Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48

Titel: Musterung-Verpflichten
Beitrag von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48
Hallo freunde,

ich muss bald zur Musterung, und will mich unbedingt gleich für 12 Jahre verpflichten lassen. Wie sieht das dann aus? Wird mir bei der Musterung gleich gesagt ja OK oder nein wir verpflichten dich nicht. Oder muss ich dazu extra noch einmal zu einem Wehrdienstberater?
Wie lange wird das dann dauern von der Musterung bis zur einberufen bei einer verpflichtung?
Bitte euch um schnelle antworten.
Vielen Dank

Gruß
Tom
Titel: Re: Musterung-Verpflichten
Beitrag von: mailman am 14. März 2007, 19:23:06
Man verpflichtet sich auch im Jahre 2007 noch selber. Du muß zum Wehrdienstberater.

Alles weitere findest du über die Suchfunktion
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&action=search
Titel: Re: Musterung-Verpflichten
Beitrag von: Muff am 14. März 2007, 20:08:40
Danke für die schnelle antwort.
Kann vielleicht trotzdem noch jemand etwas darüber schreiben, denn in der suchfunktion findet man auch nicht alles.
Titel: Re: Musterung-Verpflichten
Beitrag von: Lady Aleya X am 14. März 2007, 21:21:48
He ho!

Zitat von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48
ich muss bald zur Musterung, und will mich unbedingt gleich für 12 Jahre verpflichten lassen.

Das kannst du nur mit entsprechender Tauglichkeit und Laufbahneignung.

Zitat von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48Wie sieht das dann aus? Wird mir bei der Musterung gleich gesagt ja OK oder nein wir verpflichten dich nicht.


Bei der Musterung erfährst du deine Tauglichkeit, wenn du tauglich bist, ist das schonmal ein Anfang, reicht aber noch nicht. Du musst zum WDB und eine Bewerbung für eine Laufbahn mit der du dich 12 Jahre verpflichten willst abgeben.


Zitat von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48
Oder muss ich dazu extra noch einmal zu einem Wehrdienstberater?
Ja musst du, wie bereits gesagt dort die Bewerbung abgeben. Dann wirst du entsprechend eingeladen oder nicht. Wenn du eingeladen bist musst du die Test bestehen, wenn du das Tust wirst du zu einem bestimmten Termin eingestellt (Laufbahnabhängig)


Zitat von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48
Wie lange wird das dann dauern von der Musterung bis zur einberufen bei einer verpflichtung?
Von der Musterung bis zur Einberufung GWD... ich schätze etwa ein halbes Jahr, garantiere aber nicht dafür ;) Bis zur Einberufung als "SaZ"... nun 6 Wochen Bearbeitung, dann noch 3-4 Wochen bis zu dem Einstellungstest... und dann je nachdem für wann du eingeplant wirst ;)

Gruß Aleya
Titel: Re: Musterung-Verpflichten
Beitrag von: StOPfr am 14. März 2007, 21:24:19
Zitat von: Muff am 14. März 2007, 19:21:48
Bitte euch um schnelle antworten.
Zu besonderer Eile besteht kein Anlass. Du wirst mit Sicherheit nicht mehr zum 1. April eingezogen bzw. kannst Dich auch nicht mehr zum 1. April verpflichten  ;).

Unter der genannten Suchfunktion findest Du viele Infos. Weitere gibt es unter

www.bundeswehr-karriere.de 

Hier findest Du auch Infos zu den Voraussetzungen, mit denen Du bei der Bw einsteigen kannst; also welche Möglichkeiten Du z.B. mit Realschule plus Berufsausbildung hast usw.
Am Tag der Musterung wird "nur" festgestellt, ob und wie verwendungsfähig Du bist. Da Du Dich verpflichten willst folgt ein Termin mit dem WDB und dann erst beginnt die übliche Prozedur (Einladung zum ZNwG, Tests, Untersuchungen...).   
Falls bei der Musterung festgestellt wird, dass Du nicht verwendungsfähig bist, ist deine Karriere bei der Bw allerdings sofort zu Ende.

Lady Aleya X war etwas schneller; dies aber der Vollständigkeit halber trotzdem.