Hallo zusammen,
mein Mann ist nun noch bis Ende August 06 bei der Bundeswehr (SaZ 8) und macht mom dort seinen BfD. Da wir uns nun natürlich auf Gedanken über die finanzielle Zukunft unserer Familie (2Kinder) machen, was kommt nach der Zeit als Soldat^^ würde mich mal interessieren wie hoch sein Abgangsgeld sein wird. Mein Mann selbst glaubt dass er höchstens bei 8000 EUR liegen wird. Weiß einer da genau bescheid? oder weiss wo man das genau nachlesen kann ggf.... wir haben nämlich vor einen Hauskauf im Sommer zu leisten und da ist natürlich wichtig dass man genau kalkulieren kann :D
würde mich über eure Antworten freuen,
bis dahin allen eine schöne BW Zeit
tammy
Bis August 06 ???
Nachlesen kann man es im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder graphisch aufbereitet in dieser Tabelle:
http://www.rvbw.de/abfindung_saz.htm
Zitat von: Dennis812 am 14. März 2007, 11:17:18
Bis August 06 ???
Was spricht dagegen?
Vor 2002 war die Allgemeine Grundausbildung zwei Monate lang und es gab die Einberufung zu den Sechstalen - nicht zu den Quartalen. ;)
Gruß Andi
Edit: Ahaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa...jetzt hab ichs gerallt :D
Nein ich hab mich da natürlich verschrieben und meinte dass mein Mann noch bis Ende August 2007 beim Bund ist :D ^^ mitdenken heisst die Devise *fg
hat nun wer ne Ahnung wie man das Abgangsgeld da berechnen kann oder weiss wer ggf genau was es gibt??
greez
ah wer lesen kann ist klar im Vorteil, sry hab das Posting fast übersehn mit der Page^^
somit müsste mein Mann das 6fache Bekommen, naja bin ich mal gespannt^^
thx an alle
Zitat von: tammy am 14. März 2007, 13:47:42
mitdenken heisst die Devise *fg
::) ;D ;D ;D
fraglich ist ob die übergangsbeihilfe immernoch steuerfrei ist?? hat da zufällig jemand nen aktuellen kenntnisstand?
Übergangsbeihilfen die vor dem 01.01.2008 zufließen, sind weiterhin Steuerfrei.
Übergangsbeihilfen, die bis zum 01.01.2009 ausgezahlt werden, sind dann Steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde.
Zitat von: BulleMölders am 16. März 2007, 07:52:57
Übergangsbeihilfen die vor dem 01.01.2008 zufließen, sind weiterhin Steuerfrei.
Übergangsbeihilfen, die bis zum 01.01.2009 ausgezahlt werden, sind dann Steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde.
danke für die Info, bin zwar seit letztem Jahr nicht mehr dabei, aber interessieren tut es einen doch irgendwie...