Moin,
ich bin jetzt seit dem 1.3 bei der Mariene habe meine Aga fertig (Benotet mit 1,47), nun noch 2 wochen auf einem Lehrgang für 61 (stabsdienst) in Hannover und werde dannach nach Bremerhaven(Marineoperationsschule) kommen! Nun meine Frage: Ich bin gerade 18 geworden und möchte gerne bei der BW meinen Führerschein machen hauptsächlich B1 wenn mehr geht gerne auch mehr! Ich bin FWDL23 und werde in ca 1Jahr meinen SAZ antrag stellen! Gibt es eine Chance das ich den Lappen da machen kann?? Wenn ja wie sollte ich es angehen? Gesuch? wenn ja wie habe ich es zu schreiben das die wahrscheinlichkeit am höchsten ist???
Danke im vorraus!!
erst willste die wohnung bezahlt bekommen, jetzt deinen führerschein....
soll der staat dir auch noch den friseur bezahlen? und wenn du schon nen lappen hast, willste dann nicht noch n auto? das könnte dir der bund auch bezahlen!!!!
man man man!
aber um ne antwort zu geben:
NEIN, also GWDLer oder FWDLer bekommt man keinen führerschein! solltest du als SaZ genommen werden, dann bekommst du VIELLEICHT einen, wenn es deine stelle so vorsieht!
Den Kasenernenfriseur sollte er schon haben :D! Im Ernst: Erstausbildung FS B (Anfänger) wird es lediglich geben, wenn die Fahrerlaubnis für die militärische Verwendung unabdingbar ist.
es vergessen immer mehr , dass sie in 1. linie soldat sind!
in letzter zeit höre ich auch ständig die aussage "will zum bund wegen studium" >:(
*pruuuuuuuuuuuuust und lachend zu Boden fall*
;D ;D ;D
was ist denn jetzt?!
am tv kommt nichts(langeweile) und ich wollte was schreiben. ;D
nervt aber schon. meine erfahrung ist , dass das von 10 abileuten 8 sagen.
nimm den mund mal nicht zu voll.
kannst du das beweisen? ich möchte fakten sehen!
Zitat von: Patricksiniho am 18. Mai 2007, 21:32:52
nervt aber schon. meine erfahrung ist , dass das von 10 abileuten 8 sagen.
Bitte was??
Zitat von: Patricksiniho am 18. Mai 2007, 21:32:52
was ist denn jetzt?!
am tv kommt nichts(langeweile) und ich wollte was schreiben. ;D
nervt aber schon. meine erfahrung ist , dass das von 10 abileuten 8 sagen.
??
Dave war schneller ;D
Zitat von: Flexscan am 18. Mai 2007, 21:43:56
Zitat von: Patricksiniho am 18. Mai 2007, 21:32:52
was ist denn jetzt?!
am tv kommt nichts(langeweile) und ich wollte was schreiben. ;D
nervt aber schon. meine erfahrung ist , dass das von 10 abileuten 8 sagen.
??
Dave war schneller ;D
:P ;D
Wenn man nichts zum Thema beizutragen hat, sollte man auch nichts dazu schreiben ... ::) Das bezieht sich hier auf alle Beiträge nach dem von Wolverine ...
Timid
Administrator
genau, und nach meinem Thread wird wieder sachlich weiter diskutiert.
*VorTimidFlieh*
Aber generell wurde die Frage schon beantwortet. Als GWDL / FWDL aussichtslos, als SAZ nur wenn es unabdingbar ist.
Ich hab es auch schon erlebt da mußte der SAZ den B Führerschein in einer zivilen Fahrschule machen (nix Bundeswehr) und wurde dann nach bestandener Fahrprüfung von "der BW" gleich auf CE geschickt.
Horrido
Fitsch
Zitat von: Fitsch am 20. Mai 2007, 18:26:49
Ich hab es auch schon erlebt da mußte der SAZ den B Führerschein in einer zivilen Fahrschule machen (nix Bundeswehr) und wurde dann nach bestandener Fahrprüfung von "der BW" gleich auf CE geschickt.
das wiederum geht auch oft bei FWDL!
in meiner einheit haben wir jetzt zwei FWDLer, die ne zusage für nen CE-schein haben, wenn sie jetzt ihren B zivil machen!
Ich kenne auch GWDL genug, die bei uns BW-Führerscheine bekommen. Jedoch nur, wenn es der Dienstposten verlangt.
naja, kann ja sein, bei uns ist ein befehl draussen, dass du nach dem führerschein noch mindestens 10 dienstmonate haben musst, das geht als GWDLer schlecht ;)
Solche Befehle gibts in meiner Luftwaffe nicht ;D 8)
wie ist das denn, wenn man schon den B Führerschein hat. Kann man dann als GWDL den LKW Führerschein machen, oder auch nur als SaZ ?
Man könnte du Fussballerweisheit zum Besten geben: "Die Wahrheit liegt auf'm Platz" - will sagen, dass dir dies niemand sagen kann, außer dein späterer Dienstherr. Kommt halt auf Verpflichtungszeit und vorallem deinen Dienstposten an. Ich kann nur von mir sprechen, und sagen, dass ich trotz ziviler A,B,BE und FS-Eignung sowie Verwendung im S4-Bereich keinen Lehrgang bekommen hatte.
wenn du den B-schein hast hilft das schonmal! ob du den lappen bekommst, hängt vor allem von deiner verwendung ab! als GeZi-mokel brauchst du keinen CE, das ist klar! beim nachschub ist das schon eher nötig!
Zitat von: erdpichel am 22. Mai 2007, 18:26:09
wenn du den B-schein hast hilft das schonmal! ob du den lappen bekommst, hängt vor allem von deiner verwendung ab! als GeZi-mokel brauchst du keinen CE, das ist klar! beim nachschub ist das schon eher nötig!
Nichts gegen GeZi-Mokel hier ;)
hab ich ja nie was gegen gesagt, aber brauchst du nen CE-schein!? OK, ich seh ein, ein formular in 7-facher ausfertigung und das für alle soldaten, da kommt was zusammen, aber dann muss man eben mehrmals mit nem 8-sitzer fahren :P
ich muss zu den Sanis gehen.
War bei mir auch so. Mußte erst den Dreier privat machen. Nachdem ich den hatte durfte ich den B
machen. Da wir sehr viel an der ehemaligen Ostgrenze unterwegs waren ( Fernmeldeinst.)
brauchte ich jedesmal einen Fahrer. Liegt also nicht immer an der dienstl. Notwendigkeit.
Zitat von: bongschamong am 22. Mai 2007, 22:43:44
ich muss zu den Sanis gehen.
auch das berechtigt nicht zum automatischen erwerb des führerscheins. es gibt auch bei den sanis gezi-soldaten, g-kartenführer oder arztschreiber.
denen dann den bce-führerschein aufs auge zu drücken ist ziemlich sinnlos wenn sie die restliche dienstzeit nur innendienst schieben.
ich glaube sanis bekommen doch eh nur C1, weil das maximale bei denen doch ein 2-tonner ist, oder?
zumindest hatte ich damals mal nen C1er bekommen und da war auch ein OG (FA) aus dem san-dienst dabei....
Das ist richtig, früher wurde C1 geschult da die KrKw 2to Fahrzeuge sind.
Nicht richtig ist allerdings, das die Sanitaet nur 2to Fahrzeuge hat. Dort kommen ebenso 5to oder grössere Fahrzeuge zum Einsatz.
C1 wird aus Kostengründen heutzutage glaub ich nicht mehr angeboten.
(Angaben ohne Gewähr)
/edit
Angaben ohne Gewähr bezog sich auf C1 und Kostengründen
Zitat von: Flexscan am 23. Mai 2007, 18:43:42Nicht richtig ist allerdings, das die Sanitaet nur 2to Fahrzeuge hat. Dort kommen ebenso 5to oder grössere Fahrzeuge zum Einsatz.
Z.B. ein Duro oder ein Fuchs - wobei zumindest der Fuchs mit dem C-Lappen nicht gefahren werden dürfte, sondern mit dem G-Führerschein. Und ein Rettungszentrum oder ähnliche Einrichtungen werden vermutlich auch nicht mit dem Unimog, sondern "richtigen" Lkw verladen.
Zitat von: erdpichel am 23. Mai 2007, 16:48:27zumindest hatte ich damals mal nen C1er bekommen und da war auch ein OG (FA) aus dem san-dienst dabei....
Und wir hatten damals auf dem BCE-Lehrgang direkt mehrere Sanitäter dabei ...
womit mal wieder bewiesen ist:
nicht ist so ungewiss wie die frage, wer welchen lappen bekommt oder auch nicht! :P
Zitat von: Timid am 23. Mai 2007, 18:55:43
Zitat von: Flexscan am 23. Mai 2007, 18:43:42Nicht richtig ist allerdings, das die Sanitaet nur 2to Fahrzeuge hat. Dort kommen ebenso 5to oder grössere Fahrzeuge zum Einsatz.
Z.B. ein Duro oder ein Fuchs - wobei zumindest der Fuchs mit dem C-Lappen nicht gefahren werden dürfte, sondern mit dem G-Führerschein. Und ein Rettungszentrum oder ähnliche Einrichtungen werden vermutlich auch nicht mit dem Unimog, sondern "richtigen" Lkw verladen.
Der Hägglund nicht zu vergessen, obwohl der wohl F benötigt?!
Zitat von: Dennis812 am 23. Mai 2007, 20:40:15Der Hägglund nicht zu vergessen, obwohl der wohl F benötigt?!
Ich war so frei, Ketten- und Luftfahrzeuge bei der Auflistung komplett zu ignorieren, da weder die einen, noch die anderen mit einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder C gesteuert werden dürfen ... ;)
Was ist denn der G-Schein?
Uns wurde damals gesagt, wir dürften mit dem normalen C-Schein nach Überprüfungsfahrt mit nem Fahrlehrer und Einweisungsfahrt auch den Fuchs fahren. Zumindest den Standart-Fuchs als Truppentransporter.
Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden
Zitat von: sliderbp am 23. Mai 2007, 23:39:47Was ist denn der G-Schein?
G: Gepanzerte Radfahrzeuge. Reiner BW-Führerschein
Daraus ergibt sich eigentlich schon, dass man den TransportPANZER Fuchs, wie auch den Spähpanzer Luchs und vermutlich den Fennek, nicht mit der Fahrerlaubnisklasse C fahren darf. Allerdings erhält man mit Bestehen zumindest des BCE-Lehrgangs auch automatisch den Lappen für die Klasse G (und GE?) ;)
Interessant wird es dann natürlich bei Fahrzeugen wie Dingo, Mungo und Duro - zählen diese auch als gepanzerte Radfahrzeuge, oder bezieht sich die Definition der Klasse G vielleicht auch nur auf "richtige" Radpanzer wie Fuchs oder Luchs?
Aha...also war meine Info nicht wirklich falsch.
Danke.
also nur mal zur klarstellung
ich hab "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren
der zählt als LKW ;D ;D
also nur eine kleine einweisung von so ca 2 wochen ::) ;D
Zitat von: bayern bazi am 24. Mai 2007, 17:05:32ich hab "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren
Vielleicht gab es zu dem Zeitpunkt, als du den entsprechenden Lehrgang gemacht hast, noch keine Klasse G, so dass er für alle Leute mit "altem" Lappen auch mit C-Führerschein gefahren werden kann? ;)
Ansonsten bleibt es dabei, dass man mit Bestehen des Lehrgangs zur BCE-Fahrerlaubnis auch die Klasse G (und ich meine auch GE) "on top" bekommt. Sprich: BCE bestanden, und man darf alle Radfahrzeuge (außer Krafträder, Quads?, Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Passagieren und "Spezialfahrzeuge" wie Tanklaster, SLT, Kran) nach Einweisung fahren.
Zumindest war das der Fall, als ich auf BCE-Lehrgang war ...
Zitat von: Timid am 24. Mai 2007, 17:16:29
Zitat von: bayern bazi am 24. Mai 2007, 17:05:32ich hab "nur" BCE - und darf trotzdem den fuchs fahren
Vielleicht gab es zu dem Zeitpunkt, als du den entsprechenden Lehrgang gemacht hast, noch keine Klasse G, so dass er für alle Leute mit "altem" Lappen auch mit C-Führerschein gefahren werden kann? ;)
Ansonsten bleibt es dabei, dass man mit Bestehen des Lehrgangs zur BCE-Fahrerlaubnis auch die Klasse G (und ich meine auch GE) "on top" bekommt. Sprich: BCE bestanden, und man darf alle Radfahrzeuge (außer Krafträder, Quads?, Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Passagieren und "Spezialfahrzeuge" wie Tanklaster, SLT, Kran) nach Einweisung fahren.
Zumindest war das der Fall, als ich auf BCE-Lehrgang war ...
Im zivilen dürfen Quads mit B gefahren werden, wüsste nicht dass Quads bei der Bw im Einsatz sind, aber warum sollte es anders sein!?
Zitat von: Dennis812 am 24. Mai 2007, 17:57:17Im zivilen dürfen Quads mit B gefahren werden, wüsste nicht dass Quads bei der Bw im Einsatz sind, aber warum sollte es anders sein!?
Ein Wolf wird beispielsweise auch als Lkw geführt, und nicht, wie zivil, als PKW ;)
Quads gibt es, wenn auch nur bei speziellen Einheiten ...
Zitat von: Timid am 24. Mai 2007, 18:37:31
Quads gibt es, wenn auch nur bei speziellen Einheiten ...
da könnte sicher unser Kamerad PatrickS. einiges dazu sagen ;D
Zitat von: OSHTyp am 24. Mai 2007, 09:19:25
Den Bundeswehr Führerschein wie gesagt bekommt er nur wenn es unabdingbar ist .
Und dass andere seit dem 01.01.2007 kann er dass gute stück nicht ins zivile übertragen dass heist wenn er privat rumfahren will und keinen im zivilen gemacht hat sollte er dass tun denn wen erwischt wird kann ziemlich teuer werden
Wie bitte? Dazu hätte ich ganz gerne eine Quelle. Denn meines Wissens nach ist eine Bw-Fahrerlaubnis die in einer Bw Fahrschule gemacht wird weiterhin ins Zivile übertragbar. Man muss nur zum Einwohnermeldeamt/Straßenverkehrsamt (?) gehen, den Bw-Führerschein vorzeigen sowie eine Kopie des Führerscheins mitgeben und eine Gebühr von 90 (?) Euro bezahlen.
Den Ort des umschreibens und die genauen Kosten weiss ich nicht genau, aber das man bei der Bw erworbene Führerscheine in einen zivilen Führerschein umschreiben kann steht für mich außer Frage.
Korrigiert mich wenn es nun nicht mehr möglich ist, aber bis vor ein paar Wochen ging es noch, da hat ein Kamerad nämlich den Bw-CE in seinen zivilen CE umschreiben lassen.
Geht auch immer noch: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__27.html
Jetzt erleben Sie am eigenen Leib, wie unangenehm Behauptungen ohne Quellenangabe sind ;).