Hallo Leute.
Ich habe heute per Einschreiben mein Einberufungsbescheid erhalten. Ich muss am 1.10. in Bad Segeberg sein. Nun gibt es aber ein Problem, ich habe vor ca. 1 Monat meinen Ausbildungsvertrag (geltend ab 1.9.) unterschrieben und möchte die Ausbildung auch unbedingt antreten. Wurde übrigens T2 gemustert.
zu meiner Person: ich bin 19 Jahre alt und habe dies Jahr mein Abitur gemacht.
So wie gehe ich nun vor, damit ich nicht den Wehrdienst am 1.10.07 antreten muss? Bin auch bereit den Dienst nach der Ausbildung zu vollziehen. Ich habe mir sogar schon ne Wohnung in der Stadt wo die Ausbildung stattfindet besorgt.
Mein Gedanke war die ganze Zeit, dass ich mit Erhalt der Einberufung, einfach mein Ausbildungsvertrag vorlege und damit zurückgestellt werde. Nun habe ich im Internet aber leider einige andere Dinge gelsen...
Ich bitte um schnelle, vernünftige Hilfe!
Hallo exi.
Diese Frage wurde hier schon häufiger gestellt (und meist auch zufriedenstellend beantwortet ;)), also Suchfunktion nutzen.
Grundsätzlich ist das aber kein Problem, weil die Bw Deiner beruflichen Zukunft nicht im Wege stehen möchte.
Wie Du schon richtig erkannt hast: Mit Verweis auf den in Kopie beiliegenden Ausbildungsvertrag beim KWEA (PK nicht vergessen) um Rückstellung bis zum Ende der Ausbildung und um einen positiven Entscheid bitten.
Das sollte normalerweise reichen.
Danke für die Antwort!
Was ist PK?
Ich wollte morgen erstmal anrufen und nachfragen, oder sollte ich lieber gleich den Ausbildungsvertrag mit Anschreiben rüberfaxen?
He ho!
PK= Personenkennziffer fängt 5 stellig mit deinem Geburtsdatum an, dann folgt der erste Buchstabe deines Nachnamens und dann kommen noch 5 Zahlen.
Ruf an, klär die Lage und dann wird dir auch gesagt was du noch machen musst. Oder eben SUFU nutzen.
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 20. Juni 2007, 19:21:24
He ho!
PK= Personenkennziffer fängt 5 stellig mit deinem Geburtsdatum an, [...]
:P 6-stellig :P
Zitat von: exi am 20. Juni 2007, 19:03:47
Ich wollte morgen erstmal anrufen und nachfragen, oder sollte ich lieber gleich den Ausbildungsvertrag mit Anschreiben rüberfaxen?
Klar, ruf an, erklär Dein Anliegen und dann schick den Antrag mit Anlagen hinterher.
Gegen den Einberufungsbescheid ist innerhalb der Monatsfrist Widerspruch unter Hinweis auf den in Kopie beigelegten (unterschriebenen) Ausbildungsvertrag einzulegen, sonst ist er nach der Frist bestandskräftig!