Hallo!
Vor 7 Jahren hatte ich mir den Fuß gebrochen und bekam, da der Knochen nicht richtig zusammenwuchs, eine Schiene in den Knochen, der vom kleinen Zeh nach hinten Richtung Ferse führst, eingesetzt. Ich war zu dem Zeitpunkt schwanger und sollte während der Schwangerschaft nicht erneut operiert werden. Ich hatte seit dem keinerlei Probleme mehr. Darum meinten sämtliche Ärzte, die ich in den ersten Jahren nach der OP immer mal wieder darauf ansprach, es gäbe keinen Grund, sie herauszunehmen.
Ich bin in keinster Weise beeinträchtigt und habe sie auch schon fast vergessen. Nur durch meine Bewerbung bei der Bw ist mir das jetzt wieder eingefallen.
Muss ich sie angeben? Was ist, wenn ich sage, ich hätte es tatsächlich vergessen? Wann würde sowas rauskommen? Und das wichtigste: ist die Schiene ein Grund zur Ausmusterung?
Wäre schön, wenn jemand eine Antwort für mich hätte.
He ho!
Zitat von: Vanessa am 05. Juni 2007, 11:57:18
Muss ich sie angeben?
Auf jeden Fall!!
Zitat von: Vanessa am 05. Juni 2007, 11:57:18Was ist, wenn ich sage, ich hätte es tatsächlich vergessen? Wann würde sowas rauskommen?
Nunja, du kennst sicher den Satz, Unwissenheit/Vergessen schützt nicht vor Strafe. Ergo ob vergessen oder nicht, wenn du es nicht angibst und es rauskommt (und es wird rauskommen), dann gibt es eine sofortige Entlassung, egal ob du mit Schiene tauglich wärst oder nicht.
Zitat von: Vanessa am 05. Juni 2007, 11:57:18Und das wichtigste: ist die Schiene ein Grund zur Ausmusterung?
Das kann dir hier wohl niemand genau beantworten, das weiß nur der Musterungsarzt.
Gruß Aleya