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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DasThema am 29. März 2007, 18:17:31

Titel: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: DasThema am 29. März 2007, 18:17:31
Nabend
und zwar bin ich momentan eignungsübender und möchte die BW kurzfristig verlassen,aus privaten und beruflichen Gründen.Wie ist dabei vorzugehen???
wird es schriftlich gemacht?wie lange dauert es bis ich die klamotten abgegeben hab?muss ich meinen Lohn zurück zahlen?
hoffe auf eure Hilfe
MFG
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 29. März 2007, 18:32:53
Die Bw ist dein Beruf wie kann es da berufliche Gründe geben?


Um den Dienstweg einzuhalten sprich erst mal mit deinem Gruppen/Zugführer alles weitere läuft dann über Spieß/Chef.

Die Einkleidung ist innerhalb eines Tags abgewickelt.

Ich weiß aber nicht ob du den einen evtl Grundwehrdienst sofort oder erst später ableisten mußt.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Huey am 29. März 2007, 19:09:20
Kurzfristig ist relativ...und ohne etwas schriftliches geht in einer Verwaltung gar nichts.

Also: Termin beim Chef geben lassen, dort vorsprechen, die Gründe schildern, den Antrag schreibe und einreichen, und abwarten...
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Fiestaman43 am 31. März 2007, 12:09:18
Erst zum Gruppenführer/Zugführer gehen der schickt dich zum Spieß. Dann mußt du ein Gesuch schreiben das an die SDBw geschickt wird.Die gibt dann meist direkt Antwort. Das ganze kann sich über die Länge einer Woche hin ziehen. Du mußt ja Abschlußuntersuchung,Klamotten abgeben und Laufzettel machen. Für den Fall das du zuviel Lohn erhalten hast ist dieser zurück zu zahlen. Aber da wirst du schon Nachricht von der WBV bekommen wieviel und wann du es zurück zu zahlen hast.

Ausserdem stells dir nicht so leicht vor, wenn du noch Wehrdienst zu leisten hast ist dieser direkt abzuleisten.


Mfg
Fiesta
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: DasThema am 31. März 2007, 12:39:39
ja danke bis jetzt erstmal.ich bin jetzt mittlerweile 25 und ja freiwillig beim bund und deshalb ja auch nicht mehr wehrpflichtig,weil ich nie vorher eingezogen wurde.hoffe es geht schnell,da ich schnell bei dem neuen job anfangen soll.
aber für weitere tipps bin ich sehr dankbar
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Fiestaman43 am 31. März 2007, 14:25:02
Da liegst du aber mächtig falsch. Deinen Wehrdienst wirst du sicher noch ableisten müssen!
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Huey am 31. März 2007, 16:11:25
Du bist wehrpflichtig-ich weiss nicht, wie du auf diesen wirren Gedanken kommst..

Und: Den Rest deiner 9 (Pflicht)Monate wirst du direkt ableisten müssen...
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: dasThema am 31. März 2007, 17:51:18
warum denn das?
wäre ich zum 02.01.2007 nicht freiwillig hin gegangen hätte man mich nie im Leben gezogen.warum soll ich dann 9 monate da bleiben wenn ich bis zum 01.05. jederzeit die möglichkeit habe zu gehen.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 31. März 2007, 17:58:00
Du bist Wehrpflichtig wie jeder andere auch.

Wenn du deine volle Zeit erfüllst dann sind die 9 Monate mit drin. Wenn also am 2-1 eingetreten bist, dann hättest du normaleswe Wehrpflicht bis Oktober.

Das hat nichts damit zu tun das du freiwllin hin bist. Du bist vielleicht früher da.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: das Thema am 31. März 2007, 18:08:34
aha,ist mir ganz neu.
ich hab ein schreiben vom Kreiswehrersatzamt bekommen wo drin steht,das ich defintiv nicht mehr eingezogen werde weil ich über 23 bin.Was soll dann die sogenannte probezeit von 4 monaten wenn man eh länger bleiben muss?
Mein Gruppenführer sagte immer das ich von heute auf morgen die BW verlassen kann da ich nur freiwillig hier bin.dann lasse ich mich mal überraschen.wäre echt ein witz das ich die neue arbeitsstelle nicht annehmen kann weil ich weiter beim bund bleiben muss obwohl man mich nie hätte gezogen
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 31. März 2007, 18:37:07
Die 4 Monate sind dazu da, das man leichter aus der Verpflichtung rauskommt. Wenn du dich normal verpflichtet hättest, dann würdest du normalerweise nicht so einfach rauskommen.

Die Bundeswehr ist keine Arbeitsstelle die man einfach so kündigen kann.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Mariner am 31. März 2007, 18:56:35
Hallo,

ich kann nur bestätigen, so einfach Kündigen und gehen ist nicht. Auch ich habe aus Privaten Gründen während meiner Zeit abgedankt. ( auch Eignungsübender gewesen, zur der Zeit nahm man kaum andere an ) Ich hätte gehen können, aber !!! Die Restliche Wehrdienstzeit von damals noch 8 Monate, knapp 4 hatte ich schon um, hätte ich ableisten müssen. Es wäre denkbar gewesen das man mich, wäre ich gegangen, für diese restlichen Monate nochmal einzieht. Meine Chancen dann wieder zur Marine zu kommen wären gleich null gewesen. Evtl. hätte ich sogar die Grundi nochmal machen müssen. Also bat ich den Wehrdienst dort wo ich war abzuleisten. Ich konnte bleiben bis zum letzten Tag... Dann war ich Quit damit.

Gruß Mariner
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Huey am 01. April 2007, 10:12:14
Vielleicht wärst du ja gezogen worden, wenn du dich nicht freiwillig gemeldet hättest?

Du unterliegst wie jeder Mann der Wehrpflicht-auch wenn du bis 23 Jahre noch nicht gezogen wurdest.

Das die Bw Männer über 23 Jahre nicht einzieht, ist eine kann-Bestimmung...
Genauso gut können auch ältere noch eingezogen werden.

Da brauchst du dich nicht überraschen lassen-du musst deine 9 Monate abdienen-Punkt!
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Egger am 02. April 2007, 06:48:11
Also....kann da jetzt mal meine erfahrungen dazu schildern.habe letztes jahr am 3.4.06 als SAZ 8 meinen dienst angefangen. Als NICHT eignungsübender. Mit mir waren noch 3 eignungsübende bei der AGA. Wir alle 3 kamen nach der AGA in die selbe Kompanie. 2 Eignungübende und cih wollten  gehen. Die eignungsübenden waren binnen einer Woche zu hause OHNE das sie die 9 Monate Dienst beendigen mussten. Man sagte ggf zu einem späteren Zeitpunkt da sie ja eine STelle besetzen würden die für stuffze ist und nicht für gwdl´er. so ! Bei mir dauerte es ca. 5 -6 wochen bis ich draussen war da n paar leute es nicht so toll fanden das ich nen KDV antrag gestellt habe und es schön hinaus gezörgert haben. aber jetzt bin ich draussen.


Bei fragen gerne Fragen! Helfen gerne weiter
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 02. April 2007, 13:57:47
Das mit der Stelle glaube ich nicht. Wenn die für SU war dann werden sie halt auf eine andere Stelle gesteckt. Ist ja bei GWDL nicht so das große Problem.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: dasThema am 02. April 2007, 18:28:45
An Egger.....
bin am WE wieder zu hause.kannst mir ja mal deine Email adresse geben.dann können wir uns darüber austauschen....
bin aber erst am donnerstag wieder im internet.
LG
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: norbert..... am 06. April 2007, 16:18:43
mich würde mal überhaupt interessieren wie die kündigung aussieht die man dann schreiben muss....an wen die geht,was da alles schrifltich rein muss und wie wann dann vorzugehen ist.
weiss da jmd mehr?
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 06. April 2007, 17:31:02
Dabei werde ich dir nicht helfen. Frag einfach deinen Spieß der sagt dir dann schon was du machen mußt.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: norbert am 06. April 2007, 18:37:43
warum willst du mir nicht helfen?
was ist daran so schlimm?
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: mailman am 06. April 2007, 18:39:52
Wenn du alleine fähig warst die Entscheidung zu treffen das du aufhörst dann wirst du wohl auch alleine fähig sein zu den entsprechenden Personen zu gehen und zu fragen.

Ich respektiere deine Entscheidung aber ich werd dir in dieser Hinsicht nicht weiterhelfen.
Titel: Re: Kündigung als Eignungsübender
Beitrag von: Egger am 07. April 2007, 12:31:23
EIgentlich is das ganz einfach........geh zu deinem gruppenführer und schildere ihm dein problem!
dann zum zugführer und dann zum spieß!Sagst ihm das du nen KDV antrag stellen willst und dann gehts losam besten du hast dann schon alle sachen zusammen.also den KDV antrag und die schriftliche stellung nahme warum du nicht mehr dienen kannst! und begründe gut warum weil sonst wird er abgelehnt! hast du icq? dann meld dich 150464531 gruß!