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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Phillip86 am 11. Mai 2007, 21:35:12

Titel: Führerschein
Beitrag von: Phillip86 am 11. Mai 2007, 21:35:12
hiho
wie sieht es mit dem führerschein aus wenn ich fwdl23 mache? und in eine einheit komme wo ich eigentlich kein führerschein brauche? gibt es da möglichkeiten den während des dienstes oder nach dienst zu machen?

vielen dank

bye
Titel: Re: Führerschein
Beitrag von: toy_soldier am 11. Mai 2007, 22:56:45
nach dienst kannst in deiner freizeit ganz normal in die fahrschule gehen. wenn du nich auf ne stelle kommst, bei der ein führerschein benötigt wird, bekommst von der bundeswehr auch keinen. und falls du noch nich mal B hast, wird es erst recht schwer
Titel: Re: Führerschein
Beitrag von: Dave am 12. Mai 2007, 12:35:35
Den BW-Führerschein musst du dementsprechend auch machen, wenn diese deine neue Tätigkeit verlangt (Kraftfahrer) oder du auch ebreits schon einen zivilen Führerschein hast. Dieser berechtigt dich nämlich nicht zum Führen von Bundeswehr-Fahrzeugen.

Falls du keinen zivilen Führerschein der Klassen A, B, C, oder CE vorweisen kannst, wirst du auch in deiner Einheit keine Tätigkeit im Kraftfahrerbereich bzw einen Führerschein bekommen.


Obwohl es vor vielen vielen Jahren mal hieß: "Jeder Soldat muss einen Führerschein haben".
Titel: Re: Führerschein
Beitrag von: erdpichel am 12. Mai 2007, 13:10:56
es ist aber definitiv so, dass du einen zivilen brauchst, sonst bekommst du auch keinen!
hab das beispiel gerade in meiner kompanie! da sollen zwei FWDL23er nen CE bekommen, müssen jetzt aber erst B-zivil machen ::)