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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: DustStorm am 23. Juni 2007, 12:11:34

Titel: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: DustStorm am 23. Juni 2007, 12:11:34
Hey! Wollte mich nur mal erkundigen was ich zur AGA alles mitnehmen darf. Ich würd mir die zeit gern schnell vertreiben.
Wie siehts z.B. mit meinem Pockerkoffer aus???. MP3 Player? Handy ??
Habt ihr mir irgendwelche Tipps.
Danke im Voraus
Simon
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: gaijin am 23. Juni 2007, 13:34:15
Fange meine AGA zwar auch erst nächsten Monat an (wie die Zeit vergeht...), allerdings habe ich mich hier im Forum schon so weit eingelesen, das ich die eine Standartklausel gefunden habe:

Du darfst fast alles mitnehmen.

Was dir allerdings genehmigt wird, ist schon wieder ne ganz andere Sache, dann bekommst du höchstens Probleme mit der Aufbewahrung der Sachen.
Während der AGA wird man sowieso kaum Zeit haben, entweder ist man zu müde oder hat noch zu viel zu lernen.

Gegen Handy dürfte nichts sprechen, muss aber wohl weitestgehend ausgeschaltet im Privatfach liegen. Hat das Handy zusätzlich eine Kamera ist es genehmigungspflichtig (oder gilt das auch schon ohne?!)

MP3 Player wird von vielen empfohlen mitzunehmen, also dürfte da wohl kaum was dagegen sprechen.

Zudem wird fast immer von "grösserer" oder "teurer" Unterhaltungselektronik & co abgeraten. Noch kennst du deine Kameraden nicht und kannst diese nicht einschätzen. Schwarze Schafe gibt es überall.

Was auf alle Fälle mitgenommen werden sollte sind 2 Vorhänge Schlösser.

Verlässt du die Stube und schliesst deine Geräte nicht im Spind ein, besteht der Tatbestand der Verleitung zum Kameradendiebstahl, was beim Bund strafbar ist. Näheres wird der KpFw in einer entsprechenden Einweisung am Anfang der AGA erklären.


Also, am besten nimmst du am Anfang nicht zu viel mit. Dann kennst du deine Kameraden, kennst deinen Spind (und damit dein Privatfach) und kannst sonstige fragen vorher abklären. Das wichtigste ist aber: Du kennst dann die Zeit, die dir in den ersten Monaten für solche Spielereien verbleibt.

Schau dir am besten nochmal die FAQ an, da steht ansich alles soweit drin.
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: Jager am 23. Juni 2007, 19:56:42
@gaijin

"Respekt", da hat sich ja jemand endlich mal vorher im Forum informiert, bevor er Fragen stellt. ;)

@DustStorm

dein Handy (mit oder ohne Kamera) darf du ganz normal benutzen. Bekommst aber noch eine Einweisung über das
allg. fotografieren in der Kaserne.(MSB!)

alles Andere hat ja gaijin schon hervorragend beantwortet.


Horrido

Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: DustStorm am 24. Juni 2007, 10:42:44
Danke Euch beiden! Hat mir sehr geholfen.
@gaijin: Viel spaß bei der AGA.
Simon
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: Timid am 24. Juni 2007, 11:42:41
Zitat von: gaijin am 23. Juni 2007, 13:34:15besteht der Tatbestand der Verleitung zum Kameradendiebstahl, was beim Bund strafbar ist.

Weder das eine, noch das andere ... Den Tatbestand der "Verleitung zum Kameradendiebstahl" gibt es schlicht und ergreifend nicht.

Allerdings dürften entsprechende Maßnahmen (erzieherischer oder disziplinarer Art) und finanzielle Forderungen seitens der Bundeswehr auf den Soldaten zukommen, wenn er nachweisbar grob fahrlässig gehandelt hat (was in dem Fall vorliegen dürfte) und dadurch der Bundeswehr ein Verlust an Material entstanden ist.

Ansonsten siehe [[Tipps für den ersten Tag]]
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: gaijin am 24. Juni 2007, 12:18:08
Zitat von: Timid am 24. Juni 2007, 11:42:41
Den Tatbestand der "Verleitung zum Kameradendiebstahl" gibt es schlicht und ergreifend nicht.

Da ich mir nicht sicher war, hab ch extra dazugeschrieben, das ich mir das alles auch nur erlesen habe.
Stammt wortwörtlich aus dem FAQ von den Aganauten (Grundausbildung/Unterhaltungselektronik).
Tut mir also Leid, wenn ich was falsches geschrieben (bw. zitiert) haben sollte.

Zitat von: Timid am 24. Juni 2007, 11:42:41
und dadurch der Bundeswehr ein Verlust an Material entstanden ist

Der Bundeswehr entsteht kein Materialschaden, da es Privatsachen des jeweiligen Grundwehrdienstleistenden sind.
Alerdings kann ich mir vorstellen, das der Privatschaden nicht ersetzt wird, da selbstverschuldet (eben grob fahrlässig).

Aber selbst wenn die teureren Sachen im Spind verschlossen werden, sind diese nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert (Müsste ich aber nochmal raussuchen).


@Timid: Danke für die Berichtigung
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: Timid am 24. Juni 2007, 13:11:04
Zitat von: gaijin am 24. Juni 2007, 12:18:08Stammt wortwörtlich aus dem FAQ von den Aganauten (Grundausbildung/Unterhaltungselektronik).

Also doch nicht aus unserem Forum, die Info ... ;)

ZitatDer Bundeswehr entsteht kein Materialschaden, da es Privatsachen des jeweiligen Grundwehrdienstleistenden sind.

Stimmt natürlich - bei Privatsachen entsteht der Bundeswehr kein Schaden. Allerdings verschwinden ("wenn man schonmal dabei ist") häufig auch einfach noch Teile der persönlichen Ausrüstung des Soldaten, was dann wiederum zu Ärger führen wird.

ZitatAlerdings kann ich mir vorstellen, das der Privatschaden nicht ersetzt wird, da selbstverschuldet (eben grob fahrlässig).

So dürfte es sein.

ZitatAber selbst wenn die teureren Sachen im Spind verschlossen werden, sind diese nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert (Müsste ich aber nochmal raussuchen).

Früher waren es, meine ich, ziemlich genau 400,- DM, dementsprechend dürfte der Betrag bei etwa 200 Euro liegen.
Titel: Re: Was darf ich zum GWD mitnehmen??
Beitrag von: Knödelchen am 24. Juni 2007, 21:11:47
166€