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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MxD84 am 20. Mai 2007, 18:08:36

Titel: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: MxD84 am 20. Mai 2007, 18:08:36
Hallo,

ich habe über das Thema Einstellungsdienstgrad schon einiges gelesen, aber immer mit verschiedenen Antworten. Deshalb Frage ich selber noch mal nach:

Ich habe mich als SaZ beworben und meine drei Tage beim ZNwG-SÜD erfolgreich gemeistert. Am Ende habe ich eine stelle als Feldwebel bekommen. Mein Einstellungsdienstgrad ist Stabsunteroffizier (FA).

Nun meine Frage: Habe ich diesen Dienstgrad ab dem 1. Tag beim Bund (d. h. auch schon in der AGA)?
Ich weiss nicht ob es wichtig ist, aber ich mache natürlich 4 Monate Eignungsübung mit.

ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

mfg

MxD84
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: S.Thomas am 20. Mai 2007, 19:22:40
Hi soweit ich das weiß, bekommst du bereits am ersten tag deinen Dienstgrad und auch Schulterklappen,
welche allerdings erst nach bestandener AGA, also mit erhalt der Truppenzugehörigkeitsliste
in kraft treten. Dann gehts erstmal noch auf diverse Ausbildungen und schliesslich dann zum Feldwebellehrgang.
Alles Zusammengefasst bist du in der AGA zwar Stabsunteroffizier, hast aber gegenüber den anderen Rekruten
keinerlei Befugnisse um z.B. Befehle erteilen etc. Wie der genaue Weg deiner ausbildung sein wird, bis du erstmal auf deiner Feldwebelstelle sitzt kann ich dir leider nicht sagen, da sich bestimmt nach der neugruppierung einiges geändert hat.

MFG
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: MxD84 am 20. Mai 2007, 19:48:11
Danke für die Antwort.

Den Plan bis zum F kenne ich (hat mir der Einplaner und auch der vom KwEA aufgezeigt). Es geht mir auch nicht um das Befehlen gegenüber anderen Rekruten oder meinen Ausbildern, sonder wenn ich doch den Dienstgrad habe müsste ich auch das Gehalt bekommen, oder?

mfg
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:25:59
Zitat von: S.Thomas am 20. Mai 2007, 19:22:40
Hi soweit ich das weiß, bekommst du bereits am ersten tag deinen Dienstgrad und auch Schulterklappen,
welche allerdings erst nach bestandener AGA, also mit erhalt der Truppenzugehörigkeitsliste
in kraft treten. Dann gehts erstmal noch auf diverse Ausbildungen und schliesslich dann zum Feldwebellehrgang.
Alles Zusammengefasst bist du in der AGA zwar Stabsunteroffizier, hast aber gegenüber den anderen Rekruten
keinerlei Befugnisse um z.B. Befehle erteilen etc. Wie der genaue Weg deiner ausbildung sein wird, bis du erstmal auf deiner Feldwebelstelle sitzt kann ich dir leider nicht sagen, da sich bestimmt nach der neugruppierung einiges geändert hat.

MFG

Das ist mal einfach sachlich totaler Unfug!

@MxD84: Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. Aber ein Blick in die VVO oder ein Aufpassen im Unterricht dazu sei dir sehr ans Herz gelegt. Und für weitere "Tipps" bitte mal nach Neckermann suchen.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: MxD84 am 20. Mai 2007, 21:28:53
Zitat von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:25:59
@MxD84: Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. Aber ein Blick in die VVO oder ein Aufpassen im Unterricht dazu sei dir sehr ans Herz gelegt. Und für weitere "Tipps" bitte mal nach Neckermann suchen.

auch wenn ich eignungsübender bin?
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:31:24
die frage ist schonmal:
hast du schonmal ne AGA gemacht!? wenn ja, dann bist du eignungsübende als vollwertiger stuffz!
wenn nicht, dann siehe oben, dann bist du zwar ein stuffz, da du aber "nix kannst" hast du keine vorgesetztenfunktion.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2007, 21:34:31
Wo steht denn, dass der § 4 VVO für Eignungsübende nicht gilt? Wenn der Dienstgrad verliehen wurde, hat man auch die Pflicht, ihn auszufüllen!
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:38:04
doch, so in etwa! es gibt doch auch studierte, die dann erst zur BW kommen, wenn sie studiert haben, dann direkt als leutnant (zB)!
willst du jetzt sagen, dass du dann als leutnant in der AGA nach 3 tagen deinem Oberfeld alias zugführer vorgesetzt bist!?!??! wohl kaum!
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:40:02
Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:38:04
doch, so in etwa! es gibt doch auch studierte, die dann erst zur BW kommen, wenn sie studiert haben, dann direkt als leutnant (zB)!
willst du jetzt sagen, dass du dann als leutnant in der AGA nach 3 tagen deinem Oberfeld alias zugführer vorgesetzt bist!?!??! wohl kaum!

Doch, genau das! Allerdings nur außerhalb der Ausbildung, sprich z.B. nach Dienstschluss --> dass es sich nciht empfiehlt, davon Gebrauch zu machen ist mal was ganz Anderes --> der Rest wurde schon in den bestehenden Threads auseinander diskutiert!
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2007, 21:44:05
Der ZgFhr ist in diesem Fall dem Lt oder Hptm vorgesetzt auf besondere Anordnung gem § 5 VVO. Allen anderen Soldaten in der Kaserne ist der frischeingestellte Offizier gem. seines höheren Dienstgrades vom ersten an Vorgesetzter gem. § 4 VVO.

Schön wäre es, wenn Sie evtl. einen Beleg (z. B. eine Rechtsgrundlage) für Ihre Behauptung finden und auch nennen könnten. Nur weil man sich etwas ausdenkt, vorstellt oder wünscht, muss es nicht wahr sein! Wenn Sie mir zeigen, dass die VVO für diese Damen und Herren außer Vollzug gesetzt ist, diskutiere ich über geltendes Recht!
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:46:24
naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:55:27
Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:46:24
naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^

So einfach sich ergeben? Tz,tz,tz  8)
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:57:30
naja, man lässt sich ja gerne belehren! in meinen augen ist es so, dass ein neckermann einfach nicht das wissen hat um befehle zu geben, daher war ich der meinung, dass die VVO für alle bereiche ausgesetzt ist, dass das aber nur für die AGA-batterie/ kompanie gilt....
nun gut, wenn dem so ist, dann ist das so.....
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: StOPfr am 20. Mai 2007, 22:15:20
Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:46:24
naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^
Das war unter den gegebenen Voraussetzungen - und trotz der leichten Absetzbewegung im letzten Beitrag - eine sehr gute Idee; ...auch wenn ich Dennis812 Einstellung teile >> tz, tz, tz ;D).
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 22:50:18
Zitat von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:25:59
Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. .

Das stimmt nicht ganz. Eignungsübende werden erst nach Ablauf der Eignungsübung vereidigt. Nach 4 Monaten hat ein Eignungsübender die Wahl die Ernennungsurkunde zum SaZ zu unterschreiben oder nicht. Und erst dann findet eine Vereidigung statt.

Zudem durfte unsere Neckermänner nicht ins Uffz-heim vor bestehen des UL 1. AUßerdem hat der Spieß am Anfang jeder AGA denn EÜ´s erstmal klargemacht das sie nicht auf die Idee kommen sollte in den eigenen Reihen Befehle an Manschafter zu erteilen.

Zudem ist man auch als Neckermann vorrangig Rekrut wieder jeder andere auch in der AGA. Da is es egal was man auf der Schulter hat.

Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 20. Mai 2007, 23:07:52
Zitat von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 22:50:18
Zudem durfte unsere Neckermänner nicht ins Uffz-heim vor bestehen des UL 1. AUßerdem hat der Spieß am Anfang jeder AGA denn EÜ´s erstmal klargemacht das sie nicht auf die Idee kommen sollte in den eigenen Reihen Befehle an Manschafter zu erteilen.

Zudem ist man auch als Neckermann vorrangig Rekrut wieder jeder andere auch in der AGA. Da is es egal was man auf der Schulter hat.

Was "euer Spieß" erzählt, wenn der Tag lang ist, ist schön und gut, aber völlig unerheblich!
Das BMVg hat entschieden Soldaten mit höherem Dienstgrad einszustellen und dementsprechend haben die Kameraden uneingeschränkt (!) die selben Rechte und Pflichten, wie jeder andere Vorgesetzte auch, nur eben leider nicht die erforderliche Ausbildung und sie sind selbstverständlich auch ganz normal Vorgesetzte nach §4 VorgV!

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:17:26
Es ging ihm auch mehr darum das die Leute nicht anfangen in den eigenen Reihen Befehle zu erteilen. Im Grunde haben die meisten ja noch keine Ahnung über VVO oder sonstigem und sind halt Rekruten. Manche werden halt etwas Größenwahnsinnig nur weil sie ein Rennbahn auf der Schulter haben.

Ich finde es auch völlig in Ordnung die Leute darauf hinzuweisen, so werden Reibereien vermieden.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 20. Mai 2007, 23:28:30
Zitat von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:17:26
Es ging ihm auch mehr darum das die Leute nicht anfangen in den eigenen Reihen Befehle zu erteilen.

Was sie aber im Rahmen der VorgV und dem SG dürfen!

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: MxD84 am 20. Mai 2007, 23:31:55
also, das ich so was anfange wollte ich nicht, aber interesant!  ;D

zum thema: aga habe ich noch nicht. ich fange direkt an.
wer oder was ist ein neckerman?
habe ich dann schon den sold des dienstgrades? [

quote author=Fiestaman link=topic=11416.msg96441#msg96441 date=1179694218]
Das stimmt nicht ganz. Eignungsübende werden erst nach Ablauf der Eignungsübung vereidigt. Nach 4 Monaten hat ein Eignungsübender die Wahl die Ernennungsurkunde zum SaZ zu unterschreiben oder nicht. Und erst dann findet eine Vereidigung statt.[/quote]

das stimmt, habe ich mit dem einplaner darüber geredet.

mal noch was anderes:

während der aga muss ich ja auch schon die zuzahlung für verpflegung und unterkunft zahlen, oder?

danke

MxD84
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: erdpichel am 20. Mai 2007, 23:41:47
neckermann nennt man einfach die leute, die mit berufsausbildung zum bund kommen, und daher schon "ohne (militärische) leistung" einen dienstgrad haben, zB direkt unteroffizier oder uffz....
wie das jetzt genau ist, weiss ich nicht, aber ich glaube als EÜ bekommst du erst immer ne abschlagszahlung, und wenn du dann SaZ bist, bekommste den rest, danach dann immer die volle summe auf einmal....
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:46:25
Neckermann werden die Leute genannt die aufgrund ihrer Vorbildung (Studium,Ausbildung) mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.
Du erhälst vom ersten Tag an das Gehalt deines Dienstgrades entsprechend also A3 glaub ich.
Wenn mich nicht alles täuscht bekommst du die ersten 2-3 Monate Abschlagszahlungen von 1000 Euro und dann mit dem Gehalt des 3. oder 4. Monats die Restzahlung.

Verpflegungsgeld mußt du solange Zahlen bis du dich aus der Verpfelgung rausnehmen lässt. Aber während der AGA bist du in der Vollverpflegung, ganz einfach weil ihr immer zusammen zum Essen geht(geführt werdet). Nach einer gewissen Zeit z.B. nach dem Gelöbniss dürfen in manchen Einheiten die Rekruten selbständig zum Essen gehen oder auch nicht.Dies ist von Einheit zu Einheit verschieden Es macht meiner Meinung nach sowieso erst Sinn,wenn überhaupt, sich in der Stammeinheit aus der Verpflegung nehmen zu lassen.

Zitat von: Andi am 20. Mai 2007, 23:28:30


Was sie aber im Rahmen der VorgV und dem SG dürfen!

Gruß Andi

Das zweifle ich auch überhaupt nicht an. Aber wie ich schon sagte ist es für mich nachvollziehbar, dass der Spieß hierzu etwas gesagt hat. Dies würde nur zu Streitigkeiten unter den Rekruten führen.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Betsy am 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Dennis812 am 21. Mai 2007, 09:57:06
Zitat von: Betsy am 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?

In der Realität tut das zumindest bis Abschluss des UL 1 auch niemand. MEn findet eben dieser auch häufig direkt nach der AGA statt - von daher hält sich das Problem in Grenzen, wenn sich der Soldat diesen "Problems" bewusst ist und entsprechend handelt.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 21. Mai 2007, 13:34:56
Zitat von: MxD84 am 20. Mai 2007, 23:31:55
während der aga muss ich ja auch schon die zuzahlung für verpflegung und unterkunft zahlen, oder?

Ja, musst du. Abschlagszahlungen bekommt man aber nur so lange, bis die Wehrverwaltung die Überweisung auf dein Girokonto eingerichtet hat - also nur ein bis zwei Monate.
Als Uffz bekommst du A5, als StUffz A6.

Zitat von: Fiestaman am 20. Mai 2007, 23:46:25
Das zweifle ich auch überhaupt nicht an. Aber wie ich schon sagte ist es für mich nachvollziehbar, dass der Spieß hierzu etwas gesagt hat. Dies würde nur zu Streitigkeiten unter den Rekruten führen.

Schön, dass er dieser Meinung ist, nur ist die Gesetzteslage klar und die verleiht den "Neckermännern" auch in der AGA bereits alle Rechte und Pflichten eines Vorgesetzten. Alles was der Spieß dazu in der oben geposteten Form sagt stellt ein Dienstvergehen dar!

Zitat von: Betsy am 21. Mai 2007, 09:00:22
Aber kanns nicht ziemlich problematisch werden wenn von dern Neckermännern das Gleiche verlangt wird ihnen aber die militärische Vorbildung fehlt?

Ja, kann es, da sie über ihre Rechte, aber vor allem ihre Pflichten noch nicht ausreichend belehrt sind und sie weder ihre Grenzen, noch die Punkte, an denen sie als Vorgesetzte eingreifen müssen kennen. Die alte Laier halt.
Das BMVg wird sich aber sicherlich etwas dabei gedacht haben Menschen ohne die entsprechende Ausbildung Menschenleben anzuvertrauen. Und das bezieht sich nicht nur auf "Neckermänner", sondern insbesondere auch auf Offiziere, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden oder Angehörige der Wehrverwaltung, die im Einsatz dann als Stabsoffiziere, Offiziere oder Unteroffiziere mit Portepee herumlaufen, aber gerade mal wissen auf welcher Seite der Waffe das böse Ende ist.

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 17:05:29
Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 13:34:56
Schön, dass er dieser Meinung ist, nur ist die Gesetzteslage klar und die verleiht den "Neckermännern" auch in der AGA bereits alle Rechte und Pflichten eines Vorgesetzten.

Wie gesagt das zweifle ich auch nicht an.

Zitat von: Andi am 21. Mai 2007, 13:34:56
Alles was der Spieß dazu in der oben geposteten Form sagt stellt ein Dienstvergehen dar!

Aus welchen Gründen?
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 21. Mai 2007, 18:44:11
Zitat von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 17:05:29
Aus welchen Gründen?

Aufforderung zu Dienstvergehen und natürlich die Tatsache, dass Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden dürfen.

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 22:03:52
Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, er hat dies nicht befohlen!
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 22. Mai 2007, 13:49:56
Zitat von: Fiestaman am 21. Mai 2007, 22:03:52
Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, er hat dies nicht befohlen!

Das "nahelegen" reicht wohl schon.

Gruß Andi
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: wolverine am 22. Mai 2007, 19:06:20
"Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, welches ein militärischer Vorgesetzter schriftlich, mündlich oder in anderer Weise mit Anspruch auf Gehörsam erteilt!" ;)
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Fiestaman am 22. Mai 2007, 21:01:47
Jetzt macht ihr aber aus ner Mücke nen Elefanten.
Titel: Re: Einstellungsdienstgrad
Beitrag von: Andi am 22. Mai 2007, 21:25:29
Nicht wirklich. Immer dran denken: Es kommt manchmal dümmer, als man denken kann.