Hallo alle zusammen,
ich bin vor 1,5 Jahren nach 2 Jahren aus dem Dienst aus gesundheitlichen Gründen entlassen worden. Möchte gerne Reservist werden und laut Reservistenfw muss ich um Grünzeug tragen zu dürfen nachgemustert werden. Hat die Bundeswehr dann eigentlich Anspruch mich wieder einzuziehen damit ich meine Restdienstzeit von 10 Jahren ableiste? Hintergrund ist der dass der Arzt damals meine Nichtwiederherstellung der Dienstfähigkeit auf 3 Jahre angesetzt hat.
Vielen Dank
He ho!
Wenn du ausgeschieden bist, bist du eigentlich ausgeschieden würde ich sagen. Und wenn du dich neu bewirbst hat das denke ich auch nichts mehr mit deiner alten Stellung zutun. Wäre zumindest nicht ganz nachvollziehbar.
Gruß Aleya
Ich würd mal sagen, da hat der FwRes wohl recht. Um zu einer "Dienstlichen Veranstaltung" (DVag) zugezogen zu werden mußt du wehrdienstfähig sein. Da gab es vor 2-3 Jahren mal ein Riesen-Theater, weil alle T3 eingestuften Resis nicht mehr dabei sein durften - und da das 3S Bespaßungsschießen auch immer eine DVag ist, wurds da ganz schön leer.
Dafür wurde dann aber ein neuer Tauglichkeitsgrad eingeführt T(6), als Reservist verwendungsfähig.