Ich hab da mal ne Frage! ???
Bin kzh (jetzt zuhause)
Wenn ich kzh geschrieben bin und dazu noch (nicht transportfähig)
darf mein Hptm mir per tel. befehlen zum Standort zu kommen??
Nein! Wenn du nicht reisefähig bist, und das von einem BwArzt so bewertet worden ist, dann begibt er sich da auf sehr dünnes Eis! Reines KzH wäre was anderes!
Zitat von: Dennis812 am 14. Mai 2007, 18:23:50
Nein! Wenn du nicht reisefähig bist, und das von einem BwArzt so bewertet worden ist, dann begibt er sich da auf sehr dünnes Eis! Reines KzH wäre was anderes!
Da gabs doch 2 Sachen...
Das man selber nicht hinkommen kann (reisefähig)
&
das man aber hingebracht werden kann (transportfähig)
Oder täusch ich mich jetzt total??
Zitat von: wiedennnun am 14. Mai 2007, 18:29:17
Zitat von: Dennis812 am 14. Mai 2007, 18:23:50
Nein! Wenn du nicht reisefähig bist, und das von einem BwArzt so bewertet worden ist, dann begibt er sich da auf sehr dünnes Eis! Reines KzH wäre was anderes!
Da gabs doch 2 Sachen...
Das man selber nicht hinkommen kann (reisefähig)
&
das man aber hingebracht werden kann (transportfähig)
Oder täusch ich mich jetzt total??
Also ich kenne nur "nicht dienstfähig" und "nicht reisefähig". Ich glaube kaum, dass jemand seinen Rekruten mit einem KrKw abholen lassen würde....
Gut! dann bin ich jetzt auf der sicheren Seite.
Dank dir!!
Zitat von: wiedennnun am 14. Mai 2007, 18:34:00
Gut! dann bin ich jetzt auf der sicheren Seite.
Dank dir!!
Ganz klar und deutlich: DAS IST KEIN RECHTSRAT GEWESEN
*lol*
Erst einmal: Wer hat dich kzH geschrieben und wer nicht transportfähig? Bzw. wie bist du bei deiner nicht vorhandenen Transportfähigkeit nach hause gekommen? ;)
Abgesehen davon entscheidet dein Disziplinarvorgesetzter darüber, ob du deine Krankheit zu hause auskurieren darfst oder dafür in der Einheit bleiben musst! Wenn dein Disziplinarvorgesetzter also entschieden hat, dass du in die Einheit kommen musst ist das zunächst einmal ein rechtskräftiger Befehl mit Anspruch auf Gehorsam! Wenn du gesundheitlichen Gründen nicht im Stande bist diesem Befehl nachzukommen musst du dies deinem Hauptmann melden - alles weitere entscheidet er.
Über deine Pflichten als Soldat hast du sicherlich einen Unterricht bekommen in dem auch auf Grundrechtswahrung und die objektive nicht Durchführbarkeit eines Befehls eingegangen wurde.
Gruß Andi
Also das letzte Wort hat in dieser Geschichte der Leiter SanZ und diesmal nicht der DV - musste bei uns am StO so exerziert werden, weil ein KpChef völlig geistesabwesend befahl am StO zu bleiben. Die Konsequenz war allerdings dann doch kein KzH, sonder ein notwendig gewordener BWK-Aufenthalt.
Wenn ich das Recht in Erinnerung habe wird der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte des Soldaten eingeschaltet, wenn sich Arzt und DV nicht einigen können.
Aber in diesem Fall: nicht meine Baustelle. ;)
Gruß Andi
Ich glaub, dann kommt ja als nächster, anhand meines Verbandes der Kommodore, bzw. Kommandeur der Einheit ... also, wenn sich Leiter SanZ und KpChef nicht einig werden können.
Theoretisch könnte sich das bis hoch zum Inspekteur der Luftwaffe schlengeln... hab ich recht? ???
Wieso? Spätestens der nächsthöhere D-Vorgesetzte entscheidet. Danach greift der Beschwerdeweg.