Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Kain1984 am 31. März 2007, 09:15:08

Titel: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 31. März 2007, 09:15:08
Hi Leute,

am 1.April ist es nun soweit für mich.Antritt heißt es. Allerdings brennt für mich die Luft. Letzten Donnerstag hab ich erfahren das das Unterhalts amt meine Wohnung nur mit einem geringen Anteil bezuschusst,nicht die komplette Miete trägt. Der Anteil ist so gering das es selbst mit meinem Sold nicht reichen wird.Nur scheint sich dafür niemand zu (hab sämtliche Ämter durch) interessieren ,wo ich die Kohle hernehme und wovon ich restliche Verpflichtungen bezahle.Vielleicht weiß jemand von euch noch nen Rat,ich bin sonst echt erledigt.Erstmal danke im Voraus

Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Lady Aleya X am 31. März 2007, 11:48:43
He ho!

Dem entnehme ich das du deine Wohnung erst kurze Zeit hast oder sie extrem teuer ist?
Warst du schon bei der Unterhaltssicherungsbehörde?Und  wenn du einen Kredit hast, bei dem kannst du
eine Stundung mit dem Kreditgeber vereinbaren, einfach hingehen und den Einzug ansprechen. Wäre vielleicht auch
ganz hilfreich zu wissen ob es NUR um die Wohnung geht oder auch mehr.  Naja.. wenn eines der beiden oberen Gedanken zutrifft, fällt mir nix weiter ein, dann hast du schlechte Karten :/


Gruß Aleya
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 31. März 2007, 13:59:49
Nun ja nicht nur um die Wohnung,aber ich wollte ja auch noch ein bisschen leben(von essen ganz zu schweigen ,Strom....).Ich hätte nun alles in allem noch -140 Euro im Monat zum Leben. Meine Wohnung habe ich seit 1 1/2 Jahren.Und sie ist mit 540 Euro bei weitem im Rahmen,finde ich. Naja das Argument hieß :Für eine Person sei die Wohnung zu groß,außerdem hätte ich letztes Jahr zuviel verdient und ich hätte ja was zurücklegen können, aber mal ehrlich ,ich verdiene mein Geld doch nicht um es dann für den Grundwehrdienst auszugeben.Ja Unterhaltsicherungsamt war ich,von denen weiß ich ja ,das sie nur zum Teil übernommen wird.Ich bin echt ein bisschen verzweifelt.ich hatte vorhin im Forum etwas von unzumutbarer Härte gelesen,leider aber nicht in welchem Zusammenhang. Was bedeutet das und ist es vielleicht für mich anwendbar??
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Lady Aleya X am 31. März 2007, 14:05:13
He ho!

Wenn du die Wohnung länger als 6 Monate hast übernimmt die Bundeswehr auch 100%. Allerdings sind diese 100% nicht deine gesamte miete, sondern das Maximum was mit zugesteuert wird.. ich glaube das liegt etwa bei 290 Euro. Musst du dann einen Antrag stellen. Strom? Wie oft meinst du denn das du in der Zeit zuhause bist? Soviel Energiekosten wirst du da nicht haben denke ich.

Nein, unzumutbare härte ist etwas anderes. Damit kannst du nicht viel anfangen.

Gruß Aleya

PS: Du musst bedenken das du in der Kaserne Versorgt wirst, ergo wenn nur am Wochenende für Lebensmittel u.ä. aufkommen musst.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 31. März 2007, 14:26:11
Die Anträge sind schon gestellt .Die Dame sagte mir aber ,das aufgrund meines Verdienstes es sich nicht auf den Spitzensatz belaufen wird und nannte mir auf drängen ne Zahl bei 140 Euro.Zum Thema Strom gebe ich dir recht, allerdings bezahle ich den ja trotzdem monatlich.Also es ist schon alles auf Minimum runtergefahren,aber irgendwie passt es hinten und vorne nicht. :'(
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Lady Aleya X am 31. März 2007, 14:28:31
He ho!

Das hat sie dir gesagt? Sehr komisch.. sehr sehr komisch aber ich dachte du hättest nur bei der Unterhaltssicherungsbehörde Zusicherungen bekommen? Naja.. wohl falsch verstanden. Gut da fällt mir jetzt auch erstmal nichts mehr ein. Vielleicht haben die anderen Damen und Herren hier ja noch eine glorreiche Idee.

Gruß Aleya
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 31. März 2007, 14:36:18
Naja ich musste schon ganz schön bohren,aber es war ja wichtig und sie sagte,das diese Aussage unverbindlich ist,aber eben aus Erfahrung blabla.Ich bitte echt um jeden Rat und Tipp. Und danke auch für die deinen Lady Aleya X .
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: wolverine am 01. April 2007, 09:06:08
Da gibt es keinen Rat: Anträge bei den entsprechenden Stellen einreichen und alle privaten Verträge auf den Prüfstand stellen (evtl. kündigen oder im Einverständnis aussetzen). Und ob es einem passt oder nicht: Rücklagen bilden. wenn die Regelungen eben Gehaltsobergrenzen festlegen, über denen man für solche Zeiten selbst vorsorgen muss, ist ein trotziges "dafür arbeite ich nicht" wenig hilfreich. Wenn man sich aber hierrauf zurückzieht hilft dann nur noch darben und mit dem Verfügbaren auskommen. Mein Mitleid hält sich dabei auch in sehr engen Grenzen.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 01. April 2007, 11:45:10
Hi Wolverine ,
Ob du mich nun Bemitleidest oder nicht. Wenn ich vom Gutverdiener unter die Armutsgrenze rutsche, ist der Staat nun mal gefordert. Dafür bezahle ich meine Beiträge und wenn er meint mich aus der Arbeitswelt zu nehmen , soll er auch für mich aufkommen.Das hat mit Trotz nichts zu tun, das sind meine Rechte als deutscher Staatsbürger.Für jeden Euro den ich auf dem Konto habe ,habe ich hart und lange gearbeitet. Ich habe nichts vom Wehrdienst der Staat dafür aber einen ausgebildeten Facharbeiter.Sicher ist es richtig sich Rücklagen zu schaffen für Notsituationen,dies ist aber bei weitem keine.Bitte fasst das nicht arrogant oder trotzig auf, aber ich bin echt sauer das man an mein hart erarbeitetes will.Naja ........
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Huey am 01. April 2007, 13:07:55
Die absolut falsche Sichtweise.

Nicht der Staat muss für dich aufkommen-du hast die Pflicht, dem Staat 9 Monate zu dienen-so sieht es aus.

Und wenn du nun einmal über deine Verhältnisse lebst (und deine Wohnung liegt über den Verhältnissen eines "normalen" Wehrpflichtigen) so ist dies dein Problem; du wusstest, das der Wehrdienst auf dich zukommen wird....

Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: mib am 01. April 2007, 13:50:59
Bevor hier aus Unkenntnis der Rechtslage noch eine Grundsatzdiskussion draus wird:

Ich empfehle dringend die Lektüre des Unterhaltsicherungsgesetzes!! Ist nicht sehr viel und auch nicht sonderlich schwierig zu durchschauen (wenn alle Stricke reißen evtl. auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen).
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Es gibt Mietbeihilfe bis zur Obergrenze (100%=298,59EUR wenn länger als 6Mon in der Wohnung)
Wenn die Miete noch höher ist erhöht sich die Beihilfe auf 45% der Bemessungsgrundlage (vereinfacht=letztes Durchschnittseinkommen) bis zu einer Maximalhöhe von 613,55EUR.
Auf die Zahlungen angerechnet wird dabei nur Einkommen das während(!) des Wehrdienstes erzielt wird!

Der Gesetzgeber geht also davon aus dass Du also etwa die Hälfte Deines Einkommens für eine Wohnung ausgibst - scheint mir eine realistische Annahme zu sein. Und für max 613 EUR wird wohl auch ein durchaus angemessener Wohnraum zu bekommen sein.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 01. April 2007, 13:59:44
danke für die Info mib .Das ist doch schonmal hilfreich,das zu wissen.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: wolverine am 01. April 2007, 14:10:52
Um es noch einmal zu sagen: "Das gute Recht" ist schlicht das, was die Gesetze und Vorschriften hergeben. wenn das zu einer 100%igen Übernahme der Miete führt, sei das ohne Einschränkungen gegönnt. Alles darüber hinaus kann man natürlich einklagen, auch das ist "gutes Recht". Aber die Erfolgsaussichten einer Verwaltungsklage liegen weit unter 10 % und die Klage hat keinen Suspensiveffekt; d. h.: man bekommt zunächst nichts extra und erst im erfolgsfalle nach rechtskräftiger Entscheidung wird ausgekehrt. Man muss auch dafür in Vorleistung treten und trägt noch ein erhebliches Prozessrisiko. Ob einem das passt oder nicht - interessiert ungefähr so wie mein Mitleid. Vielleicht hilft es mit dem Fuß aufzustampfen.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Dave am 01. April 2007, 18:49:26
Wie verhält sich das eigentlich mit Soldaten, die noch zuhause wohnen? Also ich hab nicht richtig informiert damals, aber ich hätte nach Angaben von einem Anwalt auch kaum Geld von der Unterhaltsicherungsbehörde bekommen, da ich vor dem Wehrdienst Abiturient war, noch bei meinen Eltern wohne und auch Auto und Motorrad zu zahlen habe.

Der Wehrdienst war schon ganz gut für`s Einkommen, allerdings hab ich in einer Woche bei meinem Nebenjob während der Schulzeit mehr verdient , als beim Bund im ganzen Monat. Und dazu musste ich bei meiner zivilen Arbeit nicht um 5 Uhr aufstehen und bis 23 Uhr dienst schieben.

Aber wie gesagt, wenn man nicht zum Bund will oder kann, aus finaziellen Gründen, gibts ja immer noch die Möglichkeit des Ersatzdienstes. Da verdient man zwar auch nicht viel mehr, wobei ich einige kennen, die jeden Tag zuhause sind, am Ort arbeiten und noch 100-200 € mehr kriegen, aber das sollte mal gesagt sein.

Und sich ausmustern zu lassen, ist wirklich nicht schwer  ::)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Huey am 01. April 2007, 19:24:29
ZitatUnd sich ausmustern zu lassen, ist wirklich nicht schwer

Und-so ganz nebenbei-eine Straftat, die einem das restliche Leben ganz schön versauen kann..

Wer zuhause wohnt, hat auch keine Kosten-Auto und Motorrad sind "Privatvergnügen" und nicht notwendig.

Die USB macht das, wofür sie da ist-nämlich den Lebensunterhalt sichern; das bedeutet ein warmes Bett und was zum essen...
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 02. April 2007, 09:03:48
Zitat von: Kain1984 am 01. April 2007, 11:45:10
Für jeden Euro den ich auf dem Konto habe ,habe ich hart und lange gearbeitet.

Also ich arbeite für jeden Euro nur wenige Minuten  ::)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: madu am 02. April 2007, 10:08:49
Zitat von: Kain1984 am 01. April 2007, 11:45:10
Für jeden Euro den ich auf dem Konto habe ,habe ich hart und lange gearbeitet.

Entschuldige, dass ich jetzt laut lache... HA HA HA ...

Wenn deine Informationen hier im Forum richtig sind, bist du jetzt 22 Jahre alt, was da heißt, das du noch 2mal so lange arbeiten musst, wie alt du jetzt bist...

Dein Berufsleben hat gerade begonnen, also lass wenigstenst das "lange gearbeitet" weg.

Gruß Madu
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
So Aloha allesamt,
erste Woche ist um . So für alle die es interessiert und damit das dann geklärt wäre und ich das abschließen kann.
Folgende Aussage vom sozialen Bereich der Bundeswehr. §13 aus dem Grundgesetz: Die Wohnung ist 
unantastbar.Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen.Bedeutet also (bevor wieder irgendwelche klugen Sprüche wie kannst ja mit dem Fuß Aufstampfen kommen  ;D )
Die Bundeswehr bezahlt sie mir mit allen anfallenden Nebenkosten. Man muss sich nur schlau machen gell Wolverine  ;) Und an den Kameraden Madu dat stimmt, aber da ich arbeitstage normalerweise in 24 bis 32 Std schichten arbeite und dasd egal welcher Tag gerade auf dem Kalender steht.Nenne ich das einfach mal lang und hart. Aber natürlich bin ich noch spritzig  und jung  ;D
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: StOPfr am 05. April 2007, 22:44:58
Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
...erste Woche ist um.

Die Wohnung ist unantastbar. Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen. (...) Die Bundeswehr bezahlt sie mir mit allen anfallenden Nebenkosten.

Das war ja eigentlich noch keine richtige Woche, die 3 ½ Tage  :D, aber es freut mich, dass Du Dir keine Sorgen mehr wegen Deiner Wohnung machen musst.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: wolverine am 06. April 2007, 16:17:03
Na dann ist ja alles in bester Ordnung! Nie habe ich verlangt, Anträge nicht zu stellen. Was rechtmäßig zu zahlen ist, wird auch bezahlt. Bei allem darüber hinaus, bleibt der Fuß! Art. 13 GG ist blödsinn - egal was der Sozialdienst sagt! Ihr Erstwohnsitz ist jetzt Ihr Dienstort. Insofern ist Ihr Recht auf den Lebensmittelpunkt suspendiert. Aber da die Beschwer weggefallen ist, wäre ein Klage andieser Stelle schon unzulässig. Also viel Spaß und Dienstfreude sowie natürlich Fortune - das Soldatenglück!
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: madu am 10. April 2007, 09:48:38
Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
... aber da ich arbeitstage normalerweise in 24 bis 32 Std schichten arbeite und dasd egal welcher Tag gerade auf dem Kalender steht...

Respekt..., also mehr als 24 Stunden würde ich am Tag nicht schaffen...  ;) ;D

Und weiterhin viel Spass bei der BW.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 13. April 2007, 10:04:04
Zitat von: Kain1984 am 05. April 2007, 20:49:34
Folgende Aussage vom sozialen Bereich der Bundeswehr. §13 aus dem Grundgesetz: Die Wohnung ist 
unantastbar.Da ich sie mir vorher leisten konnte muss der Bund ausgleich schaffen.

Ich raste aus, ich lauf Amok!

Erstens hat das Grundgesetz ARTIKEL und keine Paragraphen, zweitens bezeichnet Art. 13 GG die Wohnung nicht als unantastbar, sondern garantiert ihre Unverletzlichkeit, und drittens hat dies nichts, aber auch GAR NICHTS mit finanziellen Ansprüchen zu tun, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, daß die Gestapo nicht einfach Türen eintreten darf weil der Bewohner dahinter irgendwie komisch aussieht...AAAAAAAARRRRRRRRRRGGGGGGGGGGGG!!!!!!!!!!!!!!

>:(  >:(  >:(

P.S.: kennt dieses Volk denn seine eigene Verfassung nicht mal in Grundzügen? Und das bei einer Behörde? Schrecklich!

P.P.S.: Und was ist der soziale Bereich der Bundeswehr?  ;)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Brina am 13. April 2007, 12:12:33
Was soll man da noch zu sagen....schlammtreiber hat es mal wieder auf den Punkt gebracht!!!
Ich glaub ich bin ein Fan von Dir ;)

Lg Brina
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Gräfin am 13. April 2007, 13:18:12
ZitatErstens hat das Grundgesetz ARTIKEL und keine Paragraphen, zweitens bezeichnet Art. 13 GG die Wohnung nicht als unantastbar, sondern garantiert ihre Unverletzlichkeit, und drittens hat dies nichts, aber auch GAR NICHTS mit finanziellen Ansprüchen zu tun, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, daß die Gestapo nicht einfach Türen eintreten darf weil der Bewohner dahinter irgendwie komisch aussieht...AAAAAAAARRRRRRRRRRGGGGGGGGGGGG!!!!!!!!!!!!!!
*rofl*  ;D
schlammi, ich mag dich!  :)
*vollste zustimmung*
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 13. April 2007, 13:44:45
Nett dass sich auch mal ein positiver Fanclub etabliert  ;D

Der bisherige "Fanclub" war ja eher ein Hassverein, so ähnlich wie bei Andis offizieller Fangemeinde  ;)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Maison am 15. April 2007, 20:18:11
Nie kann ich hier Poasen (gleichzusetzen mit Klugscheißerei). Aber jetzt weiß ich auch mal was ;D.
ZitatIhr Erstwohnsitz ist jetzt Ihr Dienstort.
Denn §9 Abs. 2 BGB besagt, dass die Vorschrift aus §9 Abs. 1 BGB, wonach der Erstwohnsitz eines Soldaten am Standort liegt bei Soldaten, die nur Aufgrund der Wehrpflich Dienst leisten keine Anwendung findet. D.h. also das Argument mit dem Lebensmittelpunkt gilt weiterhin. Daher ist es in meinen Augen auch völlig in Ordnung, dass die gesamte Miete übernommen wird. ???Alle Klarheiten beseitigt oder was ??? Bin ich jetzt auch ein Klugscheißer 8)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Donnerhall am 16. April 2007, 00:20:44
Während meines Grundwehrdienstes hatte ich einen Kameraden, dem wurde während des Wehrdienstes die Wohnung gekündigt. Keine Ahnung wieso. Wahrscheinlich hat er sich nicht um die Miete gekümmert, weil er immer besoffen war. Der wohnte dann nur noch in der Kaserne, auch am Wochenende und im Urlaub. Er blieb auch noch nach der Auskleidung bis zum letzten Tag des Dienstes, während alle anderen seines Quartals schon im Resturlaub waren. Danach wollte er sich einer irgendeiner Schaustellertruppe anschließen. Keine Ahnung, was aus ihm geworden ist.

Was ich damit sagen will: Theoretisch braucht man zwar als GWDL gar keine Wohnung, faktisch gibt es aber Probleme, wenn man keine hat. Eines ist, dass die Wäscherei in der Kaserne nur die Uniform, aber kein Zivilzeug wäscht (war jedenfalls damals so), so dass der Kamerad, ohnehin kein Freund des Duschens, in Zivil bestialisch stank. Außerdem wusste er nie, in welches Fach seines Spindes er den Fernseher und die Playstation packen sollte.
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Aloha ihr lieben Leut,wenn ich gewusst hätte was meine Frage auslöst hätte ich Dr. Sommer gefragt.  ;D Schlammtreiber, was dein Volk betrifft mag ich dir recht geben und wie du das nun nennen willst von wegen Paragraph oder weiß der Geier auch.Bei Verfassung widerspreche ich allerdings ,denn Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!! ,wie es ja auch groß vorne draufsteht. So nu hab ich auch mein Senf dazu gegeben,



P.S:  ICH BIN AUSGEMUSTET WORDEN  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D 
P.S.2: Ganze aufregung umsonst
P.S.3:  thema ist beendet  ::)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Andi am 25. April 2007, 22:39:06
Zitat von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Bei Verfassung widerspreche ich allerdings ,denn Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!!

Welche seit der Vereinigung der beiden deutsche Staaten gemeinhin als Verfassung gilt, da aus der Präambel des Grundgesetzes hervor ging, dass das Grundgesetz als Übergang bis zur Vereinigung zu sehen ist und dann durch eine (neu zu schaffende) Verfassung ersetzt werden sollte.

Gruß Andi
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 26. April 2007, 08:13:39
Zitat von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!!

Wie Andi bereits richtig bemerkte: hatte.
Seit dem 03.10.1990 ist das Grundgesetz die Verfassung Deutschlands  ;)

(keine Sorge, ich studier den Schmarrn, solch basic-Fehler unterlaufen mir daher nicht)  :D
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Dennis812 am 26. April 2007, 08:23:49
Zitat von: schlammtreiber am 26. April 2007, 08:13:39
Zitat von: Kain1984 am 25. April 2007, 21:25:11
Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein GRUNDGESETZ!!!!

Wie Andi bereits richtig bemerkte: hatte.
Seit dem 03.10.1990 ist das Grundgesetz die Verfassung Deutschlands  ;)

(keine Sorge, ich studier den Schmarrn, solch basic-Fehler unterlaufen mir daher nicht)  :D

Jura? PoWi? WirtschaftsRECHT? Interessiert mich nur mal...von mir aus auch per pm  ;)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 26. April 2007, 08:25:52
PoWi  ;)
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: madu am 26. April 2007, 09:54:37
SCHLAMMI FOR PRESIDENT

;D ;D ;D
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 26. April 2007, 10:17:33
Armes Deutschland und umliegende Gebiete  :D
Titel: Re: Existenzangst durch Wehrdienst
Beitrag von: Gräfin am 26. April 2007, 10:49:16
Zitatkeine Sorge, ich studier den Schmarrn, solch basic-Fehler unterlaufen mir daher nicht
auch basic-fehler können mal unterlaufen. (nicht dass du jetzt nen fehler gemacht hättest, ich meine das nur allgemein)
ich wollt das nur mal anmerken. denn es können hier alle fehler machen. feddisch!