Bin in einem aktiven Bataillon auf einem gespiegelten Dienstposten (Personalreserve) eingeplant. Nun bietet mir das Bataillon auch die Einplanung auf einem sogenannten V-Dienstposten der Alarmreserve an. Allerdings dann als Stellvertreterdes aktiven Dienstposteninhabers. Die Stelle ist aber laut STAN fest in der Komapnie. Beide Stellen sind vom Dienstgrad und ATN-Voraussetzungen gleich.
Welche Auswirkungen hätte das auf spätere Beförderungen bzw. Einplanungen und Verwendungen? Hat das jemand Erfahrungswerte? Oder andersherum gefragt. Welcher der Dienstposten kann als sicherer im Hinblick auf weitere Strutkturänderungen bei der Reserve angesehen werden.