Hallo!
Ich lebe jetzt seit 17 Jahren in Deutschland, habe aber derzeit noch einen polnischen Reisepass, sprich also keine deutsche Staatsbürgerschaft. Daher bin ich eigentlich auch/noch Wehrdienstpflichtig in Polen. Den Wehrdienst bin ich bislang jedoch nie angetreten, da ich wie erwähnt in Deutschland lebe. Nun würde ich gerne für zwei bis drei Wochen nach Polen fahren, um meine Familie & Freunde zu besuchen. Nur wenn ich die Grenze passiere, und dort die Ausweise kontrolliert werden, kann ich da an der Grenze zum Wehrdienst eingezogen werden!? Oder wird das gar nicht erst überprüft?
Solltest du aus Polen eine Einberufung zum Militaerdienst erhalten haben und der nicht nachgekommen sein kann es dir passieren.
Gruss
Zitat von: AntiWP am 31. Mai 2007, 00:22:44
Hallo!
habe aber derzeit noch einen polnischen Reisepass, sprich also keine deutsche Staatsbürgerschaft
du wirst aus diesem Grunde deinen Wehrdienst in der polnischen Armee ableisten müssen da Du nicht in Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit bist.
Die Bundeswehr ist damit raus aus dem Spiel.
Ich kenne mich mit dem polnischen Wehrrecht nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, das die Jungs an der Grenze Wehrpflichtige verhaften und diese zum Wehrdienst verdonnern.
Tief durchatmen und Reise antreten.
Viel Spass
/edit
liegt ein rechtskräftiger Eiberufungsbescheid vor siehts anders aus wovon ich aber in deinem Alter nicht ausgehe
Erfassung - Musterung - Einberufung
sollte eigtl auch in Polen gelten
Hm, shit! Dann werd ich wohl in Deutschland bleiben. Frag mich bloß halt wie das gehen soll da ich eh kaum noch polnisch kann, lesen und schreiben soweit gar nicht. Aber naja...
Dann hätte sich das Thema ja erledigt... Danke!
bleib locker die werden dich schon nicht an der grenze verhaften, einbuchten und zum Wehrdienst zwingen.
Zitat
Frag mich bloß halt wie das gehen soll da ich eh kaum noch polnisch kann
ganz einfach. dem Gesetz nach bist du polnischer Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten
wie lange du in Deutschland gelebt hast ist dabei nebensächlich ausschlaggebend ist der Pass/Staatsbürgerschaft
Zitat von: Flexscan am 31. Mai 2007, 00:44:21
bleib locker die werden dich schon nicht an der grenze verhaften, einbuchten und zum Wehrdienst zwingen.
Na wer weis das schon so genau...
Zitat von: Flexscan am 31. Mai 2007, 00:44:21Zitat
Frag mich bloß halt wie das gehen soll da ich eh kaum noch polnisch kann
ganz einfach. dem Gesetz nach bist du polnischer Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten
wie lange du in Deutschland gelebt hast ist dabei nebensächlich ausschlaggebend ist der Pass/Staatsbürgerschaft
Das ist mir schon klar. Meinte halt nur falls was passiert und ich nacher irgendwelche Dokumente unterschreiben muß die ich nichtmal versteh oder so...
Außerdem, auch wenn ich polnischer Staatsbürger bin, so bin ich offiziell dahinten abgemeldet. Ändert das auch nichts?
Zitat von: AntiWP am 31. Mai 2007, 00:53:24
Außerdem, auch wenn ich polnischer Staatsbürger bin, so bin ich offiziell dahinten abgemeldet. Ändert das auch nichts?
Nein da die Staatsbürgerschaft ausschlaggebend ist.
/edit evtl insofern da du nicht mehr automatisch erfasst wirst
geht aber ins detal wie gesagt polnisches wehrrecht=null plan
Naja, habe gerade n polnisches Bundeswehrforum gefunden. Mal da nachfragen. Danke trotzdem! :)
oke dan viel glück
reise trtzdem
Zitat von: AntiWP am 31. Mai 2007, 01:00:55
ein polnisches Bundeswehrforum
;D
Soll nochmal jemand sagen, die europäische Einigung und Annäherung bringe nichts. Ein polnisches Wehrmachtsforum hätte es (zum Vergleich) niemals gegeben.
The world has changed to the better :D
Vllt kann ich dir da nen klein wenig helfen
Nun ich besitzte zur Zeit die Doppelte Staatsbürgerschaft (De UND PL)
Bis zu meinem 17ten Lebensjahr war ich auch in polen gemeldet (mit der pl-Staatsbügerschaft) und ebenfalls in deutschland mit meiner deutschen.
Seid 1989 lebe ich aber ausschließlich in Deutschland.
Dennoch war ich für die poln regierung quasi ganz normaler Pole.
(ich frag mich irgendwie, warum ich nie ärger bekommen hab, da ich mich nie der portigen schulpflicht gestellt hab)
Nun aufgrund dieser eher unorthodoxen rechtlichen lage, wäre ich quasi dazu verpflichtet gewesen 2 mal wehrpflicht zu amchen, 9 monate hier in deutschland und 11 monate n polen.
(bevor nun die recht verdreher ankommen und behaupten ich müsse nach deutschem recht keine wehrpflicht hier machen, wenn ich die 9 monate (in dem fall sogar 2 mehr) in einem verbündtetn NATO-Staat gemacht hätte, dies würde nur gelten, wenn ich zwar die deutsche staatsbügerschaft hab, aber NUR in polen gemeldet wäre)
So, nun mal ne kurze beschreibeung wie ich aus diesem schlamassel rausgekommen bin.
Nun, da ich absolut keine lust hatte meine wehrpflciht in polen abzuleisten (vorrangig wegen sprachlcihen probleme, ich kann die sprache zwar flüssig sprechen, und auich das leben klappt halbwegs..aber schreiben kann ich kein wort...außerdem halte ich nciht zufiel von einer armee, die auf ihren offiziellen HP die AN-2 als Flugzeug im aktiven dienst der Streitkräfte bezeichent)
musste ich ne lösung finden dort nicht gezogen werden.
Da ich nicht auf ausmustern gehofft hab (in de bin ich ja auch T2)
und die alternativen für zivi etc in polen nicht gegeben ist, konnte ich nur durch eine grauzone im gesetzt entfleigen, die mir eine freundlche ponische beamtin verraten hat....nachdem meine eltern nen päckchen kaffe hinterlassen haben.....
Also, ich hab mich einfach dort abgemeldet, ganz genau so, als wenn man einfach nur mal umzeihen würde...nur hab ich mich nirgens angemelte...(das ging bei mir ja dacher, dass ich immer noch als deutscher hier in edutschland gemalte hab und mit der polnischen regierung eigentlich nie was am hut hatte..nicht mal nen polnsichen pass hab ich)
so, nun, ist keine einwohnermelde behörtde in polen dafür zuständig meine personalien an das dortige äquivalant eines KWEA zu schicken..dem entsprechen weis das WP auch net, das sich exestiere und kann mich weder mustern noch einziehen
was nichts drann ändert, dass ich hier in deutschland meinen regulären dienst ab juli ableisten werde.
Vllt hilft dir das weiter, besodners da es ja im rahmen der eu einfacher sein sollte, sich hie rin detschland als pole anzumelden, wahrscheinlich gelten dann ähnlcihe gsetzte wie damals mit der west-berlin sache (vor 1990 hatten es total verweigerer leicht in dem sie ihren wohnsitz in westberlin angaben, und auf grund der besodnerne rechtslage dieser stadt wuden sie nciht gezogen)
Zitat von: TommyO am 31. Mai 2007, 12:55:06
... die mir eine freundlche ponische beamtin verraten hat....nachdem meine eltern nen päckchen kaffe hinterlassen haben.....
Vielleicht sollte man das in Deutschland auch mal einführen ::).
(...müssen ja nicht immer die Eltern sein ;D!)
Zitat von: TommyO am 31. Mai 2007, 12:55:06Nun aufgrund dieser eher unorthodoxen rechtlichen lage, wäre ich quasi dazu verpflichtet gewesen 2 mal wehrpflicht zu amchen, 9 monate hier in deutschland und 11 monate n polen.
(bevor nun die recht verdreher ankommen und behaupten ich müsse nach deutschem recht keine wehrpflicht hier machen, wenn ich die 9 monate (in dem fall sogar 2 mehr) in einem verbündtetn NATO-Staat gemacht hätte, dies würde nur gelten, wenn ich zwar die deutsche staatsbügerschaft hab, aber NUR in polen gemeldet wäre)
Sorry, stimmt nicht so ganz, und ich bin im übrigen dennoch kein Rechtsverdreher, wenn ich auch eingestehen muss, dass ich die polnischen Gesetze diesbezüglich nicht kenne. Aber das deutsche Gesetz sieht jedenfalls ausdrücklich eine Befreiung von der Ableistung des Grundwehrdienstes resp. Zivildienstes bei Wehrpflichtigen vor, die bereits in einem anderen Staat ihrer Wehrpflicht nachgekommen sind.
Und ähnlich wie Deutschland verlangen auch die meisten anderen NATO-Staaten (darunter sogar Griechenland!) nicht (oder nicht mehr) von Wehrpflichtigen mit zwei Staatsbürgerschaften, dass sie in beiden Staaten Wehrdienst leisten. Beispiel: Bereits 1984 gaben die griechischen Behörden sich bei einem Freund von mir, seines Zeichens griechischer und französischer Staatsbürger, damit zufrieden, dass er in der frz. Armee gedient hatte, und das obwohl kaum ein Land die Wehrpflicht strenger gehandhabt hat als Griechenland und der Dienst dort erheblich länger dauerte als in Frankreich.
Zitatvor 1990 hatten es total verweigerer leicht in dem sie ihren wohnsitz in westberlin angaben, und auf grund der besodnerne rechtslage dieser stadt wuden sie nciht gezogen
Allerdings nur deutsche Totalverweigerer. Übrigens reichte auch nicht immer die Angabe des Wohnsitzes in West-Berlin, bzw. die Meldung dort mit Erstwohnsitz, sondern man musste sich meist auch de facto dort aufhalten! Vor einer Einberufung ganz sicher war nur derjenige, der sich schon vor seiner Wehrerfassung mit Erstwohnsitz in West-Berlin angemeldet hatte. Für bekennende Totalverweigerer, die womöglich sogar schon einen Einberufungsbescheid erhalten hatten, sah das ein BISSCHEN anders aus...
Nun ich gebe zu, dass meine Informationen fast aussließlich von der einen Beamtin stammen, die behauptet, dass die ihre behörde häufiger mit dem problem der doppelten Staatsbürgerschaft agiert und dies regalmäßig stress gibt....
....und das war auch schon 2 bis 3 jahre her.
Zitat von StOfr:
"Zitat von: TommyO am Heute um 12:55:06
... die mir eine freundlche ponische beamtin verraten hat....nachdem meine eltern nen päckchen kaffe hinterlassen haben.....
Vielleicht sollte man das in Deutschland auch mal einführen Augen rollen.
(...müssen ja nicht immer die Eltern sein Grinsend!)"
scheinbar kennst du nicht meinen Mathelehrer
Zitat Herr V*****:
"Die Sekräterin der TU-Braunschweig kennt mich noch gut, da ich einer bin, der gerne mal nen Päckchen Kaffee hinterlässt"