Moin!
Wann erhalte ich meine Dienstbrille. Ich wurde bereits gemustert (T2) und habe eine Sehbehinderung. Wie ich bereits gelesen habe, darf man keine Privatbrille beim Wehrdienst verwenden, sondern man bekommt wohl ein Rezept für eine etwaige Dienstbrille. Nach der Musterung habe ich kein Rezept erhalten. Auch bei meinem Einberufungsbescheid war kein Vermerk auf das besagte Spekuliereisen vorhanden. Das bedeutet, aber ich würde den Dienst ohne Dienstbreuler und mit meinem Privatbreuler antreten. Was soll ich jetzt tun? Ich habe keine Lust gleich dumm aufzufallen, weil ich noch keine Dienstbrille habe.
P.S.: Woher weiß ich eigentlich meine Verwendung? In der Einberufung war auch das nicht vermerkt.
Ca. die ersten 2 Wochen musst du sogar mit deiner Privatbrille herumlaufen, weil du das Rezept erst bei der medizinischen Untersuchung in den ersten Tagen der AGA erhältst. Dann musst du damit ja noch zum Optiker, Brille bestellen, anfertigen lassen etc. Damit du dann nicht Blind durch die Gegend, läufst wirst du zwangsläufig deine Privatbrille tragen. Denn nur so bist du voll Dienstfähig. Wir hatten sogar einen Fall, dass die Privatbrille im Dienst(Dienstbrille war noch nicht fertig) kaputtging. Der Kamerad hat den Reperaturpreis der Brille erstattet bekommen. Also keine Sorgen machen!!
So ist es! Bis zum Erhalt der Dienstbrille gilt Deine reguläre Brille als Dienstbrille, was nur relevant wird, wenn ein Schaden entsteht.
Muss man denn die Dienstbrille selber zahlen, nur teilweise (also z.B. nur Gestell) oder werden die Kosten ganz übernommen?
Wenn du nur ein stink normales Kassengestell und "normale" Gläser nimmst kostet dich der Spaß nix. Aber jeder andere Schnick Schnack z.B. Entspiegeln oder Kunststoffgläser mußt du aus eigener Tasch löhnen...
Die Bundeswehr hat AFAIR seinerseit einen Betrag von etwa 35 € übernommen. Um den Dreh müsste die Summe noch stimmen. Wenn Du dann Sonderwünsche hast oder ein teures Gestell nimmst, zahlst Du die Differenz selbst.
naja, es gibt da noch einige Anforderungen an die Brille.
Schwerentflammbar, bestimmtes Brillenglas und noch nen paar andere Sachen. Weiss jetz nicht. Aber das kann dir dann dein Optiker sagen dem du den Wisch von der Bundewehr in die Hand drückst.
wenn du Sonderwünsche hast, musste etwas draufzahlen.
*lol* Bestimmtes Brillenglas und schwer entflammbar ist das lustigste, was ich seit langem dazu gehört habe. ;)
Wichtig ist, dass die Brillengläser nicht selbsttönend sind und das Brillengestell die Gläser voll einfasst. Weiterhin dürfte eine dezente Farbgebung sich wohl von selbst erklären. ;)
Was man an Entspiegelung haben will zahlt man selbst, ebenso wie Kuststoffgläser.
Und der Optiker hat in der Regel von Dienstbrillen gar keine Ahnung!
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 11. Mai 2007, 20:28:07
Und der Optiker hat in der Regel von Dienstbrillen gar keine Ahnung!
Was meinst du denn damit ?!?
Irgendwie habe ich das gefuehl das hier einige bei "Dienstbrille" gleich an "bw einfach, guckloecher zwei" denken....
Eine Dienstbrille ist die die dir der Dienstherr bezahlt (und dann auch fuer schaeden in der Dienstzeit dafuer aufkommt).
Randlose Brillen waren zu meiner Zeit beim Bund noch nicht "state of the art"....aber das die mehr als 1-2 ueberleben kann ich mir nicht vorstellen....
Lustig war in der Grundi (Sommer 1991 in Westerland....war das schoen...) beim ABC-Alarm ob ich immer so lange brauchen wuerde....als ich dann meinte "ich muss ja noch die dienstlich gelieferte Brille in die dienstlich gelieferte Huelle packen.......war Ruhe...
Aber nach so 4-5 mal war ich schneller als einige ohne Brille, passte also schon....
*lach* schnelller....ich werde nie vergessen wie der ausbilder des zugs unter uns sauer war weil von uns leute schneller unten angetreten waren als leute aus seinem zug....
Zitat von: Andi am 11. Mai 2007, 20:28:07
*lol* Bestimmtes Brillenglas und schwer entflammbar ist das lustigste, was ich seit langem dazu gehört habe. ;)
Bestimmtes Brillenglas!?
Gemäß Zentraler Dioptrinvorschrift (ZDv, 17/4) muss das Glas so beschaffen sein, dass Vorgesetzte etwas größer wirken, der Feind aber erheblich kleiner aussieht... ;D
Zitat von: Andi am 11. Mai 2007, 20:28:07
*lol* Bestimmtes Brillenglas und schwer entflammbar ist das lustigste, was ich seit langem dazu gehört habe. ;)
Und der Optiker hat in der Regel von Dienstbrillen gar keine Ahnung!
tja, kleiner Mann, aber es ist so...
ich weiss ja nicht was für einen Optiker du hast, aber meiner hatte schon etliche Fälle was Dienstbrillen betrifft.
So kann man keine x-beliebigen Gestelle für den Seegefechtsdienst wählen. Zudem durften meine Gläser zusätzlich
nicht geschliffen werden.
Es geht hier nicht nur um die Kostenübernahme des Dienstherren. Die Brille sollte ihren Zweck erfüllen.
Zitat von: StOPfr am 12. Mai 2007, 10:37:48
Gemäß Zentraler Dioptrinvorschrift (ZDv, 17/4) muss das Glas so beschaffen sein, dass Vorgesetzte etwas größer wirken, der Feind aber erheblich kleiner aussieht... ;D
*brüüüüüüüüüüüüüüüllllllllllll*
*lachend am teppich rumbeiß*
Zitat von: moskito am 13. Mai 2007, 15:34:20
tja, kleiner Mann, aber es ist so...
Soso, ich empfehle da eher das Merkblatt vom Sanitätsdienst oder ein Blick in die entsprechende Vorschrift. ;)
Gruß Andi
Jetzt hab ich doch mal noch eine Frage:
Was ist denn besser in der Aga, die Dienstbrille oder private Kontaktlinsen?
Weil ich mir halt vorstellen kann, dass eine Brille in manchen Situationen sehr hinderlich ist.
Beispielsweise bei Regen oder ABC-Alarm?!
Und bei mir ist es ganz besonders:
Ich müsste meine Brille nur zum Lesen und Autofahren tragen (laut Augenarzt). Ich trag sie aber den ganzen Tag, da ich eben 9 Stunden am PC sitzen muss (Beruflich bedingt). Davor und danach Auto fahre ...
Könnte jetzt der Spieß,- Zug,- oder Gruppenführer mir vorschreiben meine Brille auch im Feld zu tragen?
Es geht nicht um besser oder schlechter, sondern darum, wie das in der Dienstvorschrift geregelt ist. Bei der Abfassung der Dienstvorschrift hat man sich bemüht, den soldatischen Erfordernissen, also beispielsweise auch Berücksichtigung von ABC-Alarm u.ä., gerecht zu werden.
In der Diskussion hier wurde ja deutlich, dass die Tragevorschriften in den Einheiten tatsächlich unterschiedlich interpretiert werden. Das kann, wenn es tatsächlich einmal Probleme (Unfälle usw.) geben sollte, zu Schwierigkeiten in haftungsrechtlicher Hinsicht führen:
Reicht es dann aus wenn der KpChef die Kontaktlinsen erlaubt, sie aber lt. Dienstvorschrift verboten sind? Meiner Meinung nach reicht es nicht aus...
>> Andi und wolverine können die möglichen Rechtsfolgen besser beurteilen.
Die Frage ist ob man die Brille immer oder nur zum führen von KFZ braucht .
Ich brauche seit meinem 16. Lebensjahr eine Brille nur zum (damals Mopet) fahren .
Da dies im Führerschein und dann auch im Dienstführerschein stand muste (brauchte ) ich diese NUR zum fahren tragen .
Zum schießen etc habe ich nie eine getragen , nichma im zivilen .
Aber für die Leute die immer eine brauchen is das schwieriger .
In meiner Zeit als Ausbilder hatten meine "Brillenträger" eigentlich keine Probleme damit . Zumindest haben sie mir nichts gesagt . Außer die Sache mit dem ABC-Alarm , da haben meist die Hilfsausbilder oder Ausbilder darauf geachtet das die Brillen der Rekruten nicht zu Bruch gehen .
Wer eine Dienstbrille bekommt , bekommt auch eine für die ABC-Maske . Denn es sieht auch sehr blöd aus wenn eine andere führen müssen .
ALSO...Gruppenführer...Zugführer...Truppenarzt fragen oder auf Probleme ansprechen .
Von Kontaklinsen kann ich in der AGA nur abraten !!
Zitat von: StUffz d.R. am 15. Mai 2007, 12:34:09
Von Kontaklinsen kann ich in der AGA nur abraten !!
Mit welcher Begründung?
Ich hab meine Linsen wie manch anderer auch während der AGA ohne Probleme getragen. Mich würde immer noch die Vorschrift interessieren, da eine Suche hier im Forum erfolglos gelieben ist.
Mir ist hierzu während meiner ganzen Dienstzeit nichts bekannt gewesen.
Vielleicht kann ja jemand mal die Vorschrift dazu hier einstellen. Ich bin immer noch der Meinung das Linsen nicht verboten sind, lasse mich aber gern eines besseren belehren 8)
In der Allg. Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist in § 10 unter 2. immerhin von Kontaktlinsen die Rede, die bei entsprechender medizinischer Indikation nur auf Verordnung eines Facharztes/einer Fachärztin für Augenkrankheiten der Bw beschafft werden...
Diese dürfen ja wohl auf jeden Fall getragen werden. Bleibt die Frage, wann Kontaktlinsen aufgrund medizinischer Erfordernisse verschrieben werden oder ob entsprechende Regelungen inzwischen generell als "Trageerlaubnis" zu verstehen sind.
Die Vorschrift ist mir auch bekannt, aber da geht es ja mehr darum das nur Ärztlich verschrieben Linsen bezahlt werden. Damit nicht jeder Soldat sich alle 6 Monate Kohle für Linsen beim Refü abholt.
Bei bestimmten Augenkrankheiten z.B. Hornhautverkrümmung ist das tragen von sogenannten Haftschalen(Kontaklinsen) nötig.
Aber wie gesagt ein generelles Verbot für das tragen von Linsen war mir bisher noch nicht bekannt. Habe bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts von einer Vorschrift die das tragen von Linsen im Dienst verbietet gehört oder gelesen. Ich hab natürlich auch mit Kameraden darüber gesprochen, aber selbst hierbei kamen wir nur zu dem Ergebniss das wir keine Vorschrift dazu kennen ;D ;D
moin
@Fiestaman
Aus Eigener Erfahrung als GrpFhr .
Bei einem 2 tägigem Gefechtsmarsch hat ein Rekrut am ersten Tag eine seiner Linsen verloren . Dieser ist dann halb blind mit uns durch die Wälder gestolpert .
Halb blind is ja nicht so schlimm. Je nachdem welche Linse fehlte konnte er ja immer noch entweder die linke oder rechte Flanke sichern ;D
Zitat von: StUffz d.R. am 21. Mai 2007, 10:00:00
moin
@Fiestaman
Aus Eigener Erfahrung als GrpFhr .
Bei einem 2 tägigem Gefechtsmarsch hat ein Rekrut am ersten Tag eine seiner Linsen verloren . Dieser ist dann halb blind mit uns durch die Wälder gestolpert .
Für solch einen Fall packt man sich normal auch seine Dienstbrille ein ;)
Zitat von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 16:58:38
Zitat von: StUffz d.R. am 21. Mai 2007, 10:00:00
moin
@Fiestaman
Aus Eigener Erfahrung als GrpFhr .
Bei einem 2 tägigem Gefechtsmarsch hat ein Rekrut am ersten Tag eine seiner Linsen verloren . Dieser ist dann halb blind mit uns durch die Wälder gestolpert .
Für solch einen Fall packt man sich normal auch seine Dienstbrille ein ;)
Und unter anderem um sicherzustellen, dass meine Soldaten durch den Dienst nicht finanziell geschädigt werden verbiete ich aus Fürsorgegründen das Tragen von Kontaktlinsen während des Dienstes/Gefechtsdienstes.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 18:59:39
Und unter anderem um sicherzustellen, dass meine Soldaten durch den Dienst nicht finanziell geschädigt werden verbiete ich aus Fürsorgegründen das Tragen von Kontaktlinsen während des Dienstes/Gefechtsdienstes.
::)
Ich hoffe das mir ein derart "führsorglicher" Vorgesetzter erspart bleibt. ::)
Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 18:59:39
Und unter anderem um sicherzustellen, dass meine Soldaten durch den Dienst nicht finanziell geschädigt werden verbiete ich aus Fürsorgegründen das Tragen von Kontaktlinsen während des Dienstes/Gefechtsdienstes.
Gruß Andi
Also einen so fürsorglichen Vorgesetzten habe ich in meiner ganzen Dienstzeit noch nicht getroffen ;D ;D
Das Thema ist zwar schon älter, aber ich buddel es trotzdem nochmal aus.
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass die Gläser umrandet sein müssen? Habe eigentlich vor mir eine Sportbrille als Dienstbrille anzuschaffen. So eine Brille sollte robust genug sein denke ich, eventuell sogar robuster als eine normale Brille. Mir ist klar, dass ich nur einen gewissen Betrag erstattet bekomme und für den Rest selber aufkommen muss.
Ja gibt es- weiss zwar jetzt nicht genau welche. Müsste aber die Heilfürsorgevorschrift (ZDv60/7)sein.
Hm schade, dann würde eine Sportbrille mit bruchsicherem Glas ja doch ausscheiden zumindestens mit den Gestellen, die mir bis jetzt gefallen haben.
Dir steht ja frei, eine private Brille zu kaufen. Falls mit der allerdings was sein sollte, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Achso, ich dachte die Vorschrift würde aussagen, dass im Dienst nur eine Brille mit vollumrandeten Gläsern getragen werden darf.
Jein- die Dienstbrille muss umrandet sein. An sich sollst du natürlich die Dienstbrille im Dienst tragen.
Gut jetzt hates glaube ich klick gemacht.
Ich bekomme ein Rezept für eine Dienstbrille, das Aussehen der Dienstbrille ist geregelt. Wenn ich mit dem Rezept mir eine Brille verschaffe die der Vorschrift nicht entspricht, habe ich "im Fall des falles" Pech gehabt, wenn sie zu bruch geht. Aber ein Dienstvergehen würde ich nicht begehen?
Ne, so passt es nicht.
Mit dem Brillenbestellschein musst du dir eine Dienstbrille besorgen. Diese hat bestimmte Anforderungen zu erfüllen- eben kompletter Rand und nicht selbsttönend. Ansonsten kannst du für eine bessere Aussstattung zuzahlen. Wenn die kaputt geht, werden allerdings die Zuzahlungen nicht erstattet. Sondern nur die Reparatur bzw. Ersatz zu den Bw-Tarifen.
Diese Brille musst du beim Truppenarzt vorzeigen und der unterschreibt, dass die Brille den Anforderungen erfüllt. Wenn die Brille den Anforderungen nicht entspricht, wird die Bundeswehr nichts zahlen und du bleibst komplett auf den Kosten sitzen- der Brillenbestellschein bleibt dann quasi weiter nicht-eingelöst.
Diese Brille sollst du natürlich im Dienst tragen (Vorteil von den vollumrandeten Brillen: Wenn ein Glas kaputt geht, bleibt die Brille stabil und du kannst zumidnest mit dem 2. Glas wenigstens halbwegs sehen.
Zusätzlich kannst du dir aber eine private Brille kaufen. Die Kosten hierfür musst du komplett selber tragen. Ob es toleriert wird, dass du die im Dienst trägst, entscheidet der Vorgesetzte. Wenn diese Brille kauputt geht oder beschädigt wird, bleibst du komplett auf den Kosten sitzen.
Ich habe vor, mir die Tage eine neue Brille erstellen zu lassen. Diese wollte ich
schon in Hinsicht auf einen möglichen Dienstantritt den
Vorschriften gemäß anpassen lassen.
Gibt es Empfehlungen in Bezug auf Fa., Modelle, Gestelle oder auch Gläser, die sich besonders
im Sport oder in Hinsicht auf den alltäglichen Dienst bewährt haben?
:o ;D
Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation, ich war im Znwg und habe dort den Sehtest gemacht war auch alles ok rechtes Auge 100% linkes auge 90% so deren
Feststellung, 3D sehen und Farbe war auch kein Thema.
jetzt zu meiner Frage , da ich als Wiedereinsteller bin werde ich vermutlich nochmal einen Sehtest machen bei Dienstantritt oder ist das falsch ?
Ich habe mir überlegt vorher schonmal zum Optiker zu gehen und mir halt für mich eine Brille zu holen. Denn mich behindert das linke Auge nicht
kann alles sehen Autofahren klappt auch ohne Probleme :) ( wäre ja schlimm wenn nicht )
nur ich weiß halt auch das wenn ich nur mit dem Linken Auge wieder auf diese Ringe beim Sehtest schauen muss das es dann etwas kritisch ist, werde da wohl wieder meine 90% bekommen aber sollte ich mir lieber vor Dienstbeginn eine Brille holen oder lieber den Test beim Bund abwarten
und wenn die dann feststellen Sie brauchen eine Brille mir erst dann eine holen ??
Hat das irgendwelche negativen Auswirkungen für meine Laufbahn, bin eingeplant als Pers Stuffz FA im Stabsdienst.
Sonst gehe ich mal diese Woche zum Optiker :D
über eine Antwort würde ich mich freuen ob lieber vorher drum kümmern oder doch lieber erst beim Bund festellen lassen.
Viele Grüße
Knorkie 1987
Zitat... mir lieber vor Dienstbeginn eine Brille holen oder lieber den Test beim Bund abwarten und wenn die dann feststellen Sie brauchen eine Brille mir erst dann eine holen ??
Wenn bei der Einstellungsuntersuchung festgestellt wird, dass Sie eine Brille benötigen, bekommen Sie ein Rezept vom Truppenarzt und gehen damit zum Optiker. Sie zahlen dann nur den "kleinen Rest" zwischen dem, was die Bundeswehr für eine Brille zahlt und der Kohle, die der Optiker haben will. ;)
ZitatHat das irgendwelche negativen Auswirkungen für meine Laufbahn, bin eingeplant als Pers Stuffz FA im Stabsdienst.
Nee, warum sollte es? Ich kenne mehrere PersUffze mit Brille (und nicht nur PersUffze sondern alle möglichen Soldaten unterschiedlichster Verwendung).
ja gut dann werde ich das mal so machen , ich gehe mal davon aus das ich eine Brille bekommen werde wenn ich nach deren Standards gehe, die ja nicht falsch sind. ich wollte halt nur der Aussage entgehen "da hätte Sie sich ja schon längst selber drum kümmern können".
Aber ich glaube langsam mache ich mich schon in Bezug auf die Eignungsübung selber total verrückt von daher warte ich einfach mal ;)
danke für die schnelle Atwort
Die Sehleistung kann sowieso täglich variieren. Mal ist man nicht ausgeschlafen, mal hatte man viel Stress usw.
90% sollten kein Problem darstellen (wobei das eher 20%-Schritte beim normalen Sehtest sind). Dann bekommst du, wie gesagt, nen Brillenbestellschein, löst den ein und gut ist.
Zitat von: KlausP am 12. Dezember 2011, 16:14:13
Zitat... mir lieber vor Dienstbeginn eine Brille holen oder lieber den Test beim Bund abwarten und wenn die dann feststellen Sie brauchen eine Brille mir erst dann eine holen ??
Wenn bei der Einstellungsuntersuchung festgestellt wird, dass Sie eine Brille benötigen, bekommen Sie ein Rezept vom Truppenarzt und gehen damit zum Optiker. Sie zahlen dann nur den "kleinen Rest" zwischen dem, was die Bundeswehr für eine Brille zahlt und der Kohle, die der Optiker haben will. ;)
ich habe da nur noch eine kurze Frage dazu, da ich den Eindruck habe ein wenig schlechter zu sehen, auch wenn es sich durchaus in Grenzen hält, es ist mir nur im Vergleich mit anderen aufgefallen (Freund von mir kann aus gewisser Entfernung Anzeigetafel für Minutenangaben des ÖPNV lesen,ich erst paar Meter näher), bzw. der Sehtest bei der Musterung war nur mit Konzentration zu "schaffen".
Meinen Sie also damit, dass bei dem Sehtest beim Dienstantritt geprüft wird
ob und
wieviel Dioptrin man auf jeden Auge hat?
Sollte man also ein Brille benötigen, bekommt man dann das Rezept für den Optiker und löst dieses bei der ersten Heimfahrt ein? Habe ich das so richtig verstanden?
Ich bin FWDL23 (nach der AGA Objektschutz)
Nicht ganz- es wird da nur ein normaler Sehtest gemacht. Wenn da raus kommt, dass du schlecht siehst, gibt es 2 Möglichkeiten.
Entweder schickt man dich zum Augenarzt, um die notwendige Brillenstärke zu bestimmen (und zum Abklären, ob sonst was an den Augen ist), oder es wird auf dem Brillenbestellschein angekreuzt, dass die die Bestimmung der Werte durchführen.
Du kannst den Brillenbestellschein entweder zu Hause oder auch bei einem Optiker am Standort einlösen.
aber das ganze wird am ersten dienstfreien Wochenende gemacht? Oder direkt nach der EUF?
darf ich daraus schlussfolgern, dass es kein Entlassungsgrund ist? Jedenfalls wenn ich nicht zufällig sonstwieviele dpt habe, was ich einfach mal nicht annehme.
Nein- die EUF wird ja VOR Dienstantritt gemacht- das hat mit dem Brillenbestellschein nichts zu tun. Die Bundeswehr zahlt für eine Dienstbrille erst ab dem Zeitpunkt, wo du Soldat bist.
Wenn bei der Musterung raus kommt, dass du ohne Brille nicht ausreichend siehst, bekommst du keine Tauglichkeit.
Und ja, wenn sich deine Werte bis zum Dienstantritt zu sehr verschlechtert haben, könntest du auch ausgemustert werden (ist aber sehr selten.
Und nein, du musst dir die Brille NICHT am ersten dienstfreien Wochenende bestellen. Wenn du vorher schon Zeit hast, kannst du das auch am Standort machen.
Tut mir leid wenn ich Ihnen jetzt ziemlich dämlich vorkommen werde, aber ich glaube wir reden möglicherweise aneinander vorbei. Deshalb schildere ich es etwas zusammenhängender.
Ich habe meine Musterung hinter mir, also incl. der EUF am KWEA, habe dort den Sehtest bestanden und bin jetzt schon eingeplant. So wie ich es verstanden habe gibt es am Tag des Dienstantritts eine Art nochmalige Musterung mit Sehtest.
Wenn bei diesem eine geringe Sehschwäche zum Vorschein kommen würde, was würde passieren? Direktes Entlassen mit der Möglichkeit auf erneute Musterung nach X Tagen um evtl zu einem anderen Zeitpunkt eingestellt zu werden, wenn ich die notwendigen dpt durch einen Arzt/Optiker bestimmt bekommen habe und mit Brille als tauglich gemustert werde?
Ich möchte Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe danken:)
In der Zeit wird sich die Sehschärfe ja nicht dramatisch geändert haben. Erst recht wirst du die Grenzwerte der Vorschrift kaum überschreiten. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du den Sehfehler mit einer Brille ausgleichen kannst (das sind, grob gesagt, die beiden Bedingungen in der Vorschrift, die zur Ausmusterung führen.)- also wird man dich kaum direkt entlassen.
Deswegen wird es in 99% der Fälle so sein, dass du nen Brillenbestellschein bekommst und du dir ne Brille besorgst. Wenn man dich vorher (also bevor du den Bestellschein bekommst) noch zum Augenarzt schickt, weiss man ja auch, ob der Sehfehler ausgleichbar ist und dass keine Erkrankung hinter der Sehstörung liegt.
Der Truppenarzt macht übrigens normalerweise keine Musterung, sondern eine Einstellungsuntersuchung (nur, dass wir hier die richtigen Begriffe nutzen)
ok,vielen Dank für Ihre Geduld!
Was ist denn der Unterschied zwischen Musterung und Eignungsuntersuchung? Ich nehme an, dass bei der Einstellungsuntersuchung nur im "Schnelldurchlauf" die Dinge gehandhabt werden, also nur wiegen, messen, Sehtest...?
Meistens werden die üblichen Voruntersuchungen nochmal gemacht (wie du schon sagtest: Hörtest, Sehtest, Pipitest, Wiegen,Blutdruck/Puls), allerdings findet durch den Truppenarzt oft nur eine Befragung oder eine deutlich oberflächlichere Untersuchung statt. Und es werden eben organisatorische Maßnahmen geklärt- Brillenbestellschein, Bestellschein für Schuheinlagen bei Plattfüßen etc.)
Es wird auch kein neuer Verwendungsausweis erstellt (das wäre ein Merkmal der Musterung), sondern nur noch jeweils geschaut, ob der Soldat für die gefragte Verwendung geeignet ist.
ok,super,dankeschön.
Dann brauch ich mir ja keine Sorgen zu machen;)
Hallo ich hab auch mal ne frage...
Also ich besitze bereits eine Brille, die ist aber durch ihr breites Gestell und ihrer Farbe sehr auffällig (weiß) ... weiter hin ist der Rahmen unten offen...
Nun zu meiner frage:
Bekomme ich dann trotzdem son Brillengutschein? Und wenn ja wie hoch fällt der aus? Und welche einschränkungen in sachen farbe und form habe ich dann?
Danke schon mal im voraus :-)
Ja, du bekommst einen Brillenbestellschein für eine Dienstbrille.
Das sind 35€ für´s Gestell. Bei den Gläsern kommt es auf die Werte an.Liegt bei ca. 15-25€ pro Glas.
Farbe und Form sollten nicht zu auffällig sein. Rand muss komplett und stabil sein. Die Gläser dürfen nicht selbsttönend sein.
Danke Ulli76 für deine schnelle Antwort :-)
Muss ich die Dienstbrille dann eigentlich auch später wenn ich dann im Büro arbeite tragen
oder kann ich da auch meine private Brille aufhaben?
Im Büro sollte das doch eigentlich egal sein welche farbe und form die Brille hat oder?
Tag zusammen!
Ich habe auch noch eine kleine Frage zu dem Thema. Ich habe am 02.04.2012 Dienstantritt und mir heute eine neue Brille gekauft. Vor dem Kauf wurde ein Sehtest gemacht, bei dem halt rauskam, dass sich die Stärke auf einem Auge von -1,5 auf -1,75 geändert hat. Bei meinem Eignungstest waren es halt noch die -1,5. Muss ich das jetzt irgendwo mitteilen, btw den neuen Brillenpass losschicken, oder reicht es, den dann zum Dienstantritt mitzubringen?
MfG
Das sollte zum Dienstantritt reichen. Das ZNwG hat keine Unterlagen mehr von Ihnen, die dürften schon in Ihrer AGA-Einheit vorliegen und bei der Einstellungsuntersuchung wird sowieso ein Sehtest gemacht.
Danke für die schnelle Antwort! :)
Ist das ein ziemlich sicheres *sollte* ? :)
100%ig!
Super! Danke! :)