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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Fossil am 10. Mai 2007, 19:44:13

Titel: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: Fossil am 10. Mai 2007, 19:44:13
N'Abend zusammen!

Zuerst mal der momentane Zustand:
Ich bin momentan 19 Jahre alt und befinde mich momentan in einer Ausbildung zum Mechatroniker, 2 Lehrjahr.
Schulabschluss ist der (erweiterte) Realschulabschluss. Überlege momentan jedoch, mich nach der Ausbildung evtl. zu verpflichten. Meine Musterung hatte ich bereits vor knapp 2 Jahren im Zuge des "Schaumburger Modells" (3Jahre Zivile Ausbildung + anschließenden SaZ8 oder 12 in dem Fachbereich des Ausbildungsberufes). In dem Fall wäre es eine Ausbildung zum Fachinformatiker gewesen, nun ist es aber nen anderer Betrieb/Beruf.

Eignung laut ZNwG Nord:
-T2-Musterung (Einschränkungen: kein Fallschirm/Gebirgs-Jäger, Pionier und Wachbataillon)
-Computertest bestanden
-Laut Psychologischem/Militärischem Gespräch für Uffz-Laufbahn empfohlen.
Jedoch wurde aufgrund des o.g. Modells noch kein PFT gemacht

Nun die eigentlichen Fragen:
1.Kann das Ergebnis des Testes aufgrund der Zeit, bei mir wären es dann fast 4 Jahre, ungültig werden?
2.Müssten die ganzen Tests nochmals gemacht werden oder reicht es, nur den Sporttest nachzuholen? - Damals hieß es, er könne auch noch nach der Ausbildung gemacht werden.
3. Wäre es trotz Empf. möglich, als Fw genommen zu werden?

So, das wärs erstmal, danke fürs durchlesen und für die Antworten  ;)
Fossil
Titel: Re: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: erdpichel am 11. Mai 2007, 17:01:18
also, ich kann nix 100%iges sagen, aber ich denke mal, dass du die tests nochmal machen musst!
in 4 jahren ändert sich doch einiges! du hast den test wohl so mit 16 gemacht!? also n 16-jähriger denkt wohl ganz anders als n 20-jähriger und reagiert daher wohl auch ganz anders auf bestimmt fragen!
von daher wird es wohl eine neue prüfung geben, wo dann auch ein neuer verwendunsvorschlag kommen wird (oder eben wieder der selbe)!
was dann aber gesagt wird, ist trumpf! also wenn der psychologe am ende sagt nur Uffz, dann kannst du nicht sagen "ich will aber", sondern dann kannst du wirklich nur Uffz werden und dein glück dann nochmal "aus der truppe heraus" versuchen.....
Titel: Re: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: PICO am 11. Mai 2007, 17:44:30
@erdpichel:

Hierzu hätte ich auch mal eine Frage. Ich wurde ja auch T2 gemustert und habe den PC Test bestanden. Genau weiss ich nicht mehr was bei meinem Gespräch rausgekommen ist. Kann ich dies erfragen? Und bei mir sind die Tests knapp nen Jahr her, werden diese dann noch gewertet oder muss ich bei der Bewerbung als Feldwebel noch einmal die Tests durchlaufen???

gruß Pico


Die Frage gilt natürlich auch allen anderen die mir dabei helfen können ;-)
Titel: Re: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: Lady Aleya X am 11. Mai 2007, 23:38:01
He ho!

Im allgemeinen sind die Test.. wenn die Bewerbung nicht zurück gezogen wurde oder man als untauglich erklärt wurde 3 Jahre gültig. Ergo wenn man abgelehnt wurde und die Bewerbung nicht zurück zieht, kann man erst nach 3 Jahren wieder zum Vorstellungsgespräch kommen. War man allerdings geeignet und hat es auch anderen Gründen gemacht, wird der Test nocheinmal gemacht.

Zu PICO: Du warst bei der Musterung nehme ich an? In diesem Falle müsstest du bei einer Fw Bewerbung alle Teile nocheinmal machen, kann aber auch sein das mal etwas weggelassen wird. Nachfragen wie es aussah kannst du eigentlich immer wenn du deine PK hast.. ohne weiß ich nicht ob das geht..

Gruß Aleya

Titel: Re: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: Fossil am 11. Mai 2007, 23:45:18
ZitatHe ho!

Im allgemeinen sind die Test.. [...]3 Jahre gültig. [...]. War man allerdings geeignet und hat es auch anderen Gründen gemacht, wird der Test nocheinmal gemacht.


Gruß Aleya

Also auf gut Deutsch, den Eignungstest muss/müsste ich dann wiederholen?
okay, danke für die Auskunft  Zwinkernd
Titel: Re: Gültigkeit Eignungstest(ZNwG) und andere Fragen
Beitrag von: Lady Aleya X am 11. Mai 2007, 23:58:56
He ho!
Zitat von: Fossil am 11. Mai 2007, 23:45:18
Also auf gut Deutsch, den Eignungstest muss/müsste ich dann wiederholen?
okay, danke für die Auskunft  Zwinkernd
Korrekt, falls das nicht auch geändert wurde, musst du den Test wiederholen ;D

Gruß Aleya