Hallo, ich fange im Januar als SAZ8 an, und ich bin noch bis september in der Lehre, aber ich weiss nicht ob ich die Prüfung bestanden habe, wenn nicht muss ich sie im November wiederholen nur was passiert wenn ich sie da wieder nicht bestehe weil im Januar muss ich ja anfangen beim Bund!! Schieb der Bund das dann raus oder nehmen sie mich dann nicht???? :-X :(
MfG.LG
Dann bist Du ja weiterhin in der lehre, und hast über ein Drittel dieser lehre (logischerweise) schon hinter Dir, damit reicht dann ein entpsrechender Anterag und Deine Einberufung würde verschoben.
edit: shit, ich lese gerade SaZ! Oben geschriebenes gilt für GWDL. ALs SaZ ist das komplizierter, immerhin sind dann ja die Bedingungen hinfällig, unbter denen Du eingestellt würdest.
Den Fall wvielleicht besser mal mit einem Wehrdienstberater durchkauen...
Du gehst davon aus, dass Du gleich zweimal nicht bestehst? Na herzlichen Glückwunsch...
PIET >:( ich weiss noch nicht mal ob ich jetzt durchgefallen bin weil das dauert 6 Wochen bis zum Ergebniss!!! Ich habe eine frage gestellt und solche sprüche kannst du dir sparen (Piet)!!!!!! Trotzdem schonmal danke für die anderen Antworten von euch!!! MfG.LG
Ich kann Piet dann nur zustimmen. Du solltest vielleicht etwas an deiner Einstellung zur Prüfung ändern. Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich alles daran setzen die Prüfung zu bestehen..
Als was fängst du denn an, ist deine Lehre aufschlaggebend für die Einstellung. Also wirst du Berufsnah eingesetzt? Falls ja kannst du dir den SaZ in die Haare schmieren und wirst dann wohl nur deinen Gwd leisten müssen..
Als Kaufmann (wo auch immer) ist ja fast immer der Drehstuhl-Ranger Posten gesichert. Das GeZi ruft und braucht Frischfleisch! ;D
Kleiner Tipp: Mach dich nicht verrückt. Du hast getan, was du tun musst. Außerdem kannst du am Ergebnis nichts ändern bzw. andere dafür verantwortlich machen. Solltest du wirklich nicht (!) bestehen (51% wirst du ja wohl packen..), dann sieh es als zweite Chance, die dir gegeben wird die du unbedingt nutzen solltest!
hallo,
auch ich habe jetzt prüfung hinter mir und soll im oktober als saz 12 jahre anfangen (berufsnah). bei mir könnte es ähnlich werden. wenn ich durchfalle, kann ich erst im januar die nächste prüfung machen.auch mich würde interessieren was dann passiert. denn immerhin hab ich doch schon unterschrieben.
danke mfg
Fiestaman es liegt nicht an meiner Einstellung ich habe sehr viel gemacht aber es kam halt das dran vorauf noch nie im Einzelhandel geprüft wurde und es ging nicht nur mir so mit der Prüfung.....natürlich hoffe ich das ich wenigsten 51,5 Prozent geschafft habe!!! Danke schonmal für die vielen Antworten!!!! STsch das wirst du schon gebackt haben!!! Mach dich nicht verrückt, ich bin zwar auch so aber wenn man es nicht geschafft hat kann man es nicht ändern!!! Wünsche dir aber auch das du es gepackt hast!!! MfG. LG
ja danke für die aubauenden worte. aber in unserer prüfung ging vieles drunter und drüber und vorallem in die hose, das lag nicht an den prüflingen, jedenfalls nicht nur. außerdem war bei uns einiges neu und wir versuchskaninchen (Bürokaufleute). wie auch immer will das hier nicht ausbreiten, das ist ja auch nicht relevant hier. mir gehts einfach nur um die frage was wenn nicht(egal wieso weshalb warum)?
@LG das ist ne reine Lernsache. Es werden sicher keine Themen dran gekommen sein die während der Lehre nicht durchgenommen wurden.
@StSch klar ist es relevant, vorallem wenn du unterschrieben hast. Die Bundeswehr erwartet ja auch etwas von dir. Ganz klar ist wenn deine Ausbildung was mit deiner Einstellung zu tun hat (du wirst in einem berufsnahen Bereich verwendet) dann gibt es keine Einstellung. Ohne abgeschlossene Ausbildung kann dich die Bw dann für die vorgesehen Verwendung nicht gebrauchen.
ich meinte es ist jetztund hier nicht relevant was alles in der prüfung bei uns schief gelaufen ist. das heißt also dann keine einstellung obwohl ich schon unterschrieben hab und somit ich und die bw verplichtet sind? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. denn in dem gespräch war nie ein " und wenn du die prüfung nicht schaffst (oder nicht beim 1. mal), dann is nicht". jetzt kommt sicher auch noch ein toller spruch wie "davon geht die bw aus, also das man es schafft", aber ich denke mir man würde doch sicher ne belehrung bekommen wenn wirklich mal sowas passieren sollte, aus welchem grund auch immer. oder sehe ich das komplett falsch?
Kann man das nicht heraus schieben zum nächsten Einberufungstermin???? Fiestaman man kann nicht alles aus drei Jahren im Kopf haben :o!!!! ich weiss das es für mich auch sehr peinlich sein wird wenn ich durchgefallen bin und zum anderen Fallschirmspringer ist mein Traum und deshalb hoffe ich bestanden zu haben!!!
das hoffe und denke ich auch, das man es verschieben kann. aber deswegen fra ich ja.
@StSch Das siehst du allerdings komplett falsch. Du hast deine Verpflichtungserklärung unterschrieben, das du bereit bist 8 oder 12 Jahre deinen Dienst zu tun. Und Vorrausetzung hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung. Und wenn du nicht einmal in der Lage bist die Prüfung zu schaffen, wie soll sich die Bw dann sicher sein das du deine Laufbahnprüfungen schaffst.
Zudem hast du eine 6 Monatige Probezeit, in dieser Zeit kann dich die Bw jederzeit (wie eigentlich in deiner ganzen Bw Zeit) entlassen. SaZ bist du erst mit Annahme und unterschreiben deiner Ernennungsurkunde. Und nach abgelegtem Eid. Aus welchem Grund sollte die Bw dich darauf hinweisen das du bei nicht bestehen, nicht eingestellt wirst? Das ist wie oben schon genannt eine Grundvorrausetzung für eine Einstellung.
Ein verschieben aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung ist meines Wissens nach nicht möglich. Warum auch ..
Zitat von: StSch am 16. Mai 2007, 14:54:28
obwohl ich schon unterschrieben hab und somit ich und die bw verplichtet sind?
Die Bw ist zu gar nichts verpflichtet solange du die Einstellungsvorrausetzungen nicht erfüllst. Du bist im Moment dazu verpflichtet deine Prüfung zu bestehen und die Einstellungsvorrausetzungen zu erfüllen um eingestellt zu werden.
Bei einem normalen Arbeitgeber, welcher dir einen Vertrag anbietet und ihr beide unterschreibt. Und die Vorausetzung eine abgeschlossene Ausbildung ist. Ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet dich einzustellen.
@LG mir ist klar das du nicht alles aus deiner Lehre behalten kannst, aber ihr werdet sicher auf eure Prüfung in einem gewissen Umfang vorbereitet worden sein. Ich bin mir auch sicher das es nicht verlangt wird alles zu wissen, aber die Lehre hat auch den Grund dir ein gewisses Pensum an Wissen zu vermitteln, was für die Prüfung und ausübung des Berufes wichtig ist. Und wenn es daran schon scheitert hast du definitiv zu wenig gelernt..
Ich selbst habe zwei Lehren und eine Meisterprüfung und weiß deshalb aus Erfahrung das einem nichts unmenschliches abverlangt wird. Und das keine Sachen abgefragt werden die man noch nie gehört oder gelernt hat.
Ich könnte das jetzt noch ewig weiter ausführen und euch tot argumentieren, aber darin sehe ich keinen Sinn.
Ihr solltet euch nur bewußt werden das ihr mit dieser Einstellung nicht weit kommen werdet bei der Bw.
Trotz alle dem wünsche ich euch Viel Glück für die Ergebnisse eurer Prüfungen ..
so nun pass mal auf, tot argumentieren kannst du mich sicher nicht, lol. und ich finde du kannst dir hier mal garkein urteil bilden ob ich gelernt hab oder nicht, genauso wenig ob ich in der lage bin die prüfung zu schaffen oder nicht und schon garnicht ob ich was bei der bw zu suchen hab, denn das haben schon die leute beim einstellungstest übernommen und herausgefunden. du weißt garnix über die prüfung, was bei uns abgelaufen ist, wenn du mal aufmerksam gelesen hättest, dann hättest auch gesehn das es bei uns einiges schief gelaufen ist, was ich hier aber nicht ausweiten möchte, weil das hier nicht wichtig ist. ich wollte eiegntlich nur wissen was ist wenn und nicht gleich wieder patzige antworten. ist es zu viel verlangt ne normale antwort zu bekommen wie "ja oder nein, weil..."?ohne das man sich hier gleich wieder ein urteil bildet und super psychologe spielen muss?! das ist hier echt nervig. und ob du nun 10 lehren gemacht hast, das ist hier genauso wenig interessant.
Zitatdenn das haben schon die leute beim einstellungstest übernommen und herausgefunden
Falsch.Dort wurden nur die wichtigsten Grundvoraussetzungen abgeprüft.
Die Bw wird dich einfach wieder entlassen,wenn du mit dieser "alle anderen haben Schuld" Einstellung dort auftauchst...
Aber da du ja einfach gestrickt zu sein scheinst:
Wenn du die Prüfung versemmelst, ist dein Vertrag bei der Bw hinfällig-denn deine Berufsausbildung wird Bestandteil der Einstellungsvoraussetzungen sein.
boar das ist doch mal echt schlimm hier. lach und zu mir sagen ich bin einfach gestrickt, man is wohl nicht besser wenn man sich ein urteil bildet ohne hintergrundwissen und davon fest überzeugt ist. und wie meine einstellung ist a) tut hier nix zur sache b) könht ihr genauso wenig beurteilen.
naja wie auch immer wenn man sich hier nicht vernünftig unterhalten und erkundigen kann, dann vergesst einfach. sorry das man hier ne frage stellt.
Stsch du hast vollkommen recht!!!!!! 8) Ich finde genau so wie du das keiner Beurteilen kann wie und wann wie viel man für die Prüfung gemacht hat und außerdem wurden diese Jahr einige mit der schwersten Prüfungen geschrieben nach Neuverordnung wo nicht nur gebundene Aufgaben dran kamen sondern auch ungebundene Aufgaben!!! Es ist nun klar ohne drum herum zu reden wer keinen Berufsabschluss hat kann nicht SaZ werden!!! Also drücken wir die Daumen für alle das Sie Ihre Prüfungen geschafft haben!!!! ::) MfG. LG
Leute, einfach mal durchatmen.
Fakt ist: Wer eine Prüfung auch im 2. oder (im Zweifel) dritten Anlauf nicht besteht, hat die drei Jahre vorher alles gemacht, aber nichts, was ihn/sie für den einen Beruf qualifiziert.
Des Weiteren ist es schlicht ein Faktum, dass es für einen "normal Intelligenten" eigentlich kein Problem sein sollte schon bei der ersten Prüfung mindestens 51% zu erreichen - worüber reden wir eigentlich? Richtige, über gewählte Berufsbilder, die scheinbar nah am talent liegen sollten.
Nichtsdestotrotz können Ausnahmen hier wie so häufig auch nur die Regel bestätigen.
Und da diese Gezicke sinnlos ist, mache ich hier dicht, denn die Frage wurde insofern behandelt, als das dann eine der Einstellungsvorraussetzungen wegfällt, weswegen zu 99,9% ein Listenbewerber nachrückt!