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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Nina1983 am 14. Mai 2007, 15:25:15

Titel: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Nina1983 am 14. Mai 2007, 15:25:15
Hallo,

weiß vielleicht jemand, ob man, wenn man wegen einem Dienstvergehen fristlos Entlassen wurde, Wiedereinsteller machen kann? Gibt es eine Möglichkeit in den Verein irgendwie wieder rein zu kommen?

Gruss Nina
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Mai 2007, 15:33:22
Ob es theoretisch möglich ist weiß ich nicht, jedenfalls dürften die Chancen in der Praxis extrem gering sein, gegen Null.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Timid am 14. Mai 2007, 15:54:25
Würde ich auch vermuten ... Wenn die Bundeswehr denjenigen als Soldaten hätte behalten wollen, hätte sie ihn nicht entlassen, dementsprechend dürfte der Weg als Wiedereinsteller ziemlich ausgeschlossen sein.

Abgesehen davon müsste eine vorherige Dienstzeit bei der Bundeswehr in einer erneuten Bewerbung angegeben werden - und gerade bei einer fristlosen Entlassung lässt das Datum der Entlassung (eventuell nach Prüfung der G-Akte) doch recht viele Rückschlüsse zu, selbst wenn eine Disziplinarmaßnahme aus der Dienstakte getilgt wurde. Dementsprechend dürfte die Wahrscheinlichkeit, überhaupt noch einmal zu einem Einstellungstest eingeladen zu werden, gegen null tendieren.


Wurdest du also doch entlassen?  :(
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: wolverine am 14. Mai 2007, 16:57:43
Einzige Möglichkeit wäre, wenn der Entlassungsgrund entfallen wäre. Und hierzu fällt mir eigentlich kein praktisches Beispiel ein.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Nina1983 am 14. Mai 2007, 20:26:27
ja, ich hatte Urlaub und gleich am ersten Tag, als ich wieder in meine Einheit kam, haben sie mich entlassen. Das des so schnell geht, hätte ich echt nicht gedacht. Am meißten nervt mich, das einer aus meiner Einheit, richtig scheiß gebaut hat und bei dem wird alles vertuscht. Naja ist halt blöd gelaufen, aber ich vermiss meine Arbeit. Aber muss ja trotzdem gehen.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: williwillswissen am 14. Mai 2007, 20:29:21
Was hast du denn gemacht?  :o
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 14. Mai 2007, 20:37:55
Zitat von: Nina1983 am 14. Mai 2007, 20:26:27
Am meißten nervt mich, das einer aus meiner Einheit, richtig scheiß gebaut hat und bei dem wird alles vertuscht. Naja ist halt blöd gelaufen,

...was für eine Einsicht. Nur weiter so. Immer die bösen anderen...
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: wolverine am 14. Mai 2007, 20:54:09
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass vorher auch der/ die zu Entlassende angehört wurde.  ;)Aus dem Urlaub kommen und ...Schwupps - Entlassen! wäre ein Verfahrensfehler!
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 14. Mai 2007, 22:58:52
Zitat von: wolverine am 14. Mai 2007, 20:54:09
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass vorher auch der/ die zu Entlassende angehört wurde.

Wurde sie. ;)
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Fiestaman am 15. Mai 2007, 04:13:33
Na da mußt du aber richtig Mist gebaut haben...

Klar kannst du dich nochmal bewerben, aber wahrscheinlich wird dir der WDB direkt davon abraten. Oder die Bewerbung wird direkt abgelehnt. Bei dem hohen Bewerberaufkommen und einer solchen Glanzkarriere stehen die Chance eher schlecht.
Wie lang ist die Sache denn her und wie lang warst du dabei?

Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Mai 2007, 08:52:55
Statt neugierigen Fragen und wilden Mutmaßungen, wie grauenhaft schlimm das begangene Verbrechen gewesen sein muss, kann man sich auch mal die Mühe machen nachzusehen und findet dann den Grund:

ZitatMusste einen Lehrgang zum Einsatzsanitäter machen. Während dem Lehrgang musste ich ein vierwöchiges Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Meine Arbeitszeit dort, war von acht bis um vier. Die im Krankenhaus haben mich fast täglich früher heimgeschickt, manchmal schon um zwölf. Meine Dienststelle hat des dann irgendwie mitbekommen. Anscheinend hätte ich mich danach in meiner Einheit melden müssen, aber des wusste ich nicht. Jetzt werden mir ca fünf Tage Eigenmächtige Abwesenheit unterstellt, was ja irgendwie auch stimmt. Aufjedenfall hat mein Disziplinarvorgesetzter des alles zur Stbw geschickt. Ich wurde auch vernommen. Jetzt hat er gemeint, eine fristlose Entlassung von einem auf dem anderen Tag wäre sehr wahrscheinlich. Stimmt das? Ich habe auch ein Kind das ich ernähren muss. Können die mich wirklich einfach so entlassen? Sonst ist nie etwas vorgefallen!

Dass jemand wegen so einem Dipferlschiss (mit Verlaub) fristlos entlassen wird hätte ich nicht geglaubt.

Ein Föhn, ein Diszi, aber Entlassung? Ich bin verwundert...
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: sliderbp am 15. Mai 2007, 10:24:54
Allerdings, wenn ich bedenke, dass noch vor ein paar Jahren in meiner Einheit Unteroffiziere waren, die sich Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder mehrfache Körperverletzung WÄHREND ihrer Bundeswehrzeit geleistet haben und dafür auch noch von SaZ8 auf SaZ12 verlängert wurden.
...verkehrte Welt.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 15. Mai 2007, 12:33:15
Soso, ich bin aber irgendwie der Meinung, dass hier niemand außer der Ex-Soldatin den Sachverhalt wirklich kennt und wir ihn bisher nur einseitig dargestellt bekommen haben.

Und nur weil andere Disziplinarvorgesetzte schlafen und evtl. nicht so durchgreifen, wie es angemessen wäre aus der Not eine Zugend machen zu wollen erscheint mir auch wenig hilfreich.

Gruß Andi
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Mai 2007, 13:42:43
Zitat von: Andi am 15. Mai 2007, 12:33:15
Soso, ich bin aber irgendwie der Meinung, dass hier niemand außer der Ex-Soldatin den Sachverhalt wirklich kennt und wir ihn bisher nur einseitig dargestellt bekommen haben.

Da mir keine anderen Quellen zugänglich sind, stütze ich meine Stellungnahme eben nur hierauf.  ;)

Und der geschilderte Sachverhalt würde m.E. mit einer fristlosen Entlassung völlig überzogen gewürdigt werden.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 15. Mai 2007, 15:05:28
In meinen Augen ist mehrtägige eigenmächtige oder unerlaubte Abwesenheit eines SaZ mehr als ein triftiger Grund das Dienstverhältnis schnellstmöglich zu beenden.

Gruß Andi
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Mai 2007, 15:28:20
Es geht hier* nicht um Fahnenflucht im Angesicht des Feindes, sondern um einen Irrtum, schlimmstenfalls fahrlässiges Handeln:

ZitatDie im Krankenhaus haben mich fast täglich früher heimgeschickt, manchmal schon um zwölf. ...Anscheinend hätte ich mich danach in meiner Einheit melden müssen, aber des wusste ich nicht.

*immer auf die geschilderte Lage bezogen
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: wolverine am 15. Mai 2007, 17:16:52
Der Folge, dass jedes Dienstvergehen während der ersten vier Jahre Dienstzeit eine Etlassung begründen kann, sind sich leider nur sehr wenige bewusst. Ich kenne etliche Fälle, wo BTM-Konsum bei jungen SaZ, FWDL zur Entlassug führte.
Und das in der Vorschrift enthaltene Ermessen, kann durchaus so verstanden werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit vorsieht und sie deshalb auch anzuwenden ist.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Betsy am 15. Mai 2007, 17:29:02
Ja aber man könnte es ja auch so betrachten dass die Vorschriften eben bekkant sein soltlen und so eine abschreckende Wirkung habensollen und dass der Rahmen also das Ermessen dann nicht so kleinlich (oder wie ihr es auch immer ausdrücken wollt) sein soll. Also so könnte man es sehen. da es natürlich "ermessen" als vager Begriff ist kann amn es mehr oder weniger so machen wie mans will. Einige werden da lockerer sehen als Andere...
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: wolverine am 15. Mai 2007, 18:53:47
"Ermesen" räumt dem Anwender immer eine gewisse Entscheidungsfreiheit ein und ist rechtlich nur im Rahmen der Grenzen des pflichtgemäßen Ermessen zu überprüfen, d. h. bis zu den Ermessensfehlern (Ermessensüber- und unterschreitung sowie Willkür).
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Mai 2007, 08:37:41
Also ich hab in meinen vier Jahren ganz andere Sachen gerissen und wurde nicht entlassen.  ;)
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: StOPfr am 16. Mai 2007, 08:50:09
Hmmm, hüstel, "diskret um mich schau" > ebenso  ;)!
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 16. Mai 2007, 15:04:31
@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde. Und richtig, die UA/EA ist nicht im Angesicht des Feindes vorgekommen, sondern "nur" in einer Situation des Tagesdienstes die ein klein wenig mehr Eingenverantwortung vom einzelnen Soldaten erfordert hätte und schon da ist es schief gegangen.

@Betsy: Abschreckende Wirkung hat eine Regel wohl nur dann, wenn sie regelmäßig durchgesetzt wird und diejenigen, die sie überschreiten entsprechend deutlich sanktioniert werden!
Die Androhung von Sanktionsmaßnahmen alleine schreckt nicht wirklich ab, das Anwenden der Sanktionsmaßnahmen schon - und zwar alle, die es mitbekommen. Unteranderem deswegen sind Strafprozesse in Deutschland übrigens grundsätzlich öffentlich.

Gruß Andi
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Mai 2007, 15:32:10
Zitat von: Andi am 16. Mai 2007, 15:04:31
@schlammtreiber: Zur Vollendung eines Dienstvergehens ist es völlig unerheblich ob es fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde.

Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 16. Mai 2007, 16:33:27
Zitat von: schlammtreiber am 16. Mai 2007, 15:32:10
Aber bei der Sanktionierung sollte das berücksichtigt werden  ;)

Muss es sogar, da der Disziplinarvorgesetzte umfassend ermitteln muss und darauf aufbauend seine unabhängige Entscheidung trifft. ;)
Für die Vollendung eines Dienstvergehens ist es aber wie gesagt unerheblich ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Gruß Andi
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Mai 2007, 08:09:21
Und genau das ist der Punkt den ich kritisiere: die Sanktionierung scheint mir dem geschilderten Sachverhalt nicht angemessen.
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Huey am 18. Mai 2007, 09:41:37
Zitatem geschilderten Sachverhalt

Hier wird es genauso sein, wie es immer ist: Der Schuldige fühlt sich ungerecht behandelt,weil er nur seine Seite sieht...

Der Dieb hat auch nie gestolen-das Diebesgut wurde ihm immer untergeschoben....
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Pioneer am 18. Mai 2007, 10:39:28
Naja, sagen wir mal so:

Es erscheint mir halt ein wenig krass, allein deswegen fristlos entlassen zu werden. Ich denke, es waren hier noch andere Faktoren zu berücksichtigen, allein deswegen denke ich mal nicht, daß es gleich eine fristlose Entlassung hätte sein müssen.

Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Andi am 18. Mai 2007, 11:55:16
Zitat von: Pioneer_Carpenter am 18. Mai 2007, 10:39:28
Der Disziplinarvorgesetzte wird wohl seine Gründe gehabt haben... ???

Richtig. Vor allem stellt der Disziplinarvorgesetzte nur den Antrag. P prüft das ganze dann umfassend und entspricht dem Antrag oder lehnt ihn ab.

Gruß Andi
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: wolverine am 18. Mai 2007, 17:17:46
Beim TS wird es wohl die StBw oder die KdoBeh sein ;).
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Nina1983 am 22. Mai 2007, 12:39:01
ich war auf Rett-San Lehrgang, und meine Arbeitszeiten waren von acht bis um vier. Die haben mich aber jetzt manchmal schon um 12.00 Uhr nach Hause geschickt. Und ich habe nicht gewusst, dass ich mich danach hätte in meiner Einheit melden müssen. So bin ich schön um zwölf nach Hause und hab mir nix weiter dabei gedacht. Aber jetzt im Nachhinein, ist mir auch klar, das ich sie somit mit meinen Stunden beschissen habe. Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf. Vier Wochen ist des jetzt her und eineinhalb Jahre war ich dabei.

Gruss Nina
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: schlammtreiber am 22. Mai 2007, 13:02:00
Zitat von: Nina1983 am 22. Mai 2007, 12:39:01
Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf.

Verständlich.

Ich hoffe das wirft Dich nicht allzusehr aus der Bahn - schon was neues im Auge?  :-\
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Pioneer am 22. Mai 2007, 16:20:40
Naja,

im Verhältnis zum Vergehen ist ein fristloser Rausschmiß schon relativ starker Tobak.

Wäre vielleicht anders auch zu regeln gewesen. Aber wie gesagt, es liegt hier nicht in meinem Ermessen, darüber zu urteilen.

Wünsche Dir jedoch für die Zukunft alles Gute. Laß Dir keine grauen Haare wachsen, irgendeine Gute Seite wird das Ganze schon haben, mal gucken, wie Du in 20 Jahren drüber denkst  ;)

Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: GuterRat am 11. Juni 2007, 23:37:10

SCHNELLSTENS Anwalt für Verwaltungs- oder Arbeitsrecht konsultieren! (Wenn du einen findest auch Wehrrecht).
Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: Lordj am 12. Juni 2007, 09:39:10
Hm, wenn es ein Praktikum war, dann war ja dein Ausbilder im Krankenhaus weisungsbefugt. Und wenn er dich heimschickt hat er es ja zu Verantworten (Nicht erfüllung des Praktikantenvertrags oder wenn du auf dem Heimweg einen Unfall hättest).
Warst du für das Praktikum Freigestellt?.

Schau mal auf deine Entlssungsverfügung was die Widerspruchfrist ist. Ist sie noch nicht abgelaufen schreib heute noch einen Widerspruch gegen die Entlassung und schickst ihn ab/ gib Ihn ab, dadurch gewinnst du Zeit und such einen Anwalt auf.

Titel: Re: fristlose Entlassung, aus der BW!
Beitrag von: N.Heffmann am 13. Juni 2007, 15:05:52
Na aber fix, will ich meinen.

Sprich: HEUTE. JETZT.

Wenn es wirklich so war wie geschildert mußt Du das prüfen lassen, Mensch. Also wer da für was verantwortlich zeichnet, bist Du belehrt worden usw.