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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Klaus am 01. April 2007, 14:05:56

Titel: Schriftliche Zusage??
Beitrag von: Klaus am 01. April 2007, 14:05:56
Hey ihr schlauen Leute!

Hier eine Frage:

In meinen Unterlagen der Musterung steht wie folgt:

"Aufgrund ihrer schulischen Ausbildung stelle ich Sie einschließlich bis zum 20.07.2007 vom Wehdienst zurück.Danach stehen Sie dem Grundwehrdienst zur Verfügung."

==>Reicht das als schriftlicher Beschei, nicht am 02. Juli diesesn Jahres gewogen ztu werden aus, so dass ich meinen Sommer verplanen kann(Praktikum, Urlaub oder so..)????

Danke im Vorraus für eure Hilfe.
eurer klaus:)
Titel: Re: Schriftliche Zusage??
Beitrag von: StOPfr am 01. April 2007, 16:31:49
Was möchtest Du denn noch haben  ???? Vielleicht einen persönlichen Brief von Herrn Jung  ;D?
Geh mal davon aus, dass dieser Bescheid ok ist. Wenn man Dich bis zum 20. Juli zurückstellt, wirst Du sicher nicht zum 2. Juli eingezogen. So fair ist die Bw allemal.
Ich wünsche dann mal einen schönen Sommer.
Titel: Re: Schriftliche Zusage??
Beitrag von: madu am 02. April 2007, 10:30:29
Zitat von: Klaus am 01. April 2007, 14:05:56

==>Reicht das als schriftlicher Beschei, nicht am 02. Juli diesesn Jahres gewogen ztu werden aus...

Nun ja, zur BW musst du diesen Sommer nicht! Ob du aber mal gewogen wirst, kann dir hier sicherlich niemand sagen.  ;) ;D