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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: ChriFu am 06. Mai 2007, 10:59:02

Titel: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: ChriFu am 06. Mai 2007, 10:59:02
Guten Tag

Ich bin zur Zeit auf dem Sogenannten B-Anf. Lehrgang
und soweit siehts ganz rosig aus, nun möchte ich mich mal etwas schlau machen.

Wenn ich die Diestfahrerlaubnis bekommen habe, kann ich diese ja
auf das Zivile umschreiben lassen.

Ich bin in Dornstadt Stationiert und habe meinen Wohnsitz aber in Berlin,
nun zu meiner Frage:

Kann ich auch in Ulm zum Landratsamt gehen, was für mich natürlich wesentlich
praktischer wäre, oder muss ich in Berlin zum Amt gehen, was ein Umweg von 700 Km wäre ?


Mit bestem Gruß
Chris
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: Timid am 06. Mai 2007, 11:09:38
Zitat von: ChriFu am 06. Mai 2007, 10:59:02Kann ich auch in Ulm zum Landratsamt gehen, was für mich natürlich wesentlich praktischer wäre, oder muss ich in Berlin zum Amt gehen, was ein Umweg von 700 Km wäre ?

http://bundesrecht.juris.de/fev/__73.html

Zuständig ist (natürlich) die Fahrerlaubnisbehörde, die für deinen Wohnort (also Berlin) zuständig ist.

Allerdings wird in dem oben angegebenen Paragraphen im Abschnitt 2 auch davon gesprochen, dass Anträge auch von "auswärtigen" entsprechenden Behörden behandelt und erledigt werden können (natürlich nur mit Zustimmung der eigentlich zuständigen Behörde).
Dementsprechend könntest du einfach mal telefonisch in Berlin bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob etwas dagegen sprechen würde, wenn du in Ulm zur Fahrerlaubnisbehörde gehst. Wenn nichts dagegen spricht, unbedingt den Namen des Sachbearbeiters in Berlin notieren, oder das alles direkt schriftlich abhandeln ;)
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: ChriFu am 06. Mai 2007, 11:14:17
Besten Dank !,

das war die Information die ich nicht gefunden habe.

Gruß
Chris
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: erdpichel am 17. Mai 2007, 17:29:37
stimmt es eigentlich, dass es ab 2008 nicht mehr so einfach sein soll, den BW-schein in einen zivilen umwandeln zu lassen!? hab ich die woche von einem kameraden gehört!
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: wolverine am 24. Mai 2007, 17:52:11
Dieses Gerücht verbreiten zivile Fahrlehrer seit bestehen der Bw. Bisher ist die Gesetzeslage anders. Ob sie sich ändert? Who knows - wenn ein Fahrlehrer Verkehrsminister wird, bestimmt!
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: grä-ohne-passwort am 24. Mai 2007, 23:37:37
Huhu wolve
Also hat es sich gesetzlich noch nicht geändert? Das ist gut, dass du das mal so direkt gesagt hast.  Ich hatte jetzt irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo, deswegen kann ich keine Quellenangabe geben), dass seit 1.1.07 die BW-Führerscheine nicht mehr ins Zivile übertragen werden können.
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: Timid am 25. Mai 2007, 13:22:42
Guckst du hier: http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=11390.msg97028#msg97028
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: Gräfin am 25. Mai 2007, 13:36:22
*rofl*
Timid du bist gut. Genau da hatte ich es gelesen. (glaub ich)
Wie war das? Gedächtnis wie ein Sieb. *zuzwinker*
Danke dir
Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: Flexscan am 25. Mai 2007, 15:09:48
Der Kamerad dort hat leider keine näheren Angaben zu Quellen gemacht.

Zitat von: OSHTyp am 24. Mai 2007, 09:19:25
Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden

Mir persönl sind zwei Fälle bekannt, in dem das umschreiben der BW-Führerscheine weiterhin möglich ist.

Titel: Re: Bw Führerschein Umschreiben lassen (Landkreis)
Beitrag von: wolverine am 26. Mai 2007, 11:24:50
Eine Quelle nennt man dort auch nicht.
Also aktueller § 27 FeV: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__27.html Ist noch möglich!
Wer anderes sagt, möge es belegen!


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