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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: gast am 29. Februar 2004, 11:37:00

Titel: beförderung
Beitrag von: gast am 29. Februar 2004, 11:37:00
ich hab mal ne frage gibt es außer der dienstzeit noch andere vorraussetzungen die man braucht um obergefreiter zu werden. was ist wenn man zum beispiel die aga oder die rekrutenprüfung nicht bestanden hat rennt man dann die restliche dienstzeit als gefreiter rum
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: F_K am 29. Februar 2004, 14:37:59
Beförderungen immer nach EIGNUNG und BEFÄHIGUNG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen !

Ich würde einen Soldaten, der die AllGA NICHT bestanden hat, NICHT MAL zum Gefreiten befördern  :o  :o  :o

Da gibt es zwar noch einige andere die so denken, aber "wir" sind da wohl eher in der Minderheit, vielen KpChefs ist der Aufwand zu hoch, da werden dann einfach alle befördert ...
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: SPIDER am 20. März 2004, 17:14:14
NEE ALS "SCHULTERGLATZE"
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: RayT am 20. März 2004, 17:54:04
Kommt drauf an wie der KpChef oder KpFw drauf ist.
Ich kenne noch viele aus meiner AGA und die sind auch ohne ATN für die AGA OG geworden.
Soweit ich weiss ist erst HG eine Leistungsbeförderung.
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: revu am 21. März 2004, 10:28:03
Gefreiter und Obergefreiter sind Regelbeförderungen, die normalerweiser jeder erreichen sollte, außer man hat solch einen Mist verzapft an den sich der Chef noch erinnern kann. Dann braucht er nicht befördern.

Diese Beförderungen sind aber unabhängig von der AGA. Normalerweise kommen die ganzen Beförderungen auf einmal ins Gezi, dort müssen die dann gestempelt, gesiegelt und eröffnet werden. Da hat keiner Lust irgendwelche Leute rauszukramen und dann zu vergleichen, ob der was bestanden hat oder nicht.
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: RayT am 21. März 2004, 13:11:38
Zitat von: revu am 21. März 2004, 10:28:03
Gefreiter und Obergefreiter sind Regelbeförderungen, die normalerweiser jeder erreichen sollte, außer man hat solch einen Mist verzapft an den sich der Chef noch erinnern kann. Dann braucht er nicht befördern.

z.B. die s.g. BTM (Betäubungsmittel) Gefreiten... davon kenne ich viele :P
Titel: Re:beförderung
Beitrag von: Timid am 21. März 2004, 14:09:58
Ich würde einfach das glauben, was F_K geschrieben hat  ;) Ich denke mal, mit der Dienstzeit und dem Dienstgrad kann man ungefähr abschätzen, was als "Leistungsbeförderung" anzusehen ist ;)

Aber, wie schon mehrfach geschrieben: Nicht selten ist es der KpFührung zuviel Aufwand, einen GWDL nicht zu befördern, wenn er die entsprechenden zeitlichen Anforderungen erfüllt hat.