Guten Abend,
am gestrigen Tage flatterte mir ein Brief des Kreiswehrersatzamtes ins Haus, welche mir zuflüsterte das ich ab dem 2.7 meine Grundi ableisten darf. Die Bestürzung war meiner Freundinn anzusehen, da sie nun befürchtet ich hätte nicht mehr genug Zeit für sie ( und das obwohl ich gerade 60 min von ihrem Wohnort stationiert bin)...
Deswegen nun meine Frage...
Wie und wann darf ich innerhalb der Grundausbildung die Kaserne verlassen.
-am Wochenende?
-unter der Woche am Abend?
-wann muss ich unter der Woche wieder da sein und kann ich notfalls bei meiner Freundinn übernachten?
-stimmt es das man die ersten drei Monate die Kaserne überhaupt nicht verlassen darf?
....das wäre es eigentlich auch schon ;-) Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen, in diesem Sinne...einen schönen Abend noch...
Hallo,
in der Grundi sieht es so aus das Feierabend erst ist wenn der oder die Ausbilder es sagen. Da gibt es keine festen Zeiten. Du musst dich darauf einstellen auch bis spät Nachts Dienst zu haben.
Nach Dienstschluss kannst du hingehen wo du willst, die Zeiten wann du zurück sein musst erfährst du in der Einheit, ist wohl auch verschieden. ( Bei uns wars 23 Uhr )
Das du die ersten 3 Monate nicht rausdarfst halte ich für ein Gerücht, das gabs wohl mal. Ich wurde Montag eingezogen und war Freitag abend wieder zu Hause zum WE.
Sofern du keinen Dienst am WE hast, ist frei. Wann du zurücksein musst nach dem WE erfährst du auch in der Einheit.
Da ich Kasaniert war kann ich nicht sagen wie es nach der Grundi in Sachen Heimschläfer ist, die Antwort gebe ich weiter...
Gruß Mariner
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