Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Eigentlich habe ich vor, über die Bundeswehr zu studieren und mich damit als Zeitsoldat verpflichten zu lassen.
Nun war ich neulich beim Augenarzt und der hat mir eine einschränkung im räumlichen sehen(auch im nahbereich) attestiert.
jetzt wollte ich wissen ob das bei meiner bewerbung zum OA hinderlich sein kann, oder ob das allgemein hinderlich ist, wenn man zur bundeswehr will.
was für einschränkungen hat man dann, z.B. auch bezüglich der truppenteil-wahl?
ich würde mich über antworten freuen,
gruß.
Zitat von: Twipsy am 04. April 2007, 12:46:21
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Eigentlich habe ich vor, über die Bundeswehr zu studieren und mich damit als Zeitsoldat verpflichten zu lassen.
[...]
Es heißt "...zu verpflichten".
Sprich mit deinem WDB, bewirb dich und beantrage ggf. eine Art-Vorab-Musterung - denn man wird dir hier nichts genaues sagen können, da solche entscheidung auch häufig von Fall zu Fall variieren. Eine Fehlerziffer wirst du definitiv bekommen, jedoch muss das nciht mit einer Untauglichkeit einhergehen.
Bei der Polizei würde es nicht gehen (zumindest in Hessen), ich denke nicht, dass dies bei der Bundeswehr genau so ist, wofür gibt es aber die Musterungsärzte? :)
Die Antwort ist recht einfach und lautet: Bei Abschwächung des Diskriminationsvermögens für das räumliche Sehen um mehr als 100 Winkelsekunden ist auf Tauglichkeitsgrad 2 zu erkennen. Bei aufgehobenem Sterosehvermögen auf Grund alternierender oder einseitig fixierter Exklusion ist auf Tauglichkeitsgrad 3 zu erkennen.
Was heisst das im Klartext: Tauglichkeitsgrad 2 ist mit entsprechenden Einschränkungen für die Verwendung theoretisch möglich, Tauglichkeitsgrad 3 ist für den aktiven Dienst ausgeschlossen.