Hallo Leute!
Hab da nen kleinesProblem!
Ich habe vor zwei Wochen mein Ausbildung beendet und werde am 1.4 eingezogen. Nun muss ich am 16.3 in eine andere Stadt wegen Arbeit (Hab ein Übernahme und bin dort für 1 Jahr). Wenn ich mir jetzt dort eine Wohnung suche, bezahlt dann die Bw mir die oder gibt es dir bestimmte Richlinien wie lange man eine Wohnung haben muss um die bezahlt zu bekommen???
Danke für Eure Hilfe!
He ho!
Nein du musst deine Wohnung.. ich glaube mindestens 6 Monate vorher schon haben wenn du in dieser Richtung unterstützt werden willst.
Gruß Aleya
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Frage: Du wirst zum 1. April eingezogen und hast jetzt gleichzeitig für ein Jahr eine Arbeitsstelle in der Stadt, in die Du am 16. März fährst ??? Habe ich etwas falsch verstanden?
Haste Richtig verstanden!
Ich muss für 2 Wochen In meiner neuen Dienststelle arbeiten (muss also Umziehen, da pendeln net möglich ist) und dann zum GWD.
Ist alles nen bissien blöde...wollte ja verschieben...aber mein Sachbearbeiter hat mir bestimmt 5 mal gesgat das das net geht!
Naja...shit happend!!!!! :(
Na ok, wenn Dein Arbeitgeber (öffentl. Dienst?) damit keine Probleme hat... Die neue Wohnung ist aber das Problem. Wenn Du jetzt auf die Schnelle eine Wohnung mietest, wird das mit einem Zuschuss durch die Bw nichts.
Ist das denn unbedingt notwendig? Keine Verwandten oder Freunde vor Ort, kein preiswertes Hotel? Es geht um 14 Tage. Alles andere ist besser zu finanzieren als zehn Monate lang für eine Wohnung zu bezahlen, die Du jetzt noch nicht brauchst. Überleg Dir das.
Naja....werd wohl nen Hotel oder so was nehmen müssen...hab ja keine Wahl!
(kein öfftl. Dienst-------Eisenbahner) :)
Um Anspruch auf
Mietbeihilfe der Unterhaltssicherungsbehörde zu haben muss die Wohnung vor Dienstantritt bezogen sein - wann davor ist ersteinmal egal!
Wenn die Wohnung mindestens sechs Monate vor Dienstantritt bewohnt wurde kann die volle Miete (aber nicht mehr als 298,59 EUR) übernommen werden.
Wenn die Wohnung kürzer als sechs Monate vor Dienstantritt bezogen wurde kann 70% der Miete bezahlt werden (aber nicht mehr als 209,12 EUR ).
Gruß Andi
@ Andi
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Wohnung, die erst nach Erhalt des Einberufungsbescheids "noch auf die Schnelle" angemietet wurde, nicht bezuschusst wird. Liege ich damit falsch?
kommt vielleicht auch drauf an, wie du vorher wohnst!?
wenn du vor dieser neuen wohnung jetzt auch schon in einer eigenen wohnung wohnst, dann kann man den umzug vielleicht erklären und damit doch an die 100% kommen, wenn du jetzt erst von zuhause (bei den eltern) ausziehst um eine neue wohnung zu mieten, dann wohl eher nicht......
Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Da bei dir evtl. "zwingende Gründe" für den Bezug vorliegen könnten, solltest du dich einmal mit der Unterhaltssicherungsbehörde deines neuen Wohnortes unterhalten-und das schleunigst...
Evtl. wird deine Miete bis zur Höchstgrenze dann doch übernommen...
Ich denke, dass 14 Tage Hotel, dann Wehrdienst, dann Umzug und dann einsenbahnern am neuen Dienstort immer die kostengünstigste Variante ist und damit im Sinne sparsamer Haushaltsführung auch die Wahl der Behörden. Aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Zitat von: wolverine am 12. März 2007, 07:37:21
Ich denke, dass 14 Tage Hotel, dann Wehrdienst, dann Umzug und dann einsenbahnern am neuen Dienstort immer die kostengünstigste Variante ist und damit im Sinne sparsamer Haushaltsführung auch die Wahl der Behörden. Aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Genau darauf wollte ich eigentlich hinaus... ;)