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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Robin am 30. Mai 2007, 21:44:11

Titel: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Robin am 30. Mai 2007, 21:44:11
Ahoi!

Ich hätte da mal ne Frage zu der Rekrutenbesichtigung...wie läuft sowas überhaupt ab?? Ist das wie ne Praktische Prüfung bei einer Berufsausbildung??
Habe bisher nix gescheites darüber gefunden

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig darüber erzählen :)

mfg
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Dave am 30. Mai 2007, 22:00:38
Du musst einige Sachen vorführen, z.b Waffenkunde, ABC-Bereich etc pp.

Nichts dickes, kriegt man hin. Allerdings ist es völlig egal, ob du schlchter abschneidest oder erst gar nicht antrittst. Wenn du deine gewisse Anwesenheitspflicht erfüllt hast, besteht man die AGA auch ohne jegliche Anstrengung.
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Robin am 30. Mai 2007, 22:20:09
nuja denn   ;D ;D ;D
stimmt das das man da irgendwelchen text auswenig lernen muss??  (irgendwas mit aufklärung/wachablöse..)

banga hab ich da mit sicherheit nicht vor aber man will ja alles wissen ne... ;D ;D
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Dennis812 am 31. Mai 2007, 09:08:56
@Dave: Also nochmal - man kann die AGA nicht "nicht bestehen"!

@Robin: I.d.R. wird die Rekrutenbesichtung ein ganztägiger Marsch sein - man könnte böswillig sagen eine Art Schnitzeljagd. Auf der Marschstrecke musst Du immer wieder diverse Aufgaben erfüllen - so waren bei uns bspw. während eines O-Marsch-Teils "auf einmal" randalierende Ausbilder in unserem Weg --> Stichwort UzwgBw. Oder an einem anderen Teil halt retten&bergen und wieder an einem anderen Teil kam ein Ausbilder "kotzend" aus dem Gebüsch--> ABC-Alarm (rund 3 km).

Kommt halt ein bisschen auch auf das schauspielerische Talent deiner Ausbilder an. Und ja, beim Kasernentor musste wir die Wache "ablösen".

Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Timid am 31. Mai 2007, 15:07:56
Zusammengefasst: In der Rekrutenbesichtigung muss der Soldat die Kenntnisse, die er in drei Monaten Grundausbildung erlangt hat, in Form einer ein- oder mehrtätigen Übung anwenden und den "Prüfern" vorführen. Dazu kann letztlich alles gehören, was man den 3 Monaten hätte lernen können/sollen ...
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: robson am 31. Mai 2007, 16:25:27
oh man..da mus ich ja vorsichtig sein das ich mich nicht kaputt lache wenn da zb. nen ausbilder kotzend aus der ecke kommt... ;D ;D
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: StOPfr am 31. Mai 2007, 17:49:20
Zitat von: robson am 31. Mai 2007, 16:25:27
oh man..da mus ich ja vorsichtig sein das ich mich nicht kaputt lache wenn da zb. nen ausbilder kotzend aus der ecke kommt... ;D ;D
Das ist wahrlich kein Grund zur Heiterkeit: Entweder ist der Ausbilder tatsächlich krank (medizinische Hilfe ist geboten) oder es ist gerade Kompanieabend (kameradschaftliche Hilfe ist erwünscht und wird erwartet*) oder es ist Rekrutenbesichtigung (Hilfeleistung muss entsprechend den Vorschriften erbracht werden).  ;D

*Höhere Dienstgrade möchten in solchen Situationen lieber übersehen werden. Das ist meist Hilfe genug.
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Dave am 31. Mai 2007, 18:40:20
Zitat von: Dennis812 am 31. Mai 2007, 09:08:56
@Dave: Also nochmal - man kann die AGA nicht "nicht bestehen"!

So? Komisch das mein mir unterstellter Gefreiter "seine" AGA nicht bestanden hat. Er hat mir sogar ein Schreiben gezeigt, wo alle Grobziele der AGA aufgelistet waren und darunter mit Dienstsiegel vom Spieß und KpChef stand:

"Flieger XY hat seine Allgemeine Grundausbildung nicht bestanden."


Seit deiner Dienstzeit hat sich vielleicht schon so manches geändert, OG d. R.  ;)
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Dennis812 am 31. Mai 2007, 20:20:35
Ne, ist klar, ein dir unterstellter Gefr - was bist Du? Deiner Sig nach HG - wenn dir überhaupt jemand unterstellt ist, da Schütze haumichblau. Und da die AGA kein Lehrgang ist, kann sie nicht "nicht bestanden" werden!

Wenn aus z.B. Krankheitsgründen wichtiges für die Zuerkennung der Wach/SichSdtATN oder z.B. Helfer im SanDst ausgefallen war, so muss dies wiederholt werden. Das ist alles! Oder warum sollte er sonst bei dir sein und nicht - deiner Logik nach - 3 weitere Monate in einer AGAKp, Herr HG?
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Timid am 31. Mai 2007, 20:37:23
@Dennis
Ruhe bewahren, Schock bekämpfen ;)

Die AGA ist ein Lehrgang, allerdings unbenotet. Dementsprechend kann man auch nicht durch "schlechte Leistung" o.ä. "nicht bestehen", sondern maximal durch nicht-Teilnahme Ausbildungsziele verfehlen, wie etwa Schulschießen, ATN Sicherungs- und Wachsoldat oder Helfer im SanDienst, die dann zu wiederholen sind. Und wenn es gar zu schlimm aussieht bei dem Soldaten (sämtliche Abschnitte nicht erfüllt bzw. nicht teilgenommen), dann muss auch die ganze AGA wiederholt werden.

Zitat von: Dave am 31. Mai 2007, 18:40:20"Flieger XY hat seine Allgemeine Grundausbildung nicht bestanden."

Schön. Hat aber nur dann Relevanz, wenn es sich um das Lehrgangszeugnis handelt.
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Andi am 31. Mai 2007, 21:43:51
Zitat von: Dave am 31. Mai 2007, 18:40:20
Seit deiner Dienstzeit hat sich vielleicht schon so manches geändert, OG d. R.  ;)

...oder du hast keine Ahnung wovon du eigentlich redest. ;)
Die Grundausbildung ist ein Lehrgang ohne Bewertung mit Beurteilungsvermerk. Auf gut deutsch: Man kann nicht "durchfallen", weil es keinen Bewertungsschlüssel gibt, der ein "Durchfallen" definiert. ;)

Wie bereits geschrieben kann man die beiden oder eine der beiden Ziel-ATNs nicht zuerkannt bekommen, jeden Ausbildungabschnitt kann man aber später in der Stammeinheit nachholen und so die ATN doch noch bekommen.

Wenn da irgendjemand ein Schreiben aufsetzt in dem steht "Flieger X hat die AGA nicht bestanden" ist das schön, hat aber keinerlei Bedeutung, da es ein Lehrgangszeugnis gibt, welches ausschlaggebend ist - und da kann so etwas nicht drinstehen. ;)

Gruß Andi
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Zano am 01. Juni 2007, 09:09:41
Ja, aber wie bereits schon gesagt kann der Grundi seine AGA wiederholen wenn er einen bestimmten Zeitraum der AGA gefehlt hat. Dies ist z.B. des öfteren schon vorgekommen da sich einige Kameraden in der AGA das Bein brechen... Also so gesehen ein Lehrgang ist es nicht aber ein Nichtbestehen  bzw. ein Wiederholen ist immer wieder möglich. Dies liegt aber immer im Entscheidungsspielraum dies Spieß und des Chef....... ::)
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Timid am 01. Juni 2007, 10:01:07
Zitat von: Zano am 01. Juni 2007, 09:09:41Also so gesehen ein Lehrgang ist es nicht aber ein Nichtbestehen  bzw. ein Wiederholen ist immer wieder möglich.

Doch, es ist ein Lehrgang (wie jeder, der seine Unterlagen halbwegs geordnet hat, mit einem Blick auf das nach Ende der AGA erhaltene Lehrgangszeugnis nachprüfen können sollte ;) ). Und man kann nicht auf Grund mangelhafter Leistung durchfallen, sondern muss höchstens versäumte Ausbildungsabschnitte wiederholen (z.B. Biwak, Rekrutenbesichtigung, SanHelfer-Abschnitt etc.) - wobei diese auch die gesamte AGA umfassen können ...
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: meisterjäger am 01. Juni 2007, 12:35:59
Ich hatte einen Kameraden von der undisziplinierteren Sorte, der zwar alle Ausbildungen in der AGA erfolgreich absolviert hat, jedoch aufgrund seines Verhaltens(Stichwort: undiszipliniert) die ganzen neun Monate Funker geblieben ist.
Aber von einem nicht bestehen hab ich auch noch nicht gehört. Wie schon gesagt wurde muß man eben nicht absolvierte Ausbildungen evtl. nachholen. Die Beförderung nach 3 Monaten bekommt man immer, außer oben aufgeführtes geschieht.
Titel: Re: Rekrutenbesichtigung
Beitrag von: Strassid2 am 04. Juni 2007, 14:05:22
Zitat von: meisterjäger am 01. Juni 2007, 12:35:59
Aber von einem nicht bestehen hab ich auch noch nicht gehört. Wie schon gesagt wurde muß man eben nicht absolvierte Ausbildungen evtl. nachholen. Die Beförderung nach 3 Monaten bekommt man immer, außer oben aufgeführtes geschieht.
Also wir hatten in der AGA unsren Mr. KZH der wirklich so gut wie keinen Ausbildungsabschnitt mitgemacht hat (ich glaub er war einmal beim schießen dabei und hat mit der P8 um die 5m vor sich in den Boden geballert) und bei ihm stand auch drauf "Allgemeine Grundausbildung nicht bestanden" und er darf jetzt als Gefreiter die Aga nochmal in seiner Stammeinheit mitmachen, was ihn allerdings nicht stört da er ja das KZH  getue eh bis DZE durchmachen wird (auch wenn er am ende der aga allen ernstes behauptet hat länger machen zu wollen)