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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rollo83 am 12. März 2007, 22:38:19

Titel: BFD bei SaZ 8 und zwölf 12?
Beitrag von: Rollo83 am 12. März 2007, 22:38:19
Halli Hallo
ok mein Betreff sagt alles.
15 Monate am Ende der Dienstzeit und 21 Monate nach der Dienstzeit.
Aber ist das nur bei SaZ 12 oder auch bei 8?

Titel: Re: BFD bei SaZ 8 und zwölf 12?
Beitrag von: Lady Aleya X am 12. März 2007, 22:47:08
He ho!

Also bei SaZ8 gibt es auch BFD aber ich weiß nicht genau wie es da ist. Ich glaube das hast du dann 18 Monate dafür.

Gruß Aleya
Titel: Re: BFD bei SaZ 8 und zwölf 12?
Beitrag von: Rollo83 am 12. März 2007, 22:50:52
also mir wurde grad gesagt das bei saz acht und zwölf der bfd gleich ist aber irgendwie kann ich mir das ned vorstellen
vielleicht weiss jemand noch was genaues wenn ned ruf ich morgen nomma den wdb an wenn ich das zeitlich schaffe
ich will aufjedenfal nach der dienstzeit meinen meister bzw techniker abgedeckt haben
Titel: Re: BFD bei SaZ 8 und zwölf 12?
Beitrag von: Lady Aleya X am 12. März 2007, 23:03:43
He ho!

Nun ich habe ein Zitat von www.bundeswehr.de

"Für SaZ und BO41 steht hier ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung."

Daher das der Anspruch gestaffelt ist, gehe ich davon aus das es zwischen den unterschiedlichen SaZ auch unterschiedliche BFD Förderung gibt und wenn du etwas googelst, wirst du in den meisten fälle für SaZ8 auch die 18 Monate finden.

Gruß Aleya
Titel: Re: BFD bei SaZ 8 und zwölf 12?
Beitrag von: Heideflieger am 12. März 2007, 23:26:28
also Mädels...

als SaZ 12 hat man während der Dienstzeit einen Anspruch von 24 Monaten (die letzten beiden Jahre also) und nach der Dienstzeit einen Anspruch von 36 Monaten.

Aber dann gibt es noch Sonderegelungen:

Wenn man eine ZAW macht die länger als 12 Monate geht werden einem 9 Monate BFD während der Dienstzeit abgezogen, ist sie kürzer wie 12 Monate werden 3 Monate BFD während der Dienstzeit abgezogen.

Macht man einen Meister während der Dienstzeit (wie z.B. Pflicht bei der Fw-Aubildung) werden einem nochmal 6 Monate während der Dienstzeit abgezogen.

Aber dies ist alles ohne Gewähr... das kann sich immer ändern und dann zählt auch nicht die Begründung das man mit anderen Vorrausetzungen eingestellt wurde.