Ich habe in dem Forum leider keine Konkrete Information gefunden wie die Ausbildung von Reservisten derzeit strukturiert ist. Der Internetauftritt des Personalamtes der Bundeswehr gibt ja Aufschluss über die Offiziersausbildung. Wie sieht das aber genau bei den Unteroffizieren und Feldwebeln der Reserve aus?
1. Man bekommt ja für den Uffz-Fachdienst Lehrgang keine ATN, auch nicht die SichUffz ATN. Stimmen die Gerüchte das man aber eine (irgendeine?) Uffz ATN benötigt um Fw-Anwärter zu werden?
2. Wie sieht generell die Ausbildung eine Fachdienst Uffzes (andere gibt es ja nicht mehr) aus um eine ATN zu erwerben? Geschieht das durch AAP oder auf einem Lehrgang? Was wäre der Zeitansatz? 4 Wochen etwa?
3. Wie sieht die Feldwebelausbildung aus? Eine Zeit lang gab es mal gar keine Lehrgänge, dann war die Rede von einem 2-Wochen Lehrgang, jetzt soll es einen 6 oder 7-Wochen Lehrgang geben. Erhält man dort die SichFw ATN, die Feldwebel ATN der jeweiligen Truppengattung, die Gruppenführer ATN oder alles? Oder vielleicht auch gar keine???
4. Besteht weiterhin die Möglichkeit das man vom aktiven Truppenteil am Arbeitsplatz zum Feldwebel audgebildet wird? Ist das sinnvoll oder bringt das nicht so viel? Steht man dabei der aktiven Truppe eher im Weg oder wird man in den täglichen Dienst sinnvoll eingebunden?
Die neuen Spiegel Dienstposten sind ja noch recht neu, und einige aktive Truppenteile kennen sich daher mit Reservisten (noch) nicht so gut aus - können diese Frage deshalb oft selber nicht so einfach beantworten. Ich denke deshalb besteht ein entsprechendes Informationsdefizit nicht nur bei mir :)
Würde mich über Antworten freuen!
MfG, Uffz Haumichblau
1) RFA werden direkt ausgebildet ohne den FachUffz-Lehrgang vorher besucht zu haben. Wer den FachUffz-Lehrgang besucht hat macht die selbe Ausbildung mit wie ein OGefr (RFA). Eine Uffz-ATN wird also nicht benötigt!
2) Der FachUffz-Lehrgang dauert vier Wochen und wird an der Truppenschule der entsprechenden Truppengattung durchgeführt. Der Lehrgang findet zusammen mit den aktiven Kameraden statt - also kein Reservistenlehrgang. Um als RUA zugelassen zu werden ist eine Mob-Beorderung auf einen FachUffz-DP erforderlich. Der Lehrgang schließt ab mit einer Laufbahnprüfung und der Zuerkennung der SichUffz-ATN evtl. auch der FachATN (abhängig von TrpS).
3) Der Fw-Lehrgang (Res) soll 6 Wochen dauern. Auch er schließt mit einer Laufbahnprüfung und der Zuerkennung der SichFw- und GrpFhr-ATN ab.
4) Um eine "AAP" zum Fw zu erhalten muß der Uffz-Lehrgang vor 2003 absolviert worden sein. Auskünfte erteilt der MobTrT.
Das RFA direkt ausgebildet werden hätte ich nicht gedacht. Ich kannte sogar mal jemanden der vom HG innerhalb von kurzer Zeit zum Feldwebel avancierte. Bin damals (vor 2 Jahren) davon ausgegangen das er das über "Spezialistenkenntnisse" gemacht hat.
Wie läuft das eigentlich mit einer Jäger- oder Fallschirmjäger ATN? Soweit ich informiert bin sind besagte ATNs keine zusätzlichen zur Sicherungssoldaten ATN, sondern ersetzten letztere auf dem PSBS. Das heißt ja eigentlich dass ein Jäger auf einem Lehrgang der mit SichUffz ATN abschließt die JgUffz ATN bekommt, oder?
Ich sehe diesbezüglich (wenn dem so ist) evtl. ein Defizit in der Ausbildung. Wie seht ihr das? (bzw. Du, GebJgOffz)?
Die SichXX-ATN erhält jeder Soldat! Angehörige der Inf erhalten Sie somit auch. In meinen Fall habe ich neben der GebJg-ATN auch die Sich-ATN erhalten. Die Sich-ATN wurde beim AMT-Teil der Laufbahnlehrgänge erteilt die TruppengattungsATN nach einer weiterer Ausbildung.
WICHTIG:
"Sicherung" ist nicht gleich "Infanterie"!
Das mit der Jäger- bzw. FschJg Uffz ATN stimmt schon so wie wolf das geschrieben hat. Nach der AGA gibt es die Sicherungssoldat-ATN. Wenn man dann die SGA macht wird die Jäger ATN nicht zusätzlich verliehen, sondern ersetzt die Sicherungs ATN. Wird man dann Uffz gibt es damit auch gleich die JgUffz ATN. Zusätzlichen Lehrgang brauch man nur um JgGrpFhr zu werden.
AAP zum Feldwebel ist meines Wissens immer noch möglich, aber nicht die Regel. Vor 2003 gab es gar keine (Reserve-)Feldwebellehrgänge, da eine Laufbahnprüfung nicht vorgesehen war. Eine bestimmte Anzahl an Wehrübungstagen auf einem Feldwebeldienstposten reichte zur Beförderung aus.
Seit 2003 gibt es auch für Reservisten eine Laufbahnprüfung zum Feldwebel. Deshalb gibt es jetzt auch Lehrgänge. Theoretisch ist es natürlich möglich diese Laufbahnprüfung auch im Rahmen einer Wehrübung in einer Einheit abzulegen. Wird aber nicht oft gemacht. Das bedeutet für die Einheit ja auch ein Mehr an Arbeit. Es muss sich jemand mit einem beschäftigen, man muss geprüft werden etc. Deshalb ist in den meisten Fällen ein Lehrgang sinnvoller.
Sehr geehrter Kamerad "Mauz",
eine ATN wird nicht "ersetzt" - höchstens aberkannt! Bitte verwechseln Sie ATN nicht mit DP. Wenn Sie als "PzGren" die AGA absolvieren erhalten Sie die "Wach-/SichSold"-ATN. Nehmen Sie an der EVA (SGA) zum PzGren teil wird Ihnen diese ATN zuerkannt. Wechsel Sie nun die Truppengattung, werden bspw. NschSoldat und nehmen an der EVA zum NschSoldaten teil erhalten Sie zusätzlich diese ATN! Ihre vorherige PzGren-ATN wird Ihnen nicht aberkannt. Bei Uffz/Fw/Offz verhält sich das ganz analog zu diesen Beispiel.
Horrido
P.S.: Auch vor 2003 gab es "Reservefeldwebellehrgänge" - allerdings ohne Laufbahnprüfung und mit der Bezeichnung Uffz-Lehrgang Teil II (Ausbildungsziel ZgFhr).
P.P.S.: Die Möglichkeit einer AAP zum Fw steht nur Reservisten offen, deren Uffz-Lehrgang noch das Ausbildungsziel GrpFhr nicht FachdienstUffz hatte! Dies war im Allgemeinen vor Ende des Jahres 2003 noch der Fall.
Der ResUffz Lehrgang nach alter Art hatte nie das Ausbildungsziel GrpFhr. Lehrgangsziel war SichUffz. GrpFhr kam als AAP danach.
@ Mauz:
Der alte Uffz-Lehrgang, sowohl an den HUS'en und in den UffzLKp'en, hatte das Ausbildungsziel, den zukünftigen Uffz für eine Tätigkeit als eben solchen vorzubereiten. Ausbildungsebene war hierbei das Führen einer Gruppe in der Sicherung (Uffz-AMT). Per Definition war der Uffz bis 2003 "Führer". Erst durch die Einführung des Uffz-FD, welcher kein "Führer" mehr ist, änderte sich dieses Bild des Uffz.
Wann und Wo haben Sie am Uffz-Lehrgang teilgenommen?
Bei mir war das 2000 im Rahmen meiner ROA Bewerbung (Zulassung, bzw. Eignungsübung kam damals ja später).
Keine Frage, der Uffz Lehrgang (Res) alter Art hatte bestimmt einen größeren Anteil an grüner Ausbildung als der heutige FD-Lehrgang. Aber die GrpFhr ATN gab es nicht. Die kam danach als AAP. Auf dem Lehrgangg wurde nur SichUffz ATN verliehen. Also genauso wie heute - nur besser ;)
Moin erstmal, eventuell ist das bei der Marine generell anderster gehandhabt worden. Denn ich machte meinen Maat/Uffz Nov 2000. Mit bestanden dieses Lehrganges bekam ich die Grpfhr ATN sowie die Truppfhr ATN.
Was mir später zuerkannt worden ist, war die BtsmATN spricht man erteilte mir die Befähigung für den Btsmlehrgang, während einer 3 (meine wohl es waren 3) wöchigen Übung an einer Inspektion.
Mir ist auch bekannt das man beim Heer bis 2000 oder 2001 Fw d.R. werden konnte ohne einen solchigen Lehrgang besucht zu haben. Was mich doch immer etwas verwundert hat.
mfg Msich76er
@GebJgOffz
Ich gehöre noch zu denjenigen, die 1999 ihren UL1 an der HUS in Münster gemacht haben (3 Monate grüne Ausbildung mit viel Wehrrecht). Das Ausbildungsziel lautet damals noch: GrpFhr der allgemeinen Grundausbildung sowie allgemein militärischer Führer. Auch die ATN SichUffz habe ich damals erhalten. Auf meinem UL2 (wieder 3 Monate) wurde ich danach zum TrpFhr einer Fm-Einheit ausgebildet.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, sollte es unter Beachtung meiner bisherigen militärischen Ausbildungen doch noch möglich sein im Rahmen einer AAP zum Fw d.R. befördert zu werden. Oder habe ich da was falsch verstanden?
@ snake99:
Frag' einfach deinen S1-Offz! Theoretisch ist es (noch) möglich. Allerdings kenne ich keine aktive Einheit/Verband die dies durchgeführt hat! Die meisten "Fw-Prüfungen" für Uffz'e alter Art wurden in naBtl'en im Rahmen einer WÜ abgehalten.
Sorry, aber mehr kann ich Dir leider nicht hierzu sagen!
@GebJgOffz
Dank dir für die Infos
Ausbildung am Arbeitsplatz geht definitiv immer noch, auch wenn der Uffz Lehrgang nach 2003 war (als ein FD-Uffz). Überdies ist AAP natürlich auch in einer aktiven Einheit möglich. Die Regel ist es aber nicht.
Vor wenigen Wochen hat ein Freund von mir die AAP-Feldwebel gemacht. Dauer war 2 oder 3 Wochen. Hat abgeschlossen mit der Laufbahnprüfung die von der Kompanie / dem Bataillon abgenommen wurde. Da diese Art der Ausbildung für die aktive Einheit zeitlich recht belastend ist (und das für nur einen Reservisten!) wird es meist nicht gemacht.
Im Falle meines Freundes wurden natürlich auch keine weiteren ATNs verliehen. GrpFhr ist er also noch immer nicht. Wäre prinzipiell auch als AAP möglich, das ganze hätte dann aber noch 4 Wochen länger gedauert.
Nein! Ein Uffz-FD kann nicht via AAP Feldwebel werden!
Ich hatte in meiner Einheit einen Wehrübenden FD-SU d.R. (UL-FD in 2005). Spieß wollte den unbedingt zum Fw machen. Die SDB/SDH hat dies abgelehnt! Ohne Zulassung zum FA und ablegen der Laufbahnprüfung zum Fw (Lehrgang!) kann kein FD-Uffz Fw werden. Dies gilt für Aktive als auch Reservisten! Einzige Ausnahme sind Reservisten, die ihren UL vor 2004 absolviert haben.
Er war ja FA und Laufbahnprüfung hat er auch gemacht. Das mit der Laufbahnprüfung hatte ich ja auch geschrieben.
Die Laufbahnprüfung findet NORMALERWEISE auf einem Lehrgang statt. THEORETISCH aber eben auch in einer aktiven Einheit. Ist ja auch so geschehen. Sonst wäre er ja wohl nicht vor 3 Wochen zum Fw befördert worden.
Du darfst "AAP" nicht gleichsetzen mit "Wehrübung auf XY Stelle".
Leute die früher ihren Uffz gemacht haben (vor dem magischen Jahr 2004) mussten 4 Wochen auf einer Feldwebel-Stelle geübt haben um zum Fw befördert zu werden. Auch das hat mit AAP nichts zu tun - denn wenn man auf dem Papier eine Fw Stelle hat und insgesamt 4 Wochen in seinem alten Heimatschutzbataillon am Schulschießen, Kaffekochen und Wandern teilgenommen hat, so bedeutet das: Beförderung zum Feldwebel. Ene ATN oder Laufbahnprüfung wird da nicht zuerkannt.
Lieber Kamerad Micha26,
Dank für Deinen Hinweis. Doch ich weiß sehr wohl von was ich schreibe! Dein Kamerad war entweder kein StUffz-FD sondern StUffz-FA (und hatte die Laufbahnprüfung für Fw absolviert - an einer TrpS) bzw. ist Fw-FD. Sonst ist der von Dir beschrieben Weg nicht möglich!
Ich war lang genug aktiv bei der Bundeswehr - in diesem Jahrtausend - und habe als Disziplinarvorgesetzter auch mit Personalführung zu tun gehabt. Das in den naTrT so einiges schief gelaufen ist sollte bekannt sein. So hat es meine "Urlaubsvertretung" geschafft in 50 WÜb-Tagen vom Fähnr (ROA) zum Hptm d.R. aufzusteigen :-\
Eine AAP (Ausbildung-Am-Arbeitsplatz) ist für eine Laufbahneinweisung unzulässig (siehe SLV)! Nur wenn eine ATN in gleicher Ausbildungshöhe (z.B. SichFw) zuerkannt wurde kann durch eine AAP eine andere ATN in der gleichen Ausbildungshöhe (z.B. GebJgFw) zuerkannt werden.
Ein TrT - egal wie toll er ist -kann nicht die Aufgaben der TrpS bzw. der HUS'en ersetzten. Laufbahnausbildungen gehören nicht zu den Aufgaben einer Kp/Btl/Rgt!
Ich habe noch mal was zur Fachausbildung: Bei mir war das so, daß eine alte Betriebsfernsprecher ATN zur einer Truppenfermelde-ATN gemacht wurde, ohne das irgendwelche Ausbildung dazu stattgefunden hat. Meine Verwendung war eigentlich Fm-Uffz. Von Truppenschule oder Ausbildung am Arbeitsplatz keine Spur. Ich bin dann mehr oder weniger auf meinem Sicherungs-Uffz. sitzengeblieben.
Zitat von: GebJgOffz am 01. August 2007, 08:03:14
So hat es meine "Urlaubsvertretung" geschafft in 50 WÜb-Tagen vom Fähnr (ROA) zum Hptm d.R. aufzusteigen :-\
Ich empfehle ein intensives Studium der ZDv 20/7:
Ernennung zum Hauptmann der Reserve frühestens(!) 5 Jahre nach der Ernennung zum Offizier. Der oben beschriebene Vorgang ist theoretisch unmöglich.
Zitat von: der OSG am 03. August 2007, 14:41:12
Zitat von: GebJgOffz am 01. August 2007, 08:03:14
So hat es meine "Urlaubsvertretung" geschafft in 50 WÜb-Tagen vom Fähnr (ROA) zum Hptm d.R. aufzusteigen :-\
Ich empfehle ein intensives Studium der ZDv 20/7:
Ernennung zum Hauptmann der Reserve frühestens(!) 5 Jahre nach der Ernennung zum Offizier. Der oben beschriebene Vorgang ist theoretisch unmöglich.
Ok, es ist kurioserweise doch möglich. Sorry!
So sieht's aus. War also wohl aller Wahrscheinlichkeit nach so: Während der Studiums OFR, später mit Diplom dann Neckermann-Hauptmann. Sieht man ja leider als Außenstehender nicht, was da für Prozesse ablaufen. Tommie hat vollkommen recht.
Doch es ist regulär möglich. Vorausgesetzt er hat die 50 Tage nicht an einem Stück abgeleistet und hat die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt --> ZDv 20/7
@ Tommie
Ich fand den Sachverhalt ebenfalls sehr merkwürdig und habe den Post von GebJgOffz zunächst genauso aufgefasst wie Du. Nachdem mir dann auffiel, dass GebJgOffz keine Angaben zu dem Zeitraum zur Zeitspanne gemacht hatte, kam ich eben auf diese Variante. Wenn es sich hier um einen "Neckermann-Hauptmann" handeln würde, würde er dieses Beispiel doch wohl vermutlich nicht im Zusammenhang mit der Aussage, dass in den na Einheiten einiges falsch gelaufen sei, bringen. Vermutlich wird nur er dieses Mysterium endgültig klären können ;D
Servus Kameraden,
da mein Beitrag etwas Verwirrung gestiftet hatte hier die dazu notwendigen Hintergrund Information: Mein Vertreter Hptm d.R. V. war SaZ02 und ist als Fähnr (ROA) abgegangen. Nach 12Monaten (3Jahre fiktive Dienstzeit) wurde er zum Lt d.R. befördert. Im DG Lt leistete er 24Tage Dienst (WÜb) und wurde nach erreichen der Stehzeit im DG (2,5 Jahre seit Ernennung zum Offz) zum OLt d.R. befördert. Anschließend übte er noch ein paar mal und erreichte so nach sechs fiktiven Dienstjahren als Offz (davon 3,5 als OLt) den DG Hptm d.R..
Wer oben mitgerechnet hat konnte feststellen, dass der besagte Kamerad V. insgesamt neuen Dienstjahre vorweisen konnte - davon zwei als aktive Soldat. Bilden wir nun den Quotient zwischen seiner Reservisten-DZ und den WÜb-Tagen (50WÜb-Tage / 7Jahre) kommen wir zu den Ergebnis das er im Durchschnitt ca. 7 Tage im Jahr geübt hat! Zum Vergleich sei gesagt, das ein Mannschaftssoldat der US- Nationalgarde pro Jahr mindestens (!) 24 Tage übt! Von Offizieren in Führungsverwendungen wird deutlich mehr erwartet.
Horrido und ein schönes Wochenende!
...und das obwohl die US-Nationalgarde und ihre Einsätze auf diversen Kriegsschauplätzen im Bezug auf Ausbildungsstand und Robustheit selbst im eigenen Land von den regulären Streitkräften sehr kritisch gesehen wird.
Aber zurück nach Deutschland: Das was Du beschreibst mit den 50 WÜ-Tagen ist in der Reserve Alltag und (leider) völlig normal. Ich gehe davon aus, dass Reservisten die nach dem Grundsatz "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" üben und sich befördern lassen (und sich ansonsten auf Veteranengespräche am Bierstammtisch im VDRBW-Rahmen beschränken), einen Wahnsinns-Ego-Schub durch diese Beförderung erhalten. Sie können dann Freunden und Bekannten sagen dass man Hauptmann sei, evtl. ganz viel Verantwortung habe etc. So etwas erlebe ich leider sehr oft. Ich frage mich nur ob ein derartiger Reservist nicht doch tief im Inneren weiß dass er eine Pfeife ist. Und wenn ja, wo ist dann der "Ego-Effekt"?
Wenn der Grund des Engagements in der Reserve das Ego ist, dann ist da ja im Prinzip nichts gegen einzuwenden. Dann sollte man sich jedoch auch Mühe geben, sich auf Lehrgängen weiterbilden, als AGA Ausbilder Erfahrung sammeln, und wenigstens annähernd einen vergleichbaren Ausbildungsstand zu einem aktiven Soldaten haben (bzw. anstreben). Ist auch gut fürs Ego - und obendrein verschleudert man keine Steuergelder, sondern der Bund hat was davon.
Dass die Anzahl der beorderten Reservisten letztes und dieses Jahr drastisch gesunken ist, finde ich alles andere als schade. Die meisten "Ausgeplanten" waren ohnehin Mannschaftsdienstgrade die nie, oder zumindest fast nie geübt haben. Vom Führungs- und Funktionspersonal der Reserve sind der Bundeswehr bestimmt 3/4 erhalten geblieben. Wenn man die Anzahl der Reservisten jetzt noch einmal halbieren würde (leistungsorientierte Bestenauswahl), dann kommt man einer motivierten Reserve schon recht nahe.
Zitat von: wolf9320 am 04. August 2007, 13:35:21
Ich frage mich nur ob ein derartiger Reservist nicht doch tief im Inneren weiß dass er eine Pfeife ist. Und wenn ja, wo ist dann der "Ego-Effekt"?
Das eine schließt das andere eigentlich aus. Trotzdem ist es möglich, dass der Effekt fürs Ego (Außenwirkung!) nicht durchs Wissen um die eigene Schwäche angekratzt wird.
Die Schlussfolgerung am Ende des Statements ist überzeugend.
Gibt es hier im Forum eigentlich jemanden der schon einmal auf dem neuen 7-Wochen Feldwebel-Lehrgang war, oder zumindest weiß was da alles gemacht wird?
Ich tippe mal auf:
-VVO
-Erzieherische Maßnahmen
-ggf. Wehrdisziplinarrecht, Wehrstrafrecht
-Wachausbildung (OvWA)
-Grundlagen Taktik (taktische Zeichen, Führen der Lagekarte)
-grüne Ausbildung (Gruppenführer)
...liege ich da richtig??? Ich habe gehört dass der Lehrgang aus Modul A (6Wochen) und Modul B (1 Woche) bestehen soll. Stimmt das, und wenn ja, warum diese seltsame ungleiche Aufteilung?