Hallo Gemeinde,
ich habe ein kleines oder doch etwas größeres Anliegen. Gemustert wurde ich am 13.12.06 mit dem Tauglichkeitsgrad 2, da ich aber noch zur Schule gehe (FOS Klasse 11), und einen KDV Antrag gestellt habe, wurde ich bis einschließlich den 30.06.08 zurückgestellt um dann meinen Zivildienst anzutreten. Ich bin nun Anerkannter KDV'ler, doch habe ich mich durch Einfluss von Freunden die im April eingezogen wurden, umentschieden doch meinen Grundwehrdienst von 9 Monaten zu absolvieren. Leider musste ich feststellen, dass dieser Antrag nun unanfechtbar ist und ich diesen nicht mehr zurückziehen kann. Soweit ich das so mitbekommen habe.
Um nicht gleich einem BW Berater auf die Pelle zu rücken, bitte ich in diesem Forum um Hilfe und Rat.
mfg exhib
net schon wieder.....
Suchfunktion nutzen das thema wurde hier x-mal besprochen!!
Richtig - da davon ausgegangen werden muss, dass der TE das Gesetz gebrochen hat - DICHT