hey,
ich werd im dezember 23 - d.h. die bundeswehr müsste mich spätestens zum 1.10. zum gwd "ziehen".
nun ist es aber so das ich mich als saz beworben hab und am 4.9. nach münchen zum eignungstest gehe!
angenommen ich bestehe nicht - wird man mich dann doch noch zum 1.10. ziehen? oder fall ich dann komplett aus dem raster bundeswehr raus?
He ho!
Hm... komische Überschrift...
Selbst wenn du für eine SaZ Laufbahn ungeeinget bist musst du deinen GWD ableisten wenn du einberufen wirst. Es müssen ja auch alle SaZ die während des Dienstes wiederrufen ihren GWD ableisten. Es könnte höchstens sein, weil ja im Normalfall gesagt man bekommt 4 Wochen vorher bescheid, das es Aufgrund deines Alters nicht mehr geht, aber da bin ich mir nicht 100%ig sicher.
Gruß Aleya
He ho!
Ehm.. sorry aber die Frage die ich deiner Formulierung entnehmen ist, ob du wenn du als SaZ für deine entsprechende Laufbahn ungeeignet bist trotzdem noch deinen GWD ableisten musst. Und darauf habe ich geantwortet.
Gruß Aleya
ja, wenn ich als saz untauglich sein sollte werd ich trotzdem gezogen!
die frage die ich mir halt stell ob ich auch bei den zeitlichen daten (4.9. münchen - 1.10. letztmöglicher termin) noch gezogen werden würde!!
Wenn du wegen einer Ausbildundung/Schule o.ä. schon mal vom Wehrdienst zurückgestellt wurdest, dann ist eine Einberufung zum Grundwehrdienst auch nach dem 23.Lebensjahr möglich.
Da ich persönlich durch das ganze ab 23 kein GWD WirrWarr nicht durchsteig mal ne Frage.
Ist es richtig das Männer die GWD Pflichtig sind bis zum 23. Lebensjahr gemustert werden können. Darüber hinaus aber nicht. Wenn sie jedoch vor 23 gemustert worden sind, ist eine Einberufung nach dem 23. Lebensjahr möglich?!
Zitat von: rage2k am 25. Juni 2007, 23:00:26
die frage die ich mir halt stell ob ich auch bei den zeitlichen daten (4.9. münchen - 1.10. letztmöglicher termin) noch gezogen werden würde!!
Du musst zumindest mit der Möglichkeit rechnen!
Zitat von: Fiestaman am 25. Juni 2007, 23:16:06Ist es richtig das Männer die GWD Pflichtig sind bis zum 23. Lebensjahr gemustert werden können. Darüber hinaus aber nicht. Wenn sie jedoch vor 23 gemustert worden sind, ist eine Einberufung nach dem 23. Lebensjahr möglich?!
Das 23. Lebensjahr gilt für den Zeitpunkt des Dienstantritts.
Es ist nicht so, dass das Alter Bezug nimmt auf die spätest mögliche Erfassung von Wehrpflichtigen? Anderalls könnte ich mir jedenfalls nciht erklären, warum bei mir auf Stube ein 26-jähriger lag!
He ho!
Also Dennis das könnte auch ganz einfach den Grund gehabt haben das der sich vielleicht freiwillig noch gemeldet hat obwohl er nicht mehr gezogen worden wäre.
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 26. Juni 2007, 09:55:42
He ho!
Also Dennis das könnte auch ganz einfach den Grund gehabt haben das der sich vielleicht freiwillig noch gemeldet hat obwohl er nicht mehr gezogen worden wäre.
Gruß Aleya
Ähm nein, er betonte jedesmal, dass er jetzt weniger Geld bla bla und UHB hätte er verrafft...
He ho!
Hm... na gut war ja ein Versuch wert *g
Gruß Aleya
Zitat von: Dennis812 am 26. Juni 2007, 08:22:22Es ist nicht so, dass das Alter Bezug nimmt auf die spätest mögliche Erfassung von Wehrpflichtigen?
Gem. §5 (1)WPflG gilt das gennante 23.Lebensjahr für den Zeitpunkt des Dienstantritts. In §5 werden auch die Ausnahmen genannt, nach denen eine spätere Einberufung möglich ist.
§5 WPflG:
Zitat(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
1.das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
b) wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben oder
d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden;
2. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden;
3. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.
Bei Wehrpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus.
(...)
d.h. das ich zum 1.10 oda gar net zum GWD gezogen werde - richtig?
ausnahme is natürlich freiwillig saz
Zitat von: rage2k am 26. Juni 2007, 14:13:47
d.h. das ich zum 1.10 oda gar net zum GWD gezogen werde - richtig?
Wenn keine der oben aufgeführten Ausnahmen auf dich zutrifft, dann ist der 1.10. wohl der letzte mögliche Einberufungstermin zum GWD für dich.
danke
He ho!
Zitat von: rage2k am 26. Juni 2007, 14:13:47
ausnahme is natürlich freiwillig saz
Du kannst dich auch noch freiwillig zum GWD melden, die "Ausnahme" gibt es auch noch...
Gruß Aleya
ich hab mal eine frage zum thema saz
bin seit montag saz 4
jetz weis sich bereits das ich eine anwardschaft und eine pflegepflichtversicherung brauche ... brauche ich sonst noch was ?
und wie sieht es aus mit mietbeihilfe oder so ich habe seit 2004 eine eigene wohnung weiss da jemand bescheid ??
und was bedeutet trennungsgeld ?
MFG daniel