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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LiZZiX am 18. Juni 2007, 10:12:42

Titel: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: LiZZiX am 18. Juni 2007, 10:12:42
Hallo,

im Januar hatte ich meinen Termin beim ZnGW süd, hatte dort als FW TrppD. beworben...
Man hat mich dort für SaZ vorgeschlagen. Danach kam der Sporttest, wo ich den Ergometertest verhauen hatte ( man sagte mir das hole ich dann im GWD nach )...
meine Punkteanzahl sonst war gut, T1 wurde ich auch gemustert... nun hieß es ich werde vorgeplant...da ich zu dem Zeitpunkt nichts hatte außer die Zusage beim Bund , unterschrieb ich die Widerrufliche Verpflichtungserklärung...

So nun bekam ich letzte Woche die Zusage von der bei uns örtlichen Berufsakademie für Sozialpädagogik ( freu )
Nun meine Frage, wie mach ich das ganze jetzt noch ( so kurz vor dem Einberufungstermin 02.07.07 ) rückgängig?
Habe seit meinem Aufenthalt im ZNWG nichts mehr vom Bund gehört...? Soll ich zum KWEA? oder irgendwas hinschicken?

Vielen Dank für eure Hilfe

Mfg

Lizzix
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: Lady Aleya X am 18. Juni 2007, 10:30:55
He ho!

Ich schließe mal von deinem Namen das du weiblich bist? Als Junge müsstest du dann nämlich wenigstens deinen genannten GWD machen, der mich gerade etwas verunsichert *g
Du hast auf Wiederruf unterschrieben, das heißt du kannst deine Zusage für einen gewissen Zeitraum wiederrufen.
Also wenn du noch die Nummer vom ZNWG hast würde ich dort anrufen. Wenn nicht musst du es erstmal über das
KWEA probieren.. frag erstmal telefonisch an, dort wird dir dann gesagt was du machen musst oder ob das reicht.

Gruß Aleya
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: Lizzix am 18. Juni 2007, 11:04:02
Nein bin Männlich :-D
Danke für die Antwort

Naja aber eine Feste Stelle an einer staatlichen Berufsschule sollte mich doch auch vom GWD befreien denk ich mal oder? Mein Antritt wäre im Juli jetzt a, die Schule beginnt im September, das würde sich überschneiden...

ok also beim ZNGW oder KWEA melden.. thx
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: Lady Aleya X am 18. Juni 2007, 11:07:06
He ho!
Zitat von: Lizzix am 18. Juni 2007, 11:04:02
Nein bin Männlich :-D
Verzeihung  ;)

Zitat von: Lizzix am 18. Juni 2007, 11:04:02
Naja aber eine Feste Stelle an einer staatlichen Berufsschule sollte mich doch auch vom GWD befreien denk ich mal oder? Mein Antritt wäre im Juli jetzt a, die Schule beginnt im September, das würde sich überschneiden...
Muss nicht, denn dein Dienstantrittsdatum war dir ja schon vorher bekannt, sei es das zum SaZ oder zum GWD.
Aber versuchen kannst du es, darum schnellstmöglich vor Ort melden und die Lage erklären. Ich drück dir die Daumen das es was wird.

Gruß Aleya
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: Andi am 18. Juni 2007, 13:51:02
Lizzix: Hast du deinen Einberufungsbescheid schon erhalten? Wenn ja wann?

Gruß Andi
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: LiZZiX am 19. Juni 2007, 00:05:26
Ich hab noch keinen Erhalten... der Einplaner hat gesagt 1.7.07 danach hab ich vom Bund nix mehr gehört... ist das wichtig?

LiZZiX
Titel: Re: Widerrufliche Verpflichtungserklärung Rückgängig machen?
Beitrag von: Andi am 19. Juni 2007, 00:16:36
Ohne Einberufungsbescheid besteht für dich keine Veranlassung am 07.07. überhaupt irgendwohin zu fahren. ;)
Ich würde mal den Einplaner anrufen und das mit dem abklären.

Gruß Andi