Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ich und ich am 02. März 2007, 14:58:46

Titel: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: ich und ich am 02. März 2007, 14:58:46
hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich bin "neckermannstuffz" (aga beendet seit ein paar monaten). ich bin zum saz... stabsunteroffizier ernannt worden etc. nun meine frage. ich habe den ul1 etc. noch nciht gemacht. welche rechte und pflichten habe ich. normalerweise doch genau dieselben wie ein "normaler" stuffz auch oder irre ich mich da jetzt ? jedoch muss ich immer noch stuben und revierreinigen etc. und habe keine einzelstube oder ne stube wo ein anderer stuffz/uffz mit draufliegt sondern mehrere gefreite. kann mir jemand sagen wo ich das nachschlagen kann also vvo etc. und den bestimmten paragraphen ?
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Spochtschuetze am 02. März 2007, 15:12:36
Zitat von: ich und ich am 02. März 2007, 14:58:46
welche rechte und pflichten habe ich. normalerweise doch genau dieselben wie ein "normaler" stuffz auch oder irre ich mich da jetzt ? jedoch muss ich immer noch stuben und revierreinigen etc.
Und wo ist nun dein Problem? :-D

Wegen der Stube könntest du beim Spieß nachfragen. Möglicherweise gibt die Belegungssituation nichts anderes her.
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: graueEminenz am 02. März 2007, 15:34:50
sind gefreiten schlechtere menschen? haben die ansteckende krankheiten?
wo ist das problem?

ich war in ner 6er stube, allerdings nur waren nur 5 mann drin, also noch ein platz frei. da hat ein stuffz - kein neckermann ab und an mal bei uns gepennt. vorher ein paar bierchen gezischt, ne runde counterstrike gegeneinander gezockt, nen film geschaut oder zum benachbarten mc doof gefahren. war immer ganz lustig, war ein dufter typ der stuffz h.
war bei mannschaften und offizieren gleichermaßen beliebt.

wegen dem stube putzen - kannst ja mal mama anrufen.

du bist bei der bundeswehr, nicht im 4-sterne-hotel!

gruß,
emi.
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Gräfin am 02. März 2007, 15:50:35
*den anderen beiden beipflicht*
also auf das stuben- und revierreinigen werden wir nicht weiter eingehen. du müsstest deine eigene stube auch sauber halten und kannst die nicht verkommen lassen. (wenn du nicht grad das glück hast, dass geputzt wird  ;D)
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Timid am 02. März 2007, 15:55:31
Zitat von: ich und ich am 02. März 2007, 14:58:46jedoch muss ich immer noch stuben und revierreinigen etc.

Wo ist das Problem? ???
Jeder Soldat ist natürlich dazu verpflichtet, seine Stube und, soweit vorhanden, sein Revier zu reinigen, unabhängig vom Dienstgrad! Auch ein Hauptmann bekommt normalerweise seine Stube nicht von irgendwelchen Ordonnanzen oder einer Putzfrau gereinigt, sondern darf das in Eigenregie selber erledigen - bei ihm wird es nur niemand mehr kontrollieren ;D

Und du kannst natürlich einfach mal den Spieß fragen, auf welcher "Rechts"grundlage (die VVO hat damit grob geschätzt nichts zu tun) du denn noch mit Mannschaftsdienstgraden zusammen auf einer Stube liegst - aber ich würde einfach mal davon ausgehen, dass er die entsprechenden Verordnungen etc. besser kennt, und das so seine Richtigkeit hat ;)
Allerdings wurde das Thema auch in ähnlicher Form wenigstens einmal behandelt, insofern sollte sich über die Suchfunktion hier im Forum etwas finden lassen.
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Dennis812 am 02. März 2007, 19:25:48
Ich fasse es nicht -  wie shconmal erwähnt, es gibt keine Stuffz-Schutz-Verordnung! Mach erstmal deinen UL und zeige, dass du in der Lage zu führen - dann kannst du evtl. mal langsam anfangen zu meckern - aber so nicht mal ansatzweise.

Führen durch Vorbild - sagt dir das was?
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Huey am 02. März 2007, 19:31:24
Du bist als Stabsunteroffizier mit Mannschaften auf einer Stube-vielleicht nicht schön, aber es liegt an dir, den nötigen Abstand zu wahren.

Sei als Vorgesetzter Vorbild-und lass dich nicht "einbrüdern".

Stuben und Reviere sind auch von Stuffzen zu reinigen..

Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: Andi am 02. März 2007, 20:03:22
Zitat von: ich und ich am 02. März 2007, 14:58:46
jedoch muss ich immer noch stuben und revierreinigen etc. und habe keine einzelstube oder ne stube wo ein anderer stuffz/uffz mit draufliegt sondern mehrere gefreite.

*lol* Einzelstube als StUffz - selten so gelacht - vier Mann Stube ist eher das, was für nen StUffz normal ist, zumindest im Heer. Unterbringung mit Mannschaften ist suboptimal und sollte geändert werden. Aber selbst ein Oberstabsfeldwebel hat keinen Anspruch auf eine Einzelstube! Hast du irgendwas falsches gegessen, dass du der Meinung bist du müsstest den von dir mit verursachten Dreck nicht mehr mit beseitigen? Irgendwelche Starallüren?

Andi
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: mailman am 02. März 2007, 20:30:38
Das Thema hatten wir vor wenigen Wochen erst hier:
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=8319.0
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: modeFan am 03. April 2007, 21:12:21
Bei uns wurde ein *Neckermann Stuffz* ganz normal als Mannschaftsdienstgrad angesehen,bis er sich sein *Stuffz* sein durch Lehrgänge etc. *Real* erarbeitet hat. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz  ;)
Titel: Re: "Neckermannstuffz" Rechte und Pflichten
Beitrag von: schlammtreiber am 04. April 2007, 08:44:33
Also bei uns war Gesetz, daß jeglicher Dienstgrad vom Dienstherren verliehen ist und dementsprechend gleich zu respektieren. Ob ein Leutnant ein Vollpfosten oder ein StUffz ein Neckermann ist macht keinen Unterschied, ich als kleiner HG muss so oder so strammstehen. Der Respekt vor dem Dienstgrad ist ohnehin meist extrensischer Natur...