Hey Leute ich hab da ma ne echt wichtige Frage.
Also ich habe heute meine Einberufung für den 01.07.07 bekommen, leider bin ich da aber noch im Urlaub. Das Problem is das alles gebucht ist und nun nur noch mit großen Kosten zurück genommen werden kann. Meint ihr es ist möglich meine Einberufung um eine woche zu verschieben, da mein Urlaub bis zum 07.07.07 andauert. ??? Bitte um schnelle Meldung
Danke im Vorraus
Mfg Thomas
Nein, du musst am 1.7. zum Dienst antreten. Aufschieben geht meines Wissens nach nicht. Zumindest hab ich sowas noch nicht gehört, dass jemand erst eine Woche später zum Bund kommt, weil er noch Urlaub macht. :o
Im Zweifelsfall solltest du dein KWEA konsultieren. ;)
Aufschieben? Ich glaub nicht das sowas geht?
Du wußtest ja wohl das du einberufen werden kannst oder nicht ::).
Ansonsten würde da evtl eine Reisesrücktrittsversicherung helfen, aber ob die bei sowas greift.
:-[ joa das werd ich morgen dann auch direkt mal in Angriff nehmen. Naja vielleicht ist eine Aufschiebung nich möglich aber evtl. kann ich ja dann auch erst zum 01.10 gezogen werden, das wäre auch noch ne Möglichkeit oder nich?
;)
Wenn du den Bescheid schon hast ist das etwas spät. Du könntest beim KWEA anrufen, aber ich denke du brauchst sehr sehr viel Glück damit es klappt.
:( hmmm das ist echt übel. Mal sehen was die morgen beim KWEA sagen, ich rede denen mal nett zu und evtl. klappt das ja schon. Beten wäre jetzt wohl angesagt... :-\
Wäre eine Möglichkeit... Ich hab damals eine Vorläufige Einberufung bekommen , wo drin stand, dass ich eventuell schon zum 1. April statt 1. Juli gezogen werden könnte. Da ich aber im KWEA 1. Juli angegeben hatte, hab ich direkt dort angerufen und gesagt, ich mache im Frühjahr eine Sprachreise und kann deshalb nicht zum 1. April gezogen werden.
Prompt wurde alles rückgängig gemacht und ich wurde später eingezogen. Ein Versuch lohnt sicvh allemal.
Erklär dem Heini deine Situation und dann wirst du ja sehen... ;)
Naja du wußtest ja schließlich das du evtl. eingezogen wirst. Es kommt wahrscheinlich auf das Ermeßen des Sachbearbeiters an.
:) Ok vielen Dank an euch. Jetzt hab ich ja schon einmal eine Vorahnung was mir da blühen kann ^^ ! Nun gut ich werde mein Bestes geben und vielleicht ist mein Bearbeiter ja gut aufgelegt. Nochmals danke an euch ich kann euch ja dann morgen darüber informieren wie es gelaufen ist.
Mfg Thomas :o
Einfach mit Buchungsbestätigung (Datum sollte natürlich weit vor der Ausstellung des E-Bescheides liegen ...) beim Kreiswehrersatzamt nachfragen/vorstellig werden. Bevor die Bundeswehr für nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung o.ä. abgedeckte "Schäden" aufkommen muss, wird eher der Einberufungsbescheid geändert ;)
Die Zurückstellung vom Wehrdienst ist im §12 Wehrpflichtgesetz geregelt.
Ein gebuchter Urlaub gehört def nicht zu Zurückstellungsgründen.
Zitat von: Timid am 28. März 2007, 20:10:06
Bevor die Bundeswehr für nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung o.ä. abgedeckte "Schäden" aufkommen muss, wird eher der Einberufungsbescheid geändert ;)
Kommt billiger... ;D ;D
Zitat von: Dave am 28. März 2007, 20:21:41Kommt billiger... ;D ;D
Genau das! 8)
Zitat von: Flexscan am 28. März 2007, 20:12:38Ein gebuchter Urlaub gehört def nicht zu Zurückstellungsgründen.
Das mag alles sein - allerdings handelt es sich ja auch "lediglich" um eine Verschiebung der Einberufung um einen bestimmten Zeitraum, etwa 3 Monate. Dafür mag es keine rechtliche Grundlage geben - aber die Bundeswehr, und speziell die Leute im Kreiswehrersatzamt dürften schon gewillt sein, mögliche Forderungen nach Schadensersatz durch etwa Absage eines langfristig vorbereiteten Urlaubs zu vermeiden ;)
Kommt darauf an was langfristig vorbereitet heißt. Wenn er zum Beispiel im Dezember gemustert wurde dann hätte er damit rechnen müßen zum 1.4 oder 1.7 eingezogen zu werden.
;D so Leute ich hab nun Klarheit!
Also, es ist kein Problem meinen Einzug zu verschieben. Ich habe heute morgen direkt beim KWEA angerufen und die meinten nur, dass sie lediglich etwas schriftliches brauchen ( ein Zweizeiler würde es auch tun ) und meine Einberufung wird auf den 01.10 verlegt. Also trotzdem danke an die Leute für die Mühen.
Achja und viele Grüße an die Kameraden aus Goslar, ich werde dann dort am 01.10 meinen Dienst antreten ;)
Mfg Thomas
Dir ist aber schon klar, das sich durch diese Verschiebung sowohl der Standort als auch die TrG ändern kann,oder?
Ich kenne so manchen, der als GWD zu den Fallis wollte, und nach der Verschiebung dann bei den Sanis gelandet ist...
und was noch wichtiger ist:
sofern kein weiterer Einberufungsbescheid bzw nichts anderes schiftliches vom KWEA kommt ist erst einmal der jetzige Einberufungsbescheid bindend
Den netten Kameraden der Feldjäger nachher zu sagen: "Aber der Herr XY vom KWEA hat gesagt das...." ist relativ sinn- und nutzlos.
Zitat von: Flexscan am 29. März 2007, 19:25:28
und was noch wichtiger ist:
sofern kein weiterer Einberufungsbescheid bzw nichts anderes schiftliches vom KWEA kommt ist erst einmal der jetzige Einberufungsbescheid bindend
Den netten Kameraden der Feldjäger nachher zu sagen: "Aber der Herr XY vom KWEA hat gesagt das...." ist relativ sinn- und nutzlos.
Eben DAS ist es. Du
MUSST dran bleiben das du einen neuen
SCHRIFTLICHEN E-Bescheid bekommst. Sonst. Dienst Nicht angetreten, Eigenmächtig (Unerlaubt) Abwesend.
Dann bekommste bald recht netten Besuch und das kann schon sehr übel Enden!!!
Lass dir das von jemanden sagen der bei und mit den Feldjägern arbeitet. Die sind ein Volk für sich.
:D Keine Angst Jungens das habe ich alles bedacht und alles geklärt hab heute noch nen Brief per Einschreiben an den Bund geschrieben und alles nochmal geschildert. Meine neue Einberufung kommt gegen Juni hat der nette Herr mir gesagt. Und das mit dem Standort ist auch in der Klärungsphase :P.
Ich würde sagen ich hatte tierisches Glück.
Mfg Thomas
Zitat von: FwLwSichTrp am 29. März 2007, 19:42:59
Lass dir das von jemanden sagen der bei und mit den Feldjägern arbeitet. Die sind ein Volk für sich.
Was heißt das jetzt direkt? ::) ;D
Also wir sind kein Volk für sich. Wir sind alle gleich nur manche sind eben etwas gleicher.
Ich kann dir nur eins sagen, solange du keine schriftliche Bestätigung hast ist noch nichts sicher. Solltest du keine schriftliche Bestätigung haben könnte es passieren, dass ich am 03.07 an deiner Tür klopfe und da solltest du lieber da sein. 8)
Zitat von: Delta am 29. März 2007, 23:58:49
Solltest du keine schriftliche Bestätigung haben könnte es passieren, dass ich am 03.07 an deiner Tür klopfe und da solltest du lieber da sein. 8)
Hm...auf welcher Grundlage denn am 03.07.? ;)
Zitat von: Delta am 29. März 2007, 23:58:49
Also wir sind kein Volk für sich. Wir sind alle gleich nur manche sind eben etwas gleicher.
Zitat
ZitatZitat von: FwLwSichTrp am 29. März 2007, 19:42:59
Lass dir das von jemanden sagen der bei und mit den Feldjägern arbeitet. Die sind ein Volk für sich.
Was heißt das jetzt direkt?
Feldjäger sind ein gar lustig Völkchen. Ihre Weibchen tragen stets Bondage-Utensilien mit sich herum, was mein tiefstes Wohlwollen erregt ;D
(huch, hab ich das geschrieben?) :-[
Zitat von: Flexscan am 29. März 2007, 19:25:28sofern kein weiterer Einberufungsbescheid bzw nichts anderes schiftliches vom KWEA kommt ist erst einmal der jetzige Einberufungsbescheid bindend
Das könnte auch der Grund dafür sein, dass das Kreiswehrersatzamt den Vorgang schriftlich haben will ... ;)
Zitat von: schlammtreiber am 30. März 2007, 08:15:22Feldjäger sind ein gar lustig Völkchen. Ihre Weibchen tragen stets Bondage-Utensilien mit sich herum, was mein tiefstes Wohlwollen erregt ;D
Blöd nur, dass das nicht nur auf die weiblichen Angehörigen der Orange-Litzen zutrifft, sondern auch auf die männlichen ... ;)
Zitat von: Timid am 30. März 2007, 09:24:06
Blöd nur, dass das nicht nur auf die weiblichen Angehörigen der Orange-Litzen zutrifft, sondern auch auf die männlichen ... ;)
na gut, da hält sich mein Wohlwollen dann in eng gesteckten Grenzen :P
Zitat von: schlammtreiber am 30. März 2007, 10:52:18
Zitat von: Timid am 30. März 2007, 09:24:06
Blöd nur, dass das nicht nur auf die weiblichen Angehörigen der Orange-Litzen zutrifft, sondern auch auf die männlichen ... ;)
na gut, da hält sich mein Wohlwollen dann in eng gesteckten Grenzen :P
Ach wieso denn? ;D ;D ;D
Ne im Ernst und Back 2 Topic.
Bleib dran. Hol oder lass es dir Schriftlich mit dem 1.10 bestätigen (am besten gleich einen neuen E-Bescheid) dann ist alles easy going.
Zumndest Jetzt noch^^ Freu dich auf die Bw
Zitat von: Andi am 30. März 2007, 00:00:40
Zitat von: Delta am 29. März 2007, 23:58:49
Solltest du keine schriftliche Bestätigung haben könnte es passieren, dass ich am 03.07 an deiner Tür klopfe und da solltest du lieber da sein. 8)
Hm...auf welcher Grundlage denn am 03.07.? ;)
Am 01.07. ist nen Sonntag, du musst dich also am 02.07 bei deiner Einheit zeigen, biste nicht da, kommen am nächsten Tag (03.07) die Feldjäger.
Zitat von: TommyO am 30. März 2007, 15:45:45
Am 01.07. ist nen Sonntag, du musst dich also am 02.07 bei deiner Einheit zeigen, biste nicht da, kommen am nächsten Tag (03.07) die Feldjäger.
Nicht korrekt.
Nach einer Frist von drei vollen Kalendertagen wird erst einmal das zuständige Feldjägerdienstkommando durch den Disziplinarvorgesetzen über die eigenmächtige Abwesenheit informiert, erst dann wird Besuch bekommen. Frühestens also am 05.07.
Nein, leider beide falsch. ::) ;D
Der 01.07. ist ein Sonntag, also ist am Montag, dem 02.07. Dienstantritt. Drei volle Kalendertage muss man der Truppe fernbleiben, damit man den Straftatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit erfüllt und eine Meldung über ein besonderes Vorkommnis an die entsprechenden Stellen (auch die Feldjäger) abgesetzt wird.
Drei volle Kalendertage heißt, dass man auch wirklich an diesen drei vollen Kalendertagen abwesend ist, da aber am Tag des Dienstantritts der dienst nicht um 00.00 Uhr beginnt ist der 02.07. kein voller Kalendertag. Die Zählung beginnt also am 03.07. und endet am 05.07. um 24.00 Uhr. Mit Besuch ist also frühestens am Freitag dem 06.07. zu rechnen - es sei denn der Diziplinarvorgesetzte wartet nicht ab, bis sich der Soldat strafbar macht und bittet die Feldjäger früher um Unterstützung, was er auch machen kann (passiert aber so gut wie nie).
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 30. März 2007, 16:54:33
Nein, leider beide falsch. ::) ;D
Der 01.07. ist ein Sonntag, also ist am Montag, dem 02.07. Dienstantritt. Drei volle Kalendertage muss man der Truppe fernbleiben, damit man den Straftatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit erfüllt und eine Meldung über ein besonderes Vorkommnis an die entsprechenden Stellen (auch die Feldjäger) abgesetzt wird.
Drei volle Kalendertage heißt, dass man auch wirklich an diesen drei vollen Kalendertagen abwesend ist, da aber am Tag des Dienstantritts der dienst nicht um 00.00 Uhr beginnt ist der 02.07. kein voller Kalendertag. Die Zählung beginnt also am 03.07. und endet am 05.07. um 24.00 Uhr. Mit Besuch ist also frühestens am Freitag dem 06.07. zu rechnen - es sei denn der Diziplinarvorgesetzte wartet nicht ab, bis sich der Soldat strafbar macht und bittet die Feldjäger früher um Unterstützung, was er auch machen kann (passiert aber so gut wie nie).
Gruß Andi
Danke ANDI.
Wenigstens Einer von euch der es Richtig kann^^
Zitat von: FwLwSichTrp am 30. März 2007, 17:07:20
Danke ANDI.
Wenigstens Einer von euch der es Richtig kann^^
Wäre blöd, wenn ich mein kleines einmaleins nicht könnte. ;)