Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: D. F. am 22. März 2007, 20:02:36

Titel: Immatrikulieren trotz Wehrdienst?
Beitrag von: D. F. am 22. März 2007, 20:02:36
Hallo zusammen,
ich leiste ab dem 02.04. meinen Grundwehrdienst ab, kann also nicht zum Wintersemester 07/08 anfangen zu studieren. Jetzt hab ich gehört, dass jemand keine Nachteile bei der Verteilung der Studienplätze haben darf, nur weil er 9 Monate Zivil-/Wehrdienst ableisten muss; also wenn jemandem ein Studienplatz zugewiesen wurde, dieser aber aufgrund des Wehrdienstes nicht angenommen werden kann, dass dann die betreffende Person für das nächste Jahr/Semester einen Studienplatz "reserviert" bekommt, auch wenn sie dann (ein Jahr später) z.B. die verschärften NC's o.ä. nicht mehr erfüllen würde.
Jetzt zu meiner Situation:
Das Fach, dass ich studieren möchte (an einer zivilen Uni) ist hochschulintern zulassungsbeschränkt, mein Abiturdurchschnitt würde dieses Jahr wahrscheinlich noch reichen um angenommen zu werden, nächstes Jahr könnte es schon wieder anders aussehen; deshalb wollte ich fragen ob vielleicht jemand weiß ob es geht, dass ich mich trotz Wehrdienst für das Wintersemester bewerben kann und mir im Falle einer Annahme der Studienplatz fürs nächste Jahr reserviert wird, auch wenn von vornherein klar ist, dass ich dieses Jahr wegen des Wehrdienstes den Studienplatz nicht annehmen kann.
Für meine weitere Planung wäre eine Klärun der Frage sehr wichtig, weil ich dann entweder noch freiwillig länger Wehrdienst leiste oder einen Job suche um Geld zu verdienen oder dann noch ein Praktikum in einem für das Fach relevanten Betrieb mache um meine Aufnahmechancen zu verbessern!

Schon mal vielen DANK :) Daniel
Titel: Re: Immatrikulieren trotz Wehrdienst?
Beitrag von: Andi am 23. März 2007, 01:11:19
Ja, wenn du einen Studienplatz hast muss er dir während des Wehrdienstes freigehalten werden.

Aber auch wenn du keinen Studienplatz hast und die Uni dich wegen Nichterfüllung eines NCs nicht nehmen will einfach mit Rechtsmitteln/Klage drohen, dann hast du deinen Studienplatz ganz schnell. Das NC-Verfahren hält nämlich vor keinem deutschen Gericht stand. ;)

Gruß Andi
Titel: Re: Immatrikulieren trotz Wehrdienst?
Beitrag von: wolverine am 23. März 2007, 07:49:16
Auf jeden Fall sofort um den Platz bewerben und bei positivem Bescheid eine Wehrdienstbescheinigung einreichen und um Aufschub des Studienbeginns für X Monate bitten.
Titel: Re: Immatrikulieren trotz Wehrdienst?
Beitrag von: D.F. am 23. März 2007, 09:44:33
Ok vielen Dank für die klaren Antworten, dann werd ich das jetzt so machen! :)

Gruß Daniel