Hallo, ich hätte wie so viele eine Frage ;)
Im Feldwebellehrgang ist ja das Fach "Wehrrecht" unbedingt zu bestehen damit man den Lehrgang erfolgreich absolvieren kann, richtig? So wurde es mir zumindest von einem Kumpel kürzlich gesagt.
Was aber nun wenn man Wehrrecht nicht besteht, kann man dann den Lehrgang wiederholen oder welche Konsequenzen werden anderweitig gezogen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
LG
Caledonia
Anwärter aller Laufbahnen können einen Laufbahnlehrgang auf Grund unzureichender Leistungen wiederholen (bei nichtbestehen wird man entsprechend bis zum nächsten Lehrgang zurückgestuft) - wird ein zweites Mal ein Laufbahnlehrgang nicht bestanden wird der Soldat in der Regel fristlos entlassen.
Anderweitige Konsequenzen finden sich natürlich auch im Beurteilungsbeitrag.
Gruß Andi
Was viele, die evtl später BS werden wollen, gar nicht wissen, der FwLehrgang ist ein ausschlaggebender Punkt um BS zu werden. Egal wie gut man später ist, der Lehrgang wird sehr hoch bewertet.
Zitat von: peppieno am 14. Juni 2007, 17:28:06
Was viele, die evtl später BS werden wollen, gar nicht wissen, der FwLehrgang ist ein ausschlaggebender Punkt um BS zu werden. Egal wie gut man später ist, der Lehrgang wird sehr hoch bewertet.
Das gilt doch grundsätzlich für alle Laufbahnlehrgänge!? Oder täusche ich mich da?
Zitat von: Fiestaman am 16. Juni 2007, 03:29:40
Das gilt doch grundsätzlich für alle Laufbahnlehrgänge!? Oder täusche ich mich da?
Nein, der Feldwebellehrgang geht mit in die Bewertung ein, sonst kein Lehrgang.
Sicher, alles mögliche wird bewertet und man sollte möglichst keinen Lehrgang wiederholen, aber wenn man sich mal kundig macht, sieht man in einer netten Tabelle, wie viel Punkte man für seinen Fw Lehrgang bekommt.