Da bist du eigentlich selber schuld. Wenn du auf die Aussage eines Arztes stützt der dich nicht mal untersucht hat und dnan alles in die Wege leitest
Und T6 ist als Reserverist verwendungsfähig das trifft auf dich schon mal gar nicht zu!.
So wie es aussiehst muß tdu wohl deinen Wehrdienst zu Ende machen.
Zitat von: PowerS am 04. Mai 2007, 12:35:21dann der nächte Tag bei unserem BW arzt der is echt cool drauf,er sagte zum mir du wirst t6 bekomm
T6 ist im Prinzip "tauglich für Volkssturm" und eigentlich nur eingeführt worden, um "alten" Reservisten mit T3 ein "Weiterleben" in der freiwilligen Reservistenarbeit zu ermöglichen.
ZitatICh kann da gegen wiederspruch einlegen. und jetzt kommt der punkte, ? wie mache ich das ? bzw Was muss ich schreiben ?
Wenn du am Montag zu deinem Disziplinarvorgesetzten musst, dann frag ihn das! Er wird da sicherlich mehr Ahnung von haben, oder dich an jemanden (Spieß) verweisen können, der davon Ahnung hat.
Zitatoder würdet ihr mir jetzt er zu einem KDV raten.?
Da die Entscheidung nichts mit deinem Gewissen zu tun hätte - nein?
ZitatKönnte ihr mir ein paar rateschläge geben was ich montag zu tun hab?
Ich persönlich würde, nur von deiner Schilderung ausgehend, Beschwerde einreichen - zumindest ist es doch extrem fragwürdig, dass sich zwischen der Diagnose und der "Urteilsfindung" bezüglich Tauglichkeitsgrad ein Zeitraum von 3 1/2 Monaten erstreckt. Auch das nach deiner Beschreibung "sinnfreie Einbestellen des Delinquenten" mit anschließendem "Verlust" der Akten ist etwas, was so nicht sein kann. Besonders nicht, wenn es mehrere Personen über einen derartig langen Zeitraum betrifft!
Ansonsten hatte mailman ja schon was dazu geschrieben: Wenn du nichts schriftliches hast und dich auf Grund irgendwelcher angeblichen mündlichen Stellungnahmen in irgendwelche "Abenteuer" stürzt, bist du zumindest mit schuld, wenn es anschließend zu Problemen kommt, sobald sich diese Stellungnahmen als falsch herausstellen.
Und ich weiss zwar nicht, in welcher Form du dir "alles neu aufgebaut hast" was die Arbeit angeht - aber wenn das bedeutet, dass du derzeit mit KzH einer Arbeit nachgehst, könnte das eventuell ein Dienstvergehen und damit disziplinarrechtlich zu würdigen sein ... Denn gleichzeitig eine Krankschreibung und eine zivile Arbeit passt irgendwie nicht so wirklich zusammen und würde auch "im Zivilen" wenigstens zur Abmahnung oder der direkten Kündigung führen.
Wenn es anders gemeint war, habe ich nichts gesagt ;)