Also ich muss als Zeuge vor Gericht aussagen, es hat einen Dienstlichen Hintergrund und muss mehr als 2std fahren. Wird mir die Fahrt vom Gericht oder von der Bw bezahlt? Wenn der Bund bezahlt, darf ich dann 1. Klasse fahren?
Wenn eines einen dienstliche Zweck hat, wirst du freigestellt, usst den DA tragen etc - deutet also vieles auf Dienstreise hin. Sollte es ein TrpDstG sein erledigt sich die Frage ja von selber!
Nein, kein TrpDszG. Ist normales Amtsgericht aber mit einem Dienstlichen Hintergrund. Aber ich werd nächste Woche mal mit dem Chef sprechen diesbezueglich. Freigestellt werden muss ich so oder so, da ich ja vor Gericht aussagen MUSS. Dafür werde ich sicherlich keinen EU/DA opfern ;)
Vor dem Amtsgericht ist es keine Dienstreise.
Wie sieht denn dieser "dienstliche Hintergrund" aus? ??? Geht es nur um einen Kameraden oder wie?
M
Aber vor Gericht muss ich trotzdem mit dem Dienstanzug erscheinen oder?
Der Kamerad hat sich im Dienst 'daneben benommen', ums mal so zu formulieren.
Zitat von: peppieno am 14. Juni 2007, 19:01:45
Der Kamerad hat sich im Dienst 'daneben benommen', ums mal so zu formulieren.
Ich kenn mich (zum Glück) da nicht so aus aber wieso muss man denn dann vor ein Amtsgericht? Wozu gibt es Truppendienstgerichte? Bitte um Aufklärung!
M
schaut so aus daß er Zivil wie militärisch eins auf´n Sack bekommt.
;D :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o ;D
Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um ....
Es könnte sich "beispielsweise" um ein Strafverfahren handeln, welche in Deutschland vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden und nicht vor Truppendienstgerichten.
Gruß Andi
ZitatZDv 37/10, Nr. 314: Wahrnehmung polizeilicher oder gerichtlicher Vorladungen/Termine
Bei Verfahren, die den dienstlichen Bereich des Soldaten berühren sowie in
Verhandlungen der Wehrdienstgerichte als ehrenamtliche Richter, Verteidiger,
Angeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige tragen Soldaten den Dienstanzug,
Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen
worden ist.
In allen anderen Fällen ist Zivilkleidung zu tragen. [...]
Zitat§ 5 Abs. 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz: Fahrtkostenersatz
Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln
werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten
für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für
Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt.
Demnach also Dienstanzug und Erstattung Bahnfahrt 1. Klasse durch Antrag beim Gericht.
Ich tendiere immer noch dazu, dass es eine normale "zivile" Zeugenaussage ist und die Kleidung damit im eigenen Ermessen steht.
Noch einmal ausführlicher: Entweder ich bekomme einen Befehl von meinem mil. Vorgesetzten, dass ich vor Gericht erscheinen und aussagen muss. Dann habe dort Dienst und im Befehl ist die Dienstreise festgeslegt. Wenn ich eine gerichtliche Ladung erhalte, habe ich dort gerade keinen Direnst, nehme Sonderurlaub und die Aussage findet innerhalb dieses SU statt. Dann sind Anzug, Anreise und Erstattung der Kosten Sache der Justizverwaltung.
@ wolverine:
Hä?
Die zitierte Vorschrift ist wohl eindeutig.
Dort steht ganz klar: Den dienstlichen Bereich des Soldaten berühren.
Der Angeklagte hat sich nach Aussage des Threaderstellers "im Dienst danebenbenommen".
Der Zeuge war somit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur Soldat, sondern auch im Dienst.
Damit ist der "dienstlche Bereich" des Soldaten zweifelslos berührt, und da gibt es keinen Auslegungsspielraum.
Der Zeuge MUSS im Dienstanzug erscheinen.
(im übrigen ist der "Anzug" der Zeugen nie Sache der Justizverwaltung).
Ums mal abzukürzen, der Mein KpChef ist nächste Woche wieder da und dann werde ich mal einen Termin bei ihm machen und ihn dazu fragen. Er hatte mich vor ein paar Wochen zu sich befohlen um mich zu fragen ob ich lieber vor einem Amtsgericht in meiner nähe die Aussage machen würde oder ob ich auch zum verhandelnden Amtsgericht anreisen würde. Ich hab gesagt, dass ich auch zum verhandelnden Amtsgericht reisen würde.
Eindeutig? Um ein Wehrdienstgericht handelt es sich
eindeutig nicht und "dienstlicher Bereich des Soldaten" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch den Terminus "berühren" noch einmal relativiert wird.
Durch die canones juirsitischer Interpretation wurden bereits viel "eindeutigere" Texte in Zweifel gezogen.
Zitat von: F_K am 16. Juni 2007, 13:10:40
(im übrigen ist der "Anzug" der Zeugen nie Sache der Justizverwaltung).
Ich kenne hier in der Umgebung ein paar Strafrichter vor denen ich arbeiten durfte, da können Sie ja gerne einmal mit Basecap, Sonnenbrille, Kaugummi oder im "angesagten Hiphop-Style" erscheinen und auf diese Aussage pochen! ;)
Genau, jetzt hab ich den passenden Anzug gefunden.
Kampfstiefel, Jeanshose (Selbstverständlich inkl. Hosenbänder), Dienstanzugshemd mit Dienstgrad Schulterklappen, Basecap mit der Aufschrift 'Anti-Bw', und dazu den Dienstanzugsmantel ;)
Na, spass bei Seite, ich werd erstmal mit dem KpChef sprechen, selbstverständlich werde ich den Dienstweg einhalten, aber früher oder später werde ich so oder so beim Chef landen ;)