Abend Leute,
also direkt zum Punkt ich wurde im Dezember beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.Ich weis Dummheit,aber es war ja nun ein einmaliger fehler und war auch meine einzige anzeige in fast 18 jahren.
Bei der Musterung um Oktober hab ich ja Natürlich die Wahrheit gesagt.
Da war ich ja auch noch nicht erwischt worden.
Jetzt ist die sache ja ca 3 monate her und ich hab seit 1 Woche meine Einberufungsunterlagen zugeschickt bekommen für den 1.4.07.
Da auch der Beamte der Polizei meinte das jeder mal Fehler macht und das auch mal vorkommen kann .
Ich bitte euch um Antworten und keine du depp du dummkopf antworten.
Danke
Rezvan
p.s. War wirklich ein dummer Fehler aber ist ja seit dem nix mehr passiert :(
Antworten? ???
Auf welche Frage/n? ::)
Gruß Andi
sry mein Andi ;)
ich meine hat mich was zu erwarten wegen dem fahren ohne fahrerlaubnis weil hab ja die Wahrheit beim kreiswehrersatzamt gesagt,
und bin ja am 02.04 in Wolfhagen beim 4./Panzerbattalion.
Soldat ist mein Traum und werde mich auch nach den 9 monaten für längere Zeit Verpflichten aber ich hab tierische angst wegen meiner eigenen Dummheit. :(
Mfg
Rezvan
mit meinen laienhaften juristischem Wissen geantwortet:
Der weitere Werdegang ob SAZ oder nicht wird abhängig vom Urteil sein. Wird es als Ordnungswidrigkeit eingestuft besteht noch insofern die Möglichkeit sich zu verpflichten, weil die Angelegenheit nicht im Führungszeugnis erscheint.
Sollte der Richter dies jedoch als Straftatbestand werten und dementsprechend urteilen sieht es schlecht aus. Vorstrafen erscheinen im pol Führungszeugnis und somit hat sich eine Weiterverpflichtung erledigt.
Einstellungsvorraussetzungen als SAZ sind ua
- Wer nicht vorbestraft ist
Boardjuristen vor, bitte um Korrektur ;)
Zitat von: Flexscan am 28. Februar 2007, 21:28:53
Sollte der Richter dies jedoch als Straftatbestand werten und dementsprechend urteilen sieht es schlecht aus. Vorstrafen erscheinen im pol Führungszeugnis und somit hat sich eine Weiterverpflichtung erledigt.
Boardjuristen vor, bitte um Korrektur ;)
Danke schonmal
Nein mir wurde gesagt das dies eine ordnungswiedriegkeit ist (sry ich weis rechtschreibfehler^^)
Zitat von: HerrRezvan am 28. Februar 2007, 21:04:13ich meine hat mich was zu erwarten wegen dem fahren ohne fahrerlaubnis weil hab ja die Wahrheit beim kreiswehrersatzamt gesagt,
und bin ja am 02.04 in Wolfhagen beim 4./Panzerbattalion.
Du wirst wohl keine Gelegenheit haben, an einem Lehrgang zum Militärkraftfahrer (z.B. Panzer- oder Lkwfahrer) teilzunehmen. Und bei einer eventuellen Verpflichtung als Zeitsoldat könnte es tatsächlich Probleme geben, wenn das Zentrum für Nachwuchsgewinnung oder die OPZ davon erfährt.
Zitat von: HerrRezvan am 28. Februar 2007, 21:30:41Nein mir wurde gesagt das dies eine ordnungswiedriegkeit ist (sry ich weis rechtschreibfehler^^)
Ja, schreibt sich ungefähr "Ordnungswidrigkeit" ;)
Meines Wissens ist Fahren ohne Fahrerlaubnis immer noch eine Straftat und keine OWI.
Aber vielleicht kann sich der Wolverine noch nochmal dazu äussern.
Zitat von: BPz M88 am 28. Februar 2007, 22:51:15Meines Wissens ist Fahren ohne Fahrerlaubnis immer noch eine Straftat und keine OWI.
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__21.html
Geld- und Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr sind möglich.
Dies mag sein aber selbst mein Anwalt und der Polizist sagten mir das dies kein Kavalliersdilikt ist
und ich erst täter bin und das die Strafe für mein Verhalten nicht Schlimm ausfallen werde.
Also wie gesagt im Kreiswehrersatzamt hab ich die Wahrheit gesagt und hatte auch bis zu dem Zeitpunkt nichts mit Polizei am Hut.
Jedoch hab ich ein Fehler gemacht wie jeder andere Mensch auch mal tut.
Aber ich hab das jetzt nicht immer und immer wieder gemacht das muss denen ja auch klar sein.
wir haben hier eine wunderschöne Funktion die sich editieren nennt. Bitte in Zukunft nutzen
ZitatJedoch hab ich ein Fehler gemacht wie jeder andere Mensch auch mal tut.
Ja ich mach auch Fehler aber nicht im Sinne des Strafgesetzes!
Wie erwähnt ist es abhängig davon wie die Strafe ausfällt.
Konsequenzen als GWDler hat Timid bereits erwähnt.
also abwarten und Tee trinken ;)
sollte es eine Ordnungswidrikeit sein bleib immer noch die Hürde Psychologe bei den ZNWG´s
Der Kamerad wird Dich schon dementsprechend löchern und anschliessend feststellen, ob du charakterlich geeignet bist oder nicht.
okay aber ich hoffe nur das ich gimpflich davon komme den ich hänge sehr sehr an der Bundeswehr.
wie kannst du das beurteilen wenn du noch nicht gedient hast?
Muss man nicht grundätzlich solche Sachen melden?!?! Unabhängig davon, ob was "passiert"?!
Zitat von: HerrRezvan am 01. März 2007, 00:01:13
Aber ich hab das jetzt nicht immer und immer wieder gemacht das muss denen ja auch klar sein.
Warum MUSS das denen klar sein? Ich will dir wirklich nichts unterstellen, aber wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass man 1 mal schwarz fährt und auch gleich erwischt wird.
Einfach erst ´mal abwarten. Da alles ordnungsgemäß gemeldet ist, kann man "Bw-technisch" sowieso nichts mehr verbessern. Wenn man Glück hat, wird das Verfahren sogar noch eingestellt (evtl. mal den Anwalt dahin "stoßen" - § 153 StPO, 153 a StPO aber weiss er auch sicher selbst) Hier besteht natürlich nur eine Chance, wenn es wirklich eine Ersttat war. Also ruhug Blut und gucken was kommt!
Zudem kann auch mangelhafte Orthographie ein Einstellungshindernis sein. Hier sollte man evtl. auch etwas unternehmen.
Öhm...wo steht denn das er die Sache gemledet hat. Hat er doch gar nicht...im gegenteil er schreibt doch irgendwo das er einfach hofft es kommt nicht raus.
Junge, du bist verpflichtet alle Verfahren gegen dich unverzüglich zu melden denn du unterliegst der Wehrüberwachung.
Alle Änderungen der Angaben die du beim KWEA gemacht hast sind meldungspflichtig.
Laienhaft ausgedrückt.
Ruhig, Brauner...
Wenn ich richtig lesen kann, hat er das ganze bei der Musterung angegeben.
Bei Dienstantritt (im Wehrdienst) muss er ohnehin noch Fragebögen ausfüllen, in denen er sinngemäss angeben muss, ob gegen ihn derzeit ein Strafverfahren läuft oder ob Veränderungen seit der Musterung eingetreten sind.
Da ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen/schreiben (da bereits Soldat-gilt das SG).
Alles weitere bleibt abzuwarten...
Nur: Wer einmal eine Straftat begeht, gehört bestraft-egal ob es "das erste und einzige" Mal war oder nicht....
Oder soll man jeden Vergewaltiger beim ersten Mal laufen lassen?
Das Fahren ohne Fahrerlaubniss ist wörtlich ausgesprochen eine grob fahrlässige Bedrohung anderer-denn du hast die erforderliche Qualifikation zum Führen eines Kfz im öffentlichen Strassenverkehr noch nicht nachgewiesen.
Sei froh, das dabei niemand zu schaden gekommen ist, und warte das, was kommt, einfach ab..
Zitat von: Huey am 03. März 2007, 16:12:56
Ruhig, Brauner...
Wenn ich richtig lesen kann, hat er das ganze bei der Musterung angegeben.
Nein, hat er leider nicht, denn er schreibt, dass er bei der Musterung insofern die Wahrheit gesagt hat, weil das da noch nicht passiert war...
Unabhängig davon hast Du aber Recht, denn spätestens beim Dienstantritt kommt die Wahrheit auf den Tisch.
Die Einschätzung zum "Fahren ohne Fahrerlaubnis" teile ich. Wer Andere grob fahrlässig gefährdet, muss Zweifel an seiner Eignung zur Führung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Kauf nehmen und die Konsequenzen tragen.
Dass hier, anders als beim zitierten Beispiel Vergewaltigung, "Ersttäter" etwas besser wegkommen als Wiederholungstäter, ist manchmal ärgerlich, aber immer dann erträglich, wenn niemand geschädigt wurde. Dann reicht der erzieherische Wert einer Geldstrafe oder ein Führerscheinentzug aus. Und dann ist die Strafe als Warnschuss vor den Bug durchaus hilfreich fürs Leben.