich selber fehleingeschätzt. Es ist zwar jetzt gut zu wissen, dass ich im Falle einer Einberufung im Juli 2007 die Möglichkeit habe, eine Freistellung für das erste Wochenende zu beantragen. Jedoch muss ich zugeben, dass ich persönlich es sehr bedauern würde, diesen Sommer, der der letzte seiner Art sein wird, einfach so zu "vergeuden". Nach dem Abi wird es nunmal so sein, dass sich die Wege der Einzelnen verlieren werden, dass man gute Freunde nicht mehr oft sieht, geschweige denn noch etwas Gemeinsames unternehmen kann. Fakt ist, dass wir noch eine Abschlussfahrt sowie diverse andere gemeinsame Unternehmungen geplant haben, bei denen ich ja dann zwangsläufig nicht dran teilnehmen könnte...Ich stehe nun vor der "Frage Einberufung im Juli?", oder es darauf anlegen, einen Widerspruch abschicken und hoffen am 1 Oktober gezogen zu werden.
Jede spätere Einberufung hätte für mich fatale Auswirkungen was die ganze Studienplanung betrifft, würde ich im Jahre 2008 erst zum Bund gehen, dann könnte ich erst 2009 anfangen zu studieren, was mir ganz und gar nicht passen würde.

Kennt sich jemand von euch aus, nach welchen Kriterien man ( Mann  :P ) eingezogen wird? Ist das Risiko zu hoch es darauf anzulegen, erst am 1 Oktober eingezogen zu werden ? Eine Entscheidung muss ich in jedem Fall alleine treffen, aber ihr könnt mir dabei helfen, die Situation richtig abzuwägen, weil ich auf diesem Gebiet keinerlei Erfahrungen besitze.

Argument was für 1 Juli spricht: würde eine perfekte Einplanung der Zeit sein, im Hinblick auf die Zukunft mit anschließendem Studium
Was dagegen spricht: Verpasse vielleicht letztes Jahr seiner Art mit guten Freunden, weil man sich einfach verlieren wird.

Oktober dafür: Würde ebenso eine gute Zeitplanung ergeben, weiterhin kann ich mich in diesem Sommer dann noch einmal "austoben"
Was dagegen spricht: Wenn ich nicht im Oktober genommen werden, ja dann habe ich mächtig ins Fettnäpchen getreten, würde ganzen Studienplan durcheinander wirbeln.

Ich wäre überaus dankbar für ein paar Ratschläge. Was würdet ihr an meiner Stelle machen ?

mfg Orne
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2007, 20:35:57
Zitat von: Kurland am 28. Februar 2007, 20:20:13
Ich stehe nun vor der "Frage Einberufung im Juli?", oder es darauf anlegen, einen Widerspruch abschicken und hoffen am 1 Oktober gezogen zu werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage würdest du denn eine Zurückstellung beantragen wollen?

Gruß Andi
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 28. Februar 2007, 20:47:00
Zitat von: Andi am 28. Februar 2007, 20:35:57
Zitat von: Kurland am 28. Februar 2007, 20:20:13
Ich stehe nun vor der "Frage Einberufung im Juli?", oder es darauf anlegen, einen Widerspruch abschicken und hoffen am 1 Oktober gezogen zu werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage würdest du denn eine Zurückstellung beantragen wollen?

Gruß Andi

Das ich noch bis zum 13 Juli Schüler bin, weiterhin würde ich meine Entscheidung so formulieren, dass ich in den Sommermonaten zu Hause gebraucht werde. Meine Mutter ist alleinerziehend und ich lebe bei meinen Großeltern. Die haben ein großes Gehöft und die schwierigste Arbeit die dann jeden Sommer immer anfällt, wäre die Heuernte, neben diversen anderen Sachen. Aber berufen würde ich mich darauf, dass ich bis zum 13 Juli nachweislich Schüler bin. Das mit den häuslichen Faktoren würde ich nicht erwähnen, stellt aber nunmal die Wirklichkeit dar.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Timid am 28. Februar 2007, 22:48:59
Zitat von: Kurland am 28. Februar 2007, 20:47:00Das ich noch bis zum 13 Juli Schüler bin, weiterhin würde ich meine Entscheidung so formulieren, dass ich in den Sommermonaten zu Hause gebraucht werde. Meine Mutter ist alleinerziehend und ich lebe bei meinen Großeltern. Die haben ein großes Gehöft und die schwierigste Arbeit die dann jeden Sommer immer anfällt, wäre die Heuernte, neben diversen anderen Sachen. Aber berufen würde ich mich darauf, dass ich bis zum 13 Juli nachweislich Schüler bin. Das mit den häuslichen Faktoren würde ich nicht erwähnen, stellt aber nunmal die Wirklichkeit dar.

Allerdings würde ich dann auch genau diese Argumente mit in die Begründung einfließen lassen.  Denn das Thema mit dem "ich bin noch bis Mitte Juli Schüler" hatten wir hier schon mehrfach diskutiert, und das muss nicht unbedingt stimmen - auch wenn man an dem Tag vielleicht erst sein Zeugnis erhält.

Jedenfalls gibt es im Wehrpflichtgesetz (zu finden u.a. unter www.gesetze-im-internet.de) verschiedene Gründe für eine Zurückstellung vom Wehrdienst, eine Unabkömmlichkeit im elternlichen Betrieb kann da auch dazu gehören. Ob das auch auf Erntehilfe bei den Großeltern angewendet werden kann, ist fraglich, aber vielleicht reicht es ja als Argument.


Übrigens: Auch die Leute beim Kreiswehrersatzamt sind nur Menschen ;)  Ruf morgen da an, schilder deine Lage und bitte um eine Zurückstellung - so ein Gespräch kann einiges bewirken. Wenn der Mensch am anderen Ende der Leitung sagt, dass das möglich ist, würde ich trotzdem den Namen notieren und u.U. sicherheitshalber nochmal einen formlosen schriftlichen Antrag mit Verweis auf das Telefonat ("wie am X telefonisch mit Ihrem sehr geehrten Herrn Y abgesprochen, beantrage ich hiermit ..." - Geschlecht eventuell anpassen) an das KWEA bzw. direkt an den Sachbearbeiter schicken, und gut is'.
Und wenn du morgen Zeit dazu haben solltest, kannst du auch einfach beim KWEA persönlich vorstellig werden.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: BulleMölders am 01. März 2007, 07:48:13
Ich halte den Tipp von Timid für den besten den man geben kann.
Es ist immer gut bei Behörden mit offenen Karten zu spielen. Da ich ja selber bei einer Behörde arbeite kann ich es nur untersreichen, dort arbeiten, entgegen Landläufiger Meinung, auch nur Menschen.
Für mich gibt es nichts schlimmeres, als wenn mein gegenüber versucht mir einen Bären aufzubinden. Mit Erfahrung durchschaut man das in den Meißten Fällen sehr schnell und das fördert das wohlwollen dann nicht unbedingt.
Da die meißten Bedinsteten bei Behörden einen gewissen Ermessensspielraum haben, kann man seine Entscheidung dann so oder so fällen. Wenn mein Gegenüber mit offenen Karten spielt, dann bin ich eher bereit meinen Ermessensspielraum im Sinne des Antragssteller auszuschöpfen als in der anderen Situation.
Man kann halt über alles reden.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Dennis812 am 01. März 2007, 09:11:18
@Kurland: Denk aber auch daran, dass du als W9er nicht aus der Welt bist! Die Partys an den WE's nach dem Biwak o.ä. waren mit die geilsten  ;) Man hat alle wieder gesehen und konnte sich obendrein austaischen, "wer du nun die härteste Sau" ist  ;D

Und - viel wichtiger - was ist mit der Lücke im Lebenslauf, wenn du "was großes" in karrietechnischer Sicht vorhast!?! Solltest du auch dran denken ...
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Richard292 am 03. März 2007, 13:05:55
Hallo!

Mal was ganz Anderes in diesem Zusammenhang (und, sorry, dies ist nichts, was dem Themensteller weiterhilft...):
Ich verstehe nicht ganz, warum das besagte Gymnasium erst am 7. Juli Zeugnisausgabe und Abiball ansetzt, wo sie doch eigentlich wissen müssten, dass zumindest ein Teil der männlichen Abiturienten zum 1. Juli den Dienst bei der Bundeswehr anzutreten hat.
Ich habe 1980 Abitur gemacht. Das war eine Zeit, als noch alle direkt nach dem Abitur erstmal zum Bund (oder in den Zivildienst) gegangen sind, und da wären Zeugnisübergabe und Abiball nach dem 1. Juli schlicht und einfach undenkbar gewesen!* 
Was geht denn da in den Verantwortlichen vor?

Recht verständnislos,
Richard


* Genauso wäre es allerdings - vonseiten der Bundeswehr - damals völlig undenkbar gewesen, bei Einberufung zum 1. Juli bereits am 7. Juli schon wieder frei zu bekommen... Wir durften damals erst nach ca. sechs Wochen zum ersten Mal wieder aus der Kaserne raus, und das nicht etwa individuell, sondern geführt, im Marsch mit Gesang aus der Kaserne raus, ohne Tritt durch die Umgebung und zurück in die Kaserne wieder Marsch mit Gesang.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 15. März 2007, 22:03:06
Moin,

vielen Dank für die Zahlreichen und wirklich ausführlichen Antworten. Ihr habt mir echt weitergeholfen !
Nunja gesagt getan, ich hab dort in der Kaserne ? angerufen und mich nach 6 oder 7 maligen Verbindungsabbruch bzw. Fehlverbindungen  ;D zum Verantwortlichen durchgerungen. Der Feldwebel teilte mir dann mit, dass es eigentlich kein Problem sein dürfte, dass Wochende nach Hause zu fahren, es sein denn, an diesem Tage sei Kleiderausgabe. Aber da ich ja bereits Montag dem 2 Juli eingezogen werde, hoffe ich halt darauf, dass alles Organisatorische sich bis zum ersten Samstag erledigt hat.
Achso, dem zur Folge habe ich mich letztendlich doch für den 2 Juli entschieden. Ehrlich gesagt, ein wenig bange und unwohl ist mir schon dabei. Aber ich sehe es auch so, dass ich es dann hinter mir habe und mir nicht den Kopf darüber zu zerbrechen habe, ob sie mich dann im Otkober ziehen oder gar später, was alles noch beschissenere für meine Zukunftsplanung wäre. Von daher habe ich hier erst einen kleinen Aufstand wegen nichts und wieder nichts gemacht, weil letztlich gehe ich nun doch. Nun hoffe ich nicht das ich am Telefonapparat beschwindelt wurde von wegen " Bätch jetzt wo du hier bist, bleibst du auch gefälligst das erste Wochenende in der Kaserene" ::)

mfg Orne
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: StOPfr am 15. März 2007, 23:31:31
@ Kurland
Freut mich, dass das offenbar geklappt hat. Was die Verlässlichkeit der Auskunft angeht, hoffe ich für Dich  :); mehr war aber nicht drin. Du solltest allerdings zu Deiner Beruhigung eine Gesprächsnotiz anfertigen und mindestens den Namen des Feldwebels notieren, damit Du Dich auf dieses Gespräch berufen kannst. Einen Anspruch daraus abzuleiten dürfte zwar trotzdem schwierig sein, aber es klingt alles sehr vernünftig und entgegenkommend. Die Kleiderausgabe und andere  Formalitäten werden unter normalen Umständen tatsächlich bis zum Freitag erledigt sein.
Zum Dienstantritt solltest Du auf jeden Fall noch eine Kopie der Einladung zu Zeugnisausgabe/Abiball mitnehmen.
Dir noch eine gute Zeit bis Ende Juni, viel Erfolg und eine schöne Abiturfeier. 

Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Flexscan am 16. März 2007, 00:13:37
Zitat von: StOPfr am 15. März 2007, 23:31:31
Du solltest allerdings zu Deiner Beruhigung eine Gesprächsnotiz anfertigen und mindestens den Namen des Feldwebels notieren, damit Du Dich auf dieses Gespräch berufen kannst. 

Was soll das nutzen? Allenfalls wenn überhaupt für eine Beschwerde.

Nichts ist so beständig wie die Lage der Bundeswehr  ;)
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: StOPfr am 16. März 2007, 09:45:32
@ flexscan
Na, Du holst gleich wieder die Kanone raus  ;D. Aber im Ernst: Steht bei mir auch schon, dass sich aus ner Gesprächsnotiz kein Anspruch herleiten lässt. Macht sich aber gut als Beruhigungspille, um dem hoffnungsfrohen Nachwuchs nicht jetzt schon die Laune zu verderben  ;). 
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Andi am 16. März 2007, 10:13:33
Zitat von: Flexscan am 16. März 2007, 00:13:37
Nichts ist so beständig wie die Lage der Bundeswehr  ;)

Wenn schon, dann richtig: ;D

Nichts ist so beständig, wie die Lageänderung. ::)

Gruß Andi
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Stabmixer am 28. März 2007, 22:54:25
Zurück zur ursprünglichen Frage (der Thread lebt):

Muss man normalerweise das erste Wochenende/die Wochenenden bei der AGA (bei mir als Sani) in der Kaserne bleiben?
Dann sollte ich mir überlegen auch einen Antrag auf Freistellung wegen des ABI-Balls zu stellen, auch wenn ich da eigentlich nicht hin wollte, hehe.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Dennis812 am 29. März 2007, 08:53:36
1.) man kann das nicht pauschal vorher sagen, und schon garnicht an der Truppengattung festmachen!
2.) In aller Regel bekommst du für den Abi-Ball "frei" - je nach KpChef und Entfernung zum Heimatort kann es aber auch reichen samstags um 1400h Dienstschluss zu geben....
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 11. April 2007, 11:14:05
Moin,

@Stabmixer einfach mal dort anrufen und nachfragen.

Nun zu meinem neuen Problem/Fragestellung.
Nach einem abendlichen Gespräch mit meinem Nachbarn unter anderem über Bundeswehr und Grundwehrdienst etc. eröffnete mir dieser, dass ich angeblich gar nicht zum Wehrdienst hingehen hätte müssen weil:
Angeblich reicht es aus, dass man wie in meinem Fall Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr seit mindestens 6 Jahren ist, ich bin es seit 1999, anbei sei aber gesagt, dass ich erst seit 2004 am 'aktiven Dienst', sprich an Einsätzen, teilnehme ( Wegen dem Mindestalter von 16 Jahren). Nun hatte ich aber auf gar keinen Fall vor aus der Freiwilligen Feuerwehr auszutreten, sodass ich locker auf meine 6 Jahre Dienst kommen würde, in Zukunft.

So geregelt wird das ganze wohl von dem §13a des Wehrpflichtgesetzes "Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre (seit 2002) zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken.  [....]"

Naja vielleicht weiß einer eine Antwort darauf, bestände jetzt noch immer für mich die Pflicht Wehrdienst abzuleisten, oder entfällt diese durche meine oben beschriebene Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ?

Leider bin ich viel zu spät auf dieses Probelm gestoßen, sodass es mir gänzlich wenig hilft, auch wenn ich wüsste, dass ich von der Wehrpflicht befreit wäre. Oder könnte man da noch was regeln, wenn die pflichtbefreiten Vorraussetzungen gegeben wären ?
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: mailman am 11. April 2007, 15:54:34
Bei der frewilligen Feuerwehr gibt es die Möglichkeit glaub ich nicht mehr.

Was zu 100% geht ist eine 6 jährige Verpflichtung beim Katastrophenschutz beispielsweise beim THW mit einer Mindeststundenzahl von 120 Stunden pro Jahr.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 11. April 2007, 20:36:27
Zitat von: mailman am 11. April 2007, 15:54:34
.............glaub ich .................

;D
Hey nix für ungut, ist wirklich nicht böse gemeint, aber vielleicht
Weiß es auch einer? :P


Ja das ist es eben. Ich habe im Internet auch nur was über THW und Katastrophenschutz gefunden, aber nix gescheites was meine Frage beantworten könnte.

Am besten ich ruf mal irgendwo an, Wehrdienstberatung? ???
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: StOPfr am 11. April 2007, 21:22:31
Infos gibt es hier (im entsprechenden Absatz), was nicht ausschließt, dass Du Dich noch weiter informieren solltest:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr

Es ist so, dass eine Einsatztätigkeit für solche Freiw. Feuerwehren, die im Katastrophenschutz mitwirken können, möglich ist und anerkannt wird. Außerdem verstehe ich die gesetzlichen Regelungen in § 13 a WPflG so, dass eine Zustimmung erst vorliegen muss, bevor die 6 Jahre beginnen. Es reicht also offensichtlich die 6-jährige Mitgliedschaft bei einer x-beliebigen Freiwilligen Feuerwehr allein auf keinen Fall aus und eine nachträgliche Genehmigung ist wohl auch nicht möglich. 
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Nathan am 16. April 2007, 09:36:38
Zitat von: Kurland am 27. Februar 2007, 16:46:11
Moin,

momentan stecke ich in einem gewaltigen Gewissenskonflikt. Ich habe vergangenen Samstang Einberufungsbescheid erhalten, dass ich mich am 2.7. 2007, das ein Montag ist, in Oldensburg beim beim Lazarettregiment zu erscheinen habe.
Leider Gottest gehe ich noch zur Schule und mache ebenso in diesem Frühjahr mein Abitur, die Zeugnisausgabe findet aber am 7.07 statt sowie der darauffolgendes Abiball auch am 7.07. Ich denke ihr wisst jetzt worauf ich hinaus möchte. Nach 8 Jahren gemeinsamer Schulzeit möchte ich diese auch mit meinen besten Freunden im Sinne einer schönen Feier beenden.
Da ich noch 1 1/2 Wochen Zeit habe, Widerrufung gegen meinen Einberufungsbescheid einzulegen, muss ich jetzt wissen, ob es in der Regel geht eine Freistellung für das erste Wochenende zu beantragen/ zu erbitten und wie dann in aller Regel damit verfahren wird. Könnt ihr mir Ratschläge geben? Ist es sinnvoll, mich bei meinem zukünftigen Truppenteil direkt ( telefonisch) zu erkundigen, oder lachen die einen dann aus?

mfg Orne


Mal eine ganz andere Frage, bist Du eigentlich der einzige in Deiner Klasse, der dieses Problem hat?

Gruß

Nathan
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: schlammtreiber am 18. April 2007, 08:41:51
Zitat von: Nathan am 16. April 2007, 09:36:38
Mal eine ganz andere Frage, bist Du eigentlich der einzige in Deiner Klasse, der dieses Problem hat?

Nein, dieses "Problem" (das eigentlich keines ist) haben jedes Jahr tausende Abiturienten, und jedes Jahr wird es gelöst indem man sie an einem WE der AGA früher zum Abiball weglässt.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 19. April 2007, 16:53:16
Moin,

wie Schlammtreiber schon schrieb.....in meinem Jahrgang betrifft es noch zwei andere Personen. Einer von denen hat sich ,ebenso wie ich mich, telefonisch informiert und schon mal ein mündliches 'OK' sozusagen abgeholt. Was der andere treibt, weiß ich nicht.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: schlammtreiber am 19. April 2007, 17:01:37
keine Angst, Kurland, ich hatte die AGA auch in einem "Abiturientenquartal", und alle konnten zu ihrem Abiball.

Uns Nicht-Abiturienten was das auch recht, denn an dem Tag hatten wir ruhigen und entspannten Dienst  ;)
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: darksmile am 19. April 2007, 17:13:00
Mal eine Frage nebenbei:

Wieso ist euer Abi-Ball in eurer Dienstzeit?!

Also unser ist amm 30.06.07 und das kommt wohl mit keinem Dienstantritt in die Quere. Habt ihr den einfach später festgelegt (den Ball) ??

Ich hab nicht alle Beiträge zu diesem Thread gelesen, nur als kleine Anmerkung am Ende! :D

Gruß,
darksmile
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 19. April 2007, 21:33:12
Moin,

das hängt auch sehr stark davon ab aus welchem Bundesland du kommst. Wir in Meck-Pomm schreiben Abi-Prüfungen etwas später....dem entsprechend rückt das alles ein wenig weiter nach hinten denke ich. Und an dem besagten ABi-Ball-Tag ist auch die Zeugnisausgabe.....aber kein Plan wer da alles die Termine festlegt, ich gehör auf diesen Gebiet eh zum ungebildeten Pöbel.
Titel: Will die Bundeswehr mich verarschen ???
Beitrag von: Kurland am 20. Juni 2007, 19:36:18
Moin Leute,

vor einiger Zeit schrieb ich hier ja, dass für mich eigentlich alles glatt ausgehen soll, sprich nach einem Anruf bei meinem Regiment, meinte der mit mir am Telefon verbundene Feldwebel mit Worten wie " Die Bundeswehr seien auch keine Bastarde, sondern vernünftige Menschen...", dass ich das erste Wochenende für meine Zeugnisausgabe am 07.07 und dem darauf folgenden Abiball am selben Tage frei bekommen würde ( das wäre kein Problem meinte er)
So am 02.07 werd ich mich dort melden mit der festen Einstellung das ich das erste Dienstwochenende (07.07) frei bekommen werde, denn ich hab ja die besagten Termine.

Heute flattert mir ein Schreiben ins Haus in dem es noch mal um Vorbereitung auf meinen Dienstantritt geht, was ich mitzubringen habe etc....ABER jetzt kommt für mich der Hammer, denn es steht auch drinnen:
"Stellen Sie sich bitte darauf ein am Samstag, den 07.07.2007 Dienst zu haben...

Was soll das denn jetzt ? Zuerst bekomme ich am Telefon von einem Feldwebel gesagt, es sei kein Problem eine Freistellung für Zeugnisausgabe und Abiball zu bekommen, auch wenn es das erste Dienstwochenende wäre und nun bekomme ich einen Brief wo schwarz auf weiß steht, dass ich dazubleiben habe. Meine Enttäuschung und Frustration ist verständlicherweise jetzt sehr groß.

Aber einen kleinen Schimmer Hoffnung habe ich. Der Briefkopf ist unpersönlich an mich gerichtet, sprich mein Name steht nicht dort, sondern nur "Sehr geehrter Herr". Daraus schlussfolgere ich, dass jeder angehende Rekrut diesen Regimentes auch so ein Schreiben bekommt, und der Inhalt einfach nur auf die Allgemeinheit abzielt. Jedoch fühle ich mich jetzt riesig verunsichert. Ich werde morgen auf jeden Fall dort anrufen.

Nun aber meine Frage an euch
Wenn ich da morgen anrufe und es sich abzeichnet, dass sie darauf scheißen, dass ich AbiBall und Zeugnisverleihung habe, welche Möglichkeiten habe ich dann. Gibt es irgendwie eine oberste Instanz wo ich mich als angehender Soldat beschweren kann, so was wie die ,,Oberste Wehrdienstberatung"? Oder wie soll ich sonst da rangehen ? Wo kann ich Beschwerde einreichen, falls es hart auf hart kommt?
Ich bitte euch um eure Hilfe.
Es ist wirklich nur ein Tag den ich frei haben möchte, ein Tag der so nie wieder für mich in meinem Leben vorkommt, und den lasse ich mir nichts und niemanden versauen.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Mariner am 20. Juni 2007, 19:58:27
Moin,

also, immer mal langsam. Ich geh davon aus, dass du tatsächlich ein Formschreiben bekommen hast. Dies geht mit sicherheit 100 mal und mehr raus. Also an jeden der eingezogen wird. Wenn du es vorher abgeklärt hast, sollte es auch so sein dass du frei bekommst. Und da steht ja, " Stellen Sie sich darauf ein " und nicht sie werden auf jeden Fall usw. usf..

Gruß Mariner
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Dennis812 am 20. Juni 2007, 21:10:11
Kurland, mach mal langsam! Selbst wenn Dienst wäre, ist der Samstag um die Mittagszeit i.d.R beendet. Normalerweise schafft man das dann zu Beginn nach Hause. Also warte ab, und mach dir nicht direkt Freunde am Standort.... - das wird schon, kann mir das nciht anders vorstellen, zumal du nicht der Einzige sein wirst.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: StOPfr am 20. Juni 2007, 21:27:32
Ich kann auch nur dringend zur Ruhe raten. Das Gespräch damals war doch sehr freundlich; die Auskunft eindeutig. Dagegen steht jetzt ein Formschreiben, über das Du spätestens am 2. Juli Klarheit erhalten wirst. Ich würde das zunächst einmal positiv sehen.

Es gibt keinen "Klageweg", auf dem Du die Zusage einfordern kannst, aber ein vernünftiges Gespräch mit einem Dienstvorgesetzten sollte wirklich nicht das Problem sein.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 20. Juni 2007, 22:27:18
Moin,

vielen Dank für die Antworten. Ja ich hab es ja schon in meinen vorherigen Post angedeutet, dass auch auf positiven Ausgang hoffe. Ich wollte blos den Fall des Falles "abchecken".

Nunja meint ihr denn, ein Anruf am morgigen Tag an die Dienststelle würde somit überflüssig sein ? Naja eigentlich schon, wenn ich es sowieso nicht ändern kann...also frage ich gleich am besten wenn ich dort bin und hoffe einfach das es gut geht.

Blos versteht bitte mein Bangen und die damit verbundene kleine Aufruhr meinerseits, dieser Tag liegt mir echt am Herzen  :)

mfg Orne
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Kurland am 07. Juli 2007, 08:43:18
Moin Leute,

jo ich wollte nur nochmal diesen Threat ordentlich abrunden, mit der Bemerkung, dass es bei mir geklappt hat. Ich durfte die Kaserne heute morgen verlassen und habe somit genug Zeit für die Zeugnisverleihung, heute Nachmittag, und den Abiball, heute Abend.
Habe gleich am ersten Tag nachgefragt, schriftliche Bestätigung der Veranstaltung vorgelegt und eigentlich ohne große Widerstände mein 'Frei' bekommen, wie ein paar Rekruten aus meinen Zug ebenso.  :-*


Also Leute Bis bald.
Titel: Re: Frage "Muss ich das erste Wochenende in der Kaserne bleiben?"
Beitrag von: Dennis812 am 07. Juli 2007, 20:36:38
Zitat von: Kurland am 07. Juli 2007, 08:43:18
Moin Leute,

jo ich wollte nur nochmal diesen Threat ordentlich abrunden, mit der Bemerkung, dass es bei mir geklappt hat. Ich durfte die Kaserne heute morgen verlassen und habe somit genug Zeit für die Zeugnisverleihung, heute Nachmittag, und den Abiball, heute Abend.
Habe gleich am ersten Tag nachgefragt, schriftliche Bestätigung der Veranstaltung vorgelegt und eigentlich ohne große Widerstände mein 'Frei' bekommen, wie ein paar Rekruten aus meinen Zug ebenso.  :-*


Also Leute Bis bald.

Alles klar, danke für das Feedback - und wieder hatten wir Recht - kennt noch jemand die Lottozahlen???^^