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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: knocki am 29. Mai 2007, 17:41:46

Titel: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 29. Mai 2007, 17:41:46
Hi,
habe vor ein paar wochen den test in der opz in köln geschafft, und werde ab dem 1.10 in Fürstenfeldbruck als OA meinen Dienst antreten.
Nun habe ich eine FRage,  ich habe in derOPZ angegeben, das ich keinerlei finanzielle Verpflichtungen habe. Dieses ist momentan korrekt, nur wollte ich mir einen laptop auf Ratenzahlung holen ( ca 40€  im Monant) , nun zurück zur Frage:
Ist das erlaubt,. da ich ja da angegeben habe , das ich monatlich nichts bezahlen muss.
mir fällt gerade ein , das ich fvergessen habe, das ich monatlich schon 45€ für s auto bezahlen muss. Muss ich das überhaupt angeben, oder darf ich keine Verpflichtungen haben? wäre nett wenn ihr mir eine antwort geben könntet.
Gruß micha
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Chuckie85 am 29. Mai 2007, 17:45:54
Da mach dir mal keine Gedanken. Handy-Verträge usw. musst du ja schließlich auch nicht angeben. Es geht nur darum offenzulegen, falls du größere Schulden hast und dadurch evtl. erpressbar werden könntest.

Viel Spass in Fürsty!!
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 29. Mai 2007, 17:47:13
also muss ich nun das mit der autoversicherung und dem laptop dann nicht angeben ? Sicher? , oder soll ich lieber dort mal anrufen ?
bin mir halt sehr unsicher, da ich das alles nicht wegen so etwas aufs spiel setzten will!
trotzdem schon mal vielen dank für die schnelle antwort
gruß vom micha
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Timid am 29. Mai 2007, 18:07:33
Wenn du "dort" anrufst, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite ;)

Aber ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass du wegen nicht mal 100 Euro im Monat, und das über einen doch recht überschaubaren Zeitraum bzw. bei einer Autoversicherung im Idealfall ja über die Jahre stark schrumpfend, irgendwelche Probleme bekommen wirst. Problematisch dürfte es werden, wenn man wirklich "erpressbar" wird, es also um wesentlich höhere Geldbeträge geht, die man jemandem schuldet. Und zumindest sowas wie Handyrechnung oder eine Versicherung/ein Bausparvertrag/ähnliches dürfte eigentlich ganz normal sein und ist bei solchen "Kleinstbeträge" der Bundeswehr/dem MAD eher nicht anzuzeigen.

Aber, wie gesagt: Wenn du nachfragen würdest, wärst du auf der absolut sicheren Seite ;)
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 29. Mai 2007, 18:11:38
Super , vielen dank, für eure antoworten!!!!!

DANKE; ich werde morgn früh dann direkt mal dort anrufen und nochmal nachfragen, um auf die sichere seite zu gehen :-)

schönen abend wünsche ich euch noch, und danke nochmals ;-)
grueße vom micha
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Cordes am 29. Mai 2007, 21:13:30
Ich hab da auch mal ne Frage:
Ich hab zur Zeit noch Schulden, die ich per monatlicher Rate abbezahl. Ich fange am 1.7. meine GWD an. Muss ich das angeben und hat das irgendwelche Auswirkungen? Ich bin ja dadurch nicht erpressbar oder so. Es handelt sich dabei auch "nur" um 1000€. Also wie läuft das? Ich würde danach gerne als SaZ anfangen, wäre aber bis dahin noch nicht ganz schuldenfrei. Welche Konsequenzen hab ich dadurch?

Danke für die Antworten!

VG
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Andi am 29. Mai 2007, 21:21:45
Schulden und finanzielle Verpflichtungen von Soldaten interessieren den Dienstherren dann, wenn sie das normale Maß überschreiten, denn dann können sie die militärische Sicherheit tangieren.
Wenn man also Schulden/Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen hat, die man ohne Probleme und ohne großartige persönliche Einschränkungen abbezahlen kann ist das grundsätzlich kein Problem sobald sich der Soldat aber in einer "angespannten" finanziellen Situation, einer finanziellen Notlage befindet oder kurz vor der Pleite steht ist das ganze für die Bundeswehr hochinteressant, denn so einen Moment könnte ein ausländischer Nachrichtendienst zur Anwerbung nutzen. Grundsätzlich hat aber natürlich auch nicht jeder Soldat Zugang zu den selben Informationen und ist dementsprechend interessant oder uninteressant für ausländische Nachrichtendienste.

Gruß Andi
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Cordes am 29. Mai 2007, 21:49:52
Danke Andi! Was ist denn das normale Maß?
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Andi am 29. Mai 2007, 22:01:05
Zitat von: Andi am 29. Mai 2007, 21:21:45

Wenn man also Schulden/Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen hat, die man ohne Probleme und ohne großartige persönliche Einschränkungen abbezahlen kann ist das grundsätzlich kein Problem...
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: StOPfr am 29. Mai 2007, 23:54:02
Zitat von: Cordes am 29. Mai 2007, 21:49:52
Danke Andi! Was ist denn das normale Maß?
Das hat Andi doch schön beschrieben ;).

Falls die Info nicht reicht: Eine Gesamtschuld, die unter zehn Prozent des Jahreseinkommens liegt (nehmen wir mal an dass Du zurzeit monatlich 1000 Euro verdienst), gilt auf keinen Fall als  existenzgefährdend und macht Dich also nicht zum potenziellen Erpressungsopfer. Das dürfte den Dienstherrn nicht interessieren. Die Raten sind ja offensichtlich niedrig, denn sonst wäre nach dem GWD bereits alles getilgt. 
Bei der Bewerbung als SaZ wirst Du dann ohnehin nochmal nach Deinen Verpflichtungen gefragt. Dann gibst Du wahrheitsgemäß den Restbetrag an und gut ist... 
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Cordes am 30. Mai 2007, 03:00:15
Ok, vielen Dank! Wird eigentlich beim GWD auch nach Schulden gefragt?
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: StOPfr am 30. Mai 2007, 09:25:31
Schulden sind m.W. nur bei SaZ und BS ein Thema.
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Flexscan am 30. Mai 2007, 09:30:47
nein auch GWD sind für ausländische Nachrichtendienste genauso intressant sind wie SAZ/BS

Es wird aber denke ich keine Konsequenzen wie Ausmusterung oder Befreiung vom Dienst geben.
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: psycho_ted_87 am 30. Mai 2007, 13:05:41
bin ab juli saz 12, und hab auch eine kleine finanzierung am laufen,
hauptmann meinte ist nicht schlimm, und auch znwg süd sagte ist kein problem.
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 30. Mai 2007, 13:18:40
so habe gerade mit der OPZ telefoniert . Sie meinten auch das es nicht wichtig sei , also nicht relevant sei, da es sich bei mir um knapp 80 € pro monat beläuft.
Sie meinten nur, wenn ich alle Verträge diesbezüglich abgeschlossen habe, sollte ich ihnen das entweder schriftlich zukommen lassen oder nochmal mit ihnen telefonieren.
Trotzdem danke für alles :-)
gruß micha
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 30. Mai 2007, 17:57:10
so habe mir nun nen dispo einrichten lassen, wie schauts damit aus ? sollte auch "ok" sein,. oder `=?=

mfg micha
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Andi am 30. Mai 2007, 17:57:33
 ???
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 30. Mai 2007, 18:04:58
Nein ich meinte, damit,  ...
Also ich war gerade bei der Bank , und kann nun mein Konto, dank dispokredit, um 1500€ überziehen...
Und nun wollte ich wissen, ob das jetzt eine Summe wäre womit ich erpressbar wäre, und der bund sich dafür interessiert ...
das meinte ich damit ;-)
gruß
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: psycho_ted_87 am 30. Mai 2007, 18:06:12
nein, was ist scho dabei

Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 30. Mai 2007, 18:07:32
alles klar, danke
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: StOPfr am 30. Mai 2007, 18:15:19
Zitat von: knocki am 30. Mai 2007, 18:04:58
Und nun wollte ich wissen, ob das jetzt eine Summe wäre womit ich erpressbar wäre, und der bund sich dafür interessiert ... das meinte ich damit ;-)

Ein Dispokredit ist durch ein entsprechendes Einkommen gedeckt und fällt allein für sich genommen noch nicht unter klassische Schulden, weil Du ihn ja nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen musst.
Er dürfte von daher als Einzelverbindlichkeit (Du bist immer nur mit dem Minussaldo Schuldner der Bank) auch niemanden interessieren.

Und was die Erpressbarkeit angeht: Nicht jeder GWDL mit einem Dispokredit von 1500 € sollte sich gleich als Hauptdarsteller im nächsten Agentenkrimi sehen. Die Realität ist spannend genug ;).
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: knocki am 30. Mai 2007, 18:23:54
Zitat von: StOPfr am 30. Mai 2007, 18:15:19
Zitat von: knocki am 30. Mai 2007, 18:04:58
Und nun wollte ich wissen, ob das jetzt eine Summe wäre womit ich erpressbar wäre, und der bund sich dafür interessiert ... das meinte ich damit ;-)

Ein Dispokredit ist durch ein entsprechendes Einkommen gedeckt und fällt allein für sich genommen noch nicht unter klassische Schulden, weil Du ihn ja nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen musst.
Er dürfte von daher als Einzelverbindlichkeit (Du bist immer nur mit dem Minussaldo Schuldner der Bank) auch niemanden interessieren.

Und was die Erpressbarkeit angeht: Nicht jeder GWDL mit einem Dispokredit von 1500 € sollte sich gleich als Hauptdarsteller im nächsten Agentenkrimi sehen. Die Realität ist spannend genug ;).


alles klar, nun hab ichs gecheckt:-)

danke :-)
schoenen abend noch, gruß
Titel: Re: Finanzierung vor antritt erlaubt?
Beitrag von: Timid am 30. Mai 2007, 18:28:05
Zitat von: Cordes am 30. Mai 2007, 03:00:15Ok, vielen Dank! Wird eigentlich beim GWD auch nach Schulden gefragt?

Im Allgemeinen eher nicht, höchstens im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung.

Zitat von: Flexscan am 30. Mai 2007, 09:30:47nein auch GWD sind für ausländische Nachrichtendienste genauso intressant sind wie SAZ/BS

Wobei der Soldat insgesamt nur dann wirklich "interessant" ist, wenn er auch einen sicherheitsrelevanten Dienstposten innehat. Was wiederum in jedem Fall mit einer Sicherheitsüberprüfung verbunden ist. Und an die "heißen" Informationen dürfte ein Grundwehrdienstleistender niemals herankommen, wenn alle Verantwortlichen ihren Aufgaben verantwortungsvoll nachgehen ...