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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hoppel am 16. Mai 2007, 20:20:32

Titel: Paragraf 78???
Beitrag von: Hoppel am 16. Mai 2007, 20:20:32
huhu,

hab da mal eine frage weiss einer etwas von einem Paragrafen 78, aus der ZDV?
da soll es sich um so specielle Inst leute handel.
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: abie.gail am 16. Mai 2007, 20:33:04
moin,

wie wäre es mit googeln....
da findet sich bestimmt was...
einfach mal paragraph 78 und zdv eingeben.... ;)
i weiß leider nicht ob das das ist was du suchst....

lg abie
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Beobachter am 16. Mai 2007, 20:35:42
Ich denke mal du meinst den § 78 BHO. Dabei geht es um eine Prüfgruppe, welche zu den Einheiten tingelt und dort die Materialbewirtschaftung prüft.
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: sliderbp am 16. Mai 2007, 20:46:37
Ohja...wir hatten die Jungs bei KFOR drei Wochen am Arsch kleben. Die waren ja echt OK und machen ja auch nur ihren Job aber im Einsatz kann man auf solche Aktionen wirklich gut verzichten.
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Hoppel am 17. Mai 2007, 03:31:49
Zitat von: Beobachter am 16. Mai 2007, 20:35:42
Ich denke mal du meinst den § 78 BHO. Dabei geht es um eine Prüfgruppe, welche zu den Einheiten tingelt und dort die Materialbewirtschaftung prüft.

ja genau die mein ich, wie kann man die erreichen? da bei mir der Kpf Wehrdienstmaterial klaut, aber über normalen weg passiert nichts, da wurde mir gesagt, man solle sich an die wenden.
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Fiestaman am 17. Mai 2007, 03:45:49
Täusche ich mich oder sind da nicht die Feldjäger zuständig?
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Huey am 17. Mai 2007, 12:19:21
Bei der Überprüfung nach §78 BHO geht es weniger um das "Klauen" von Material als vielmehr um helfende Dienstaufsicht.

Die Prüfgruppe soll vor allem Verfahrenfehler und falsches Anwenden von Vorschriften aufdecken und abstellen helfen.

Leider wird dies meist vor allem von den Verantwortlichen falsch verstanden...
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Andi am 17. Mai 2007, 16:54:44
Was ist ein Kpf? Ein Karpfen?
Ich würde es mal mit einer schriftlichen Meldung (ein Unterlassen wäre in diesem Fall wohl eine Wehrstraftat, da ab 500€ SChaden von einer schwerwiegenden Folge auszugehen ist) oder einer banalen Anzeige versuchen. ;)

Gruß Andi
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: erdpichel am 17. Mai 2007, 17:11:23
vielleicht meint er einen KpFw?!?!??
was aber schockierend wäre, wenn ein spiess klaut! :o
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: StOPfr am 17. Mai 2007, 17:29:19
Zitat von: Hoppel am 17. Mai 2007, 03:31:49
...da bei mir der Kpf Wehrdienstmaterial klaut ...
Ich hoffe zuversichtlich, dass es nicht der Kasernenpfarrer ist  :o.
>>
Kamerad Hoppel, klären Sie uns bitte unverzüglich auf!
Titel: Re: Paragraf 78???
Beitrag von: Marauder am 18. Mai 2007, 14:39:18
*Hoppel

Meldung machen. In meiner Dienstzeit haben sie einen Stuffz hopps genommen, der hatte eine ganze Werkstattausrüstung aus BW Bestand in der Garage.
Dennoch ein Spieß der "klaut". Wäre eine neue Form.

@Huey
Trotzdem schauen die ob man das hat was man haben darf. Nicht umsonst fängt Wochen vorher das rumgeschiebe von überschüssigen Beständen an.
Wird 2007 immer noch so sein.