Hallo... Ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle... Ich habe grade mein Abitur gemacht und bin mir nicht schlüssig was ich nun vorhabe. Da eine Möglichkeit die von mir in Erwägung gezogen wird auch die Offizierslaufbahn beim Bund ist , ich mir aber gerne während des 9 Monatigen Zivildienstes über meine Zukunft klar werden würde , weiss ich nicht was ich tun soll.
Nun also meine Frage: Ist es möglich vorerst zu verweigern und dann mit einem Gesinnungswandel bspw. im nächsten Jahr zu argumentieren und sich bei der OPZ zu bewerben?
Mfg und vielen Dank im Vorraus,
ThorbenW
Die Chancen stehen in einem solch skizzierten Fall wohl denkbar schlecht!
Gibt es einen konkreten Grund, weshalb du nicht während des Grundwehrdienstes "über deine Zukunft" KLarheit gewinnen kannst - nebenbei bekommst du schonmal einen Einblick und bewirbst Dich nicht in den blauen Dunst.
Nebenbei: Da darfst nur durch Gewissensgründe den Dienst verweigern!
Danke erstmal für die schnelle Antwort.. Einen triftigen Verweigerungsgrund habe ich, da er jedoch sehr familiär und persönlich ist möchte ich ihn nicht im Internet ausführen!
Meine These mit der ich mich im Fall des Falles noch für eine Bewerbung bei der OPZ entscheiden würde, wäre, dass ich bei meiner Verweigerung aus familiären Gründen kurzschlussartig reagiert habe und nun in dem Jahr des potentiellen Zivildienstes meine Entscheidung überdacht habe. Somit eine Art Gesinnungswandel!
Mfg
ThorbenW
Zitat von: Thorbenw am 29. April 2007, 21:17:39
Danke erstmal für die schnelle Antwort.. Einen triftigen Verweigerungsgrund habe ich, da er jedoch sehr familiär und persönlich ist möchte ich ihn nicht im Internet ausführen!
Hm, ok, kein Problem!
ZitatMeine These mit der ich mich im Fall des Falles noch für eine Bewerbung bei der OPZ entscheiden würde, wäre, dass ich bei meiner Verweigerung aus familiären Gründen kurzschlussartig reagiert habe und nun in dem Jahr des potentiellen Zivildienstes meine Entscheidung überdacht habe. Somit eine Art Gesinnungswandel!
Hm, sehr wohl ein Problem - schließlich führst du allein mit der Auseindersetzung einer Bewerbungsmöglichkeit als SaZ jeden Verweigerungsgrund ad absurdum! Wie sich das liest, "planst" du ja regelrecht einen Sinneswandel - was interpretatorisch damit einhergeht, dass deine Gründe nicht so schwerwiegend sein können.
Niemand wird die hier kritisieren, wenn Du von den im Gesetzt genannten Gründen Gebrauch nimmst - nur wie von dir beschrieben, wirkt das Ganze sehr unglaubwürdig.
"Familiäre Gründe" sind kein Grund, um den Dienst an der Waffe verweigern zu können. ;)
Denn bei den Gewissensgründen kommt es ausschlißlich auch das subjektive Gewissensempfinden des Einzelnen an.
Gruß Andi
Ich muss mich der Auffassung von Dennis812 anschließen. Da wäre einerseits die Frage warum Du Dir keine Klarheit während des GWD verschaffst (das wäre normal, wenn man die Bewerbung bei der OPZ im Auge hat), und da wäre andererseits diese sehr verquere Zukunftsplanung rund um Ausreden, vorgeschobene Gründe und einen jetzt schon feststehenden Gesinnungswandel - während wir hier den Eindruck haben können, dass Du einfach nicht weißt was Du willst und Dir alle Türen offen halten möchtest.
Wenn Du tatsächlich einen triftigen Verweigerungsgrund haben solltest, dann müsste er eine Bewerbung bei der OPZ ausschließen...
Zitat von: StOPfr am 29. April 2007, 23:22:24
während wir hier den Eindruck haben können, dass Du einfach nicht weißt was Du willst und Dir alle Türen offen halten möchtest.
...
Wenn Du tatsächlich einen triftigen Verweigerungsgrund haben solltest, dann müsste er eine Bewerbung bei der OPZ ausschließen...
Danke erstmal erneut für eure Hilfe!
Zu der erstgenannten Sache von dir... Im wesentlichen stimmt was du sagst.
Zur zweiten.. Der Verweigerungsgrund ist zwar familiär, bezieht sich aber voll und ganz auf mein Gewissen (@Andi), jedoch "plane" ich ,wie ihr zu Recht sagt, im Falle einer Entscheidung für die OPZ den Verweigerungsgrund als Kurzschlussreaktion darzustellen und würde vorgeben, mir in dem vergangenen Jahr darüber klar geworden zu sein, dass die Entscheidung falsch war.
Dass der Verweigerungsgrund also nur vorgesetzt ist, gebe ich gerne zu.
Mfg, ThorbenW
ZitatDass der Verweigerungsgrund also nur vorgesetzt ist, gebe ich gerne zu
Was auch Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung (bzw. Nichteignung) als Offizieranwärter zulässt.
Du solltest dir darüber im Klaren sein, das du nicht den leichten Weg gehen kannst.
Du willst (evtl.) Soldat werden-mit allen Konsequenzen.
Jetzt damit anzufangen, dich um gesetzlich vorgeschriebene Pflichten herumzudrücken, indem du falsche Tatsachen vorlügst, ist eine schlechte Grundlage, um dasselbe Gesetz anschließend tapfer zu verteidigen.
Zitat von: ThorbenW am 30. April 2007, 00:25:08
Dass der Verweigerungsgrund also nur vorgesetzt ist, gebe ich gerne zu.
Dann noch viel Erfolg im weiteren Leben...
...dicht